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Beschlussvorlage (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW

) Beschlussvorlage (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP 12 Amt/Abteilung: Rechnungsprüfung Az.:14.11.00-.Hei V 121.06 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 02.05.2006 03.04.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungssausschuss hat in der Sitzung vom 21.12.2005 (TOP 11) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 u. a. einschl. der Haushaltsstellen - 1.020.5201.3 – Wartungs- u. Reparaturkosten der PC-Hard- und -Software und Datenendgeräte - 1.020.5500.4 – Fahrzeughaltung - 1.020.5705.8 – Arbeitssicherheit/Unfallverhütung - 1.081.5700.3 – Cafeteria/Verbrauchsmittel - 1.130.5201.5 – Anschaffung und Unterhaltung Geräte und Ausstattung – Feuerwehr - 1.300.6300.4 – Sachbedarf für kulturelle Veranstaltungen - 1.300.6301.2 – Kulturelle Veranstaltungen - 1.437.5010.8 – Bauliche Unterhaltung Gemeinschaftsunterkünfte – Asyl - 1.437.5200.3 – Unterhaltung und Anschaffung Geräte und Ausstattungsgegenstände (siehe separate Sitzungsvorlage V 321.04 vom 21.09.2004) geprüft. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Fortsetzung Beschlussentwurf: Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt der Stadtrat das vom Bürgermeister festgestellte Ergebnis: Verwaltungshaushalt € A) bereinigte Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt € Insgesamt € 96.082.002,51 42.168.763,08 138.250.765,59 96.082.002,51 42.168.763,08 138.250.765,59 0,00 0,00 0,00 abzüglich B) bereinigte Soll-Ausgaben C) Soll-Fehlbetrag Der Rat der Stadt Kerpen beschließt, der Bürgermeisterin Entlastung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für die Jahresrechnung 2003 zu erteilen. Begründung: 1. Gem. § 94 Abs. 1 GO NW beschließt der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr 2003 folgenden Jahres (=31.12.2004). Gleichzeitig entscheidet er über die Entlastung der Bürgermeisterin. Der vorgenannte Termin konnte vom Rechnungsprüfungsamt bezüglich der Erstellung seines Berichtes über die Prüfung der Jahresrechnung, der die Grundlage für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss bildet, nicht eingehalten werden. Die Gründe (u. a. erhebliche personelle Engpässe im RPA) für die verspätete Vorlage des Berichtes sind hinreichend bekannt und wurden wiederholt vorgetragen (zuletzt in der Rechnungsprüfungsausschuss-Sitzung am 21.12.2005/TOP 9 - Arbeitssituation und Prüfplan 2004 - 2006). 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 in seiner Sitzung am 21.12.2005 geprüft (s. Sitzungsniederschrift). Er hat einstimmig ohne Stimmenthaltung - sich dem vom Rechnungsprüfungsamt in seinem Bericht vom 30.11.2005 festgestellten Prüfungsergebnis angeschlossen bzw. diesen um das zu den Haushaltsstellen 1.020.5201.3, 1.020.5500.4, 1.020.5705.8, 1.081.5700.3, 1.130.5201.5, 1.300.6300.4, 1.300.6301.2, 1.437.5010.8 und 1.437.5200.3 festgestellte Ergebnis ergänzt, - gleichzeitig den vom Rechnungsprüfungsamt gefertigten Bericht übernommen und - diesen - einschließlich des o. a. zusätzlichen Prüfungsergebnisses zu den neun v. g. Haushaltsstellen - damit zu seinem eigenen von ihm aufgrund § 101 Abs. 3 GO NW zu erstellenden Schlussbericht gemacht, - das im Beschlussentwurf dargestellte, vom Bürgermeister festgestellte, Ergebnis bestätigt sowie - dem Rat der Stadt Kerpen empfohlen, gem. § 94 Abs. 1 GO NW - über die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 zu beschließen und - der Bürgermeisterin Entlastung für die Jahresrechnung 2003 zu erteilen. Beschlußvorlage V 121.06 Seite 2 3. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Gliederung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 Abs. 3 GO NW die auf S. 20 - 21 der Niederschrift über die Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 21.12.2005 dargestellte Entscheidung getroffen. 4. Die Auslegung des allgemeinen Berichtsbandes erfolgte - nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung gem. § 101 Abs. 4 GO NW - in einem Raum des Rechnungsprüfungsamtes. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 03.05.1995 (S. 21 der Niederschrift) grundsätzlich bestimmte 7-Tage-Frist begann am Dienstag, 14.02.2006 und endete am Mittwoch, 22.02.2006. Im angegebenen Zeitraum wurde k e i n e Einsichtnahme durch Einwohner bzw. Abgabepflichtige gewünscht. 5. Da das Auslegungsverfahren mit Einsichtnahmemöglichkeit der Einwohner und Abgabepflichtigen in den allgemeinen Berichtsband als separater Teil des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 abgeschlossen ist, steht nunmehr der Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung sowie die Entlastung der Bürgermeisterin an. Beschlußvorlage V 121.06 Seite 3