Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
13.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur A 455/2006
Antrag bzgl. Übernahme aller Ver- und Entsorgungsleistungen
der Stadt Erftstadt durch die Stadtwerke Erftstadt
Zur Zeit plant die Landesregierung den § 107 GO NRW zu ändern. Demnach sollen
sich Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur noch dann wirtschaftlich betätigen
dürfen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und wenn
der öffentliche Zweck durch private Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt wird.
Weitere Gedanken, Überlegungen, Ideen und Planungen können sich erst dann ergeben, wenn endgültig über die Änderung des § 107 GO NRW entschieden worden ist,
weil dann erst klar definiert ist, welche Aufgaben die Kommunen übernehmen dürfen.
(Bösche)