Daten
Kommune
Kerpen
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15 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP 12
Amt/Abteilung: Rechnungsprüfung
Az.:14.11.00-.Hei
V 121.06
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
02.05.2006
03.04.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Rechnungsprüfungssausschuss hat in der Sitzung vom 21.12.2005 (TOP 11) die Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2003 u. a. einschl. der Haushaltsstellen
- 1.020.5201.3 – Wartungs- u. Reparaturkosten der PC-Hard- und -Software und Datenendgeräte
- 1.020.5500.4 – Fahrzeughaltung
- 1.020.5705.8 – Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
- 1.081.5700.3 – Cafeteria/Verbrauchsmittel
- 1.130.5201.5 – Anschaffung und Unterhaltung Geräte und Ausstattung – Feuerwehr
- 1.300.6300.4 – Sachbedarf für kulturelle Veranstaltungen
- 1.300.6301.2 – Kulturelle Veranstaltungen
- 1.437.5010.8 – Bauliche Unterhaltung Gemeinschaftsunterkünfte – Asyl
- 1.437.5200.3 – Unterhaltung und Anschaffung Geräte und Ausstattungsgegenstände
(siehe separate Sitzungsvorlage V 321.04 vom 21.09.2004) geprüft.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Fortsetzung Beschlussentwurf:
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt der Stadtrat das vom Bürgermeister
festgestellte Ergebnis:
Verwaltungshaushalt
€
A) bereinigte Soll-Einnahmen
Vermögenshaushalt
€
Insgesamt
€
96.082.002,51
42.168.763,08
138.250.765,59
96.082.002,51
42.168.763,08
138.250.765,59
0,00
0,00
0,00
abzüglich
B) bereinigte Soll-Ausgaben
C) Soll-Fehlbetrag
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt, der Bürgermeisterin Entlastung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für
die Jahresrechnung 2003 zu erteilen.
Begründung:
1. Gem. § 94 Abs. 1 GO NW beschließt der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr 2003 folgenden
Jahres (=31.12.2004).
Gleichzeitig entscheidet er über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Der vorgenannte Termin konnte vom Rechnungsprüfungsamt bezüglich der Erstellung
seines Berichtes über die Prüfung der Jahresrechnung, der die Grundlage für die
Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss bildet, nicht eingehalten werden. Die Gründe
(u. a. erhebliche personelle Engpässe im RPA) für die verspätete Vorlage des Berichtes
sind hinreichend bekannt und wurden wiederholt vorgetragen (zuletzt in der
Rechnungsprüfungsausschuss-Sitzung am 21.12.2005/TOP 9 - Arbeitssituation und
Prüfplan 2004 - 2006).
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 in
seiner Sitzung am 21.12.2005 geprüft (s. Sitzungsniederschrift).
Er hat einstimmig ohne Stimmenthaltung
-
sich dem vom Rechnungsprüfungsamt in seinem Bericht vom 30.11.2005 festgestellten
Prüfungsergebnis angeschlossen bzw. diesen um das zu den Haushaltsstellen
1.020.5201.3, 1.020.5500.4, 1.020.5705.8, 1.081.5700.3, 1.130.5201.5, 1.300.6300.4,
1.300.6301.2, 1.437.5010.8 und 1.437.5200.3 festgestellte Ergebnis ergänzt,
-
gleichzeitig den vom Rechnungsprüfungsamt gefertigten Bericht übernommen und
-
diesen - einschließlich des o. a. zusätzlichen Prüfungsergebnisses zu den neun v. g.
Haushaltsstellen - damit zu seinem eigenen von ihm aufgrund § 101 Abs. 3 GO NW zu
erstellenden Schlussbericht gemacht,
-
das im Beschlussentwurf dargestellte, vom Bürgermeister festgestellte, Ergebnis bestätigt
sowie
-
dem Rat der Stadt Kerpen empfohlen, gem. § 94 Abs. 1 GO NW
- über die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 zu beschließen und
- der Bürgermeisterin Entlastung für die Jahresrechnung 2003 zu erteilen.
Beschlußvorlage V 121.06
Seite 2
3. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Gliederung des Schlussberichtes des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung für das
Haushaltsjahr 2003 in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband hat der
Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 Abs. 3 GO NW die auf S. 20 - 21 der
Niederschrift über die Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 21.12.2005 dargestellte
Entscheidung getroffen.
4. Die Auslegung des allgemeinen Berichtsbandes erfolgte - nach vorheriger öffentlicher
Bekanntmachung gem. § 101 Abs. 4 GO NW - in einem Raum des
Rechnungsprüfungsamtes. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 03.05.1995 (S. 21
der Niederschrift) grundsätzlich bestimmte 7-Tage-Frist begann am Dienstag, 14.02.2006
und endete am Mittwoch, 22.02.2006.
Im angegebenen Zeitraum wurde k e i n e Einsichtnahme durch Einwohner bzw.
Abgabepflichtige gewünscht.
5. Da das Auslegungsverfahren mit Einsichtnahmemöglichkeit der Einwohner und
Abgabepflichtigen in den allgemeinen Berichtsband als separater Teil des Schlussberichtes
des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung für das
Haushaltsjahr 2003 abgeschlossen ist, steht nunmehr der Beschluss des Stadtrates
über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung sowie die
Entlastung der Bürgermeisterin an.
Beschlußvorlage V 121.06
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