Daten
Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP 2
Amt/Abteilung: 23
Az.: 23.3
V 114.06
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
02.05.2006
24.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Personelle Änderung im Jugendhilfeausschuss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Änderung bei den stimmberechtigten Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses:
Für den Deutschen Kinderschutzbund/Ortsverband Kerpen e.V. übernimmt Frau Sabine Cramer,
50170 Kerpen, Kerpener Str. 5, vom Verein „Ker-Pänz“ e. V., die Stellvertretung für Frau Anna
Nobis (bisheriger Stellvertreter: Herr Jürgen Zinke).
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Stadtrat bildete gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) den
Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an
stellvertretenden Mitgliedern besteht.
Darüber hinaus wurden gem. § 5 AG KJHG i.V.m. der Satzung des Jugendamtes der Stadt Kerpen
9 beratende Mitglieder und deren Stellverteter/innen vom Stadtrat bestätigt.
Im Zuge vereinsinterner Veränderungen im Personalbereich wurde gemäß Schreiben vom
08.03.2006 anstelle von Herrn Jürgen Zinke nunmehr Frau Sabine Cramer, 50170 Kerpen,
Kerpener Str. 5, als künftige Stellvertreterin für das stimmberechtigte Mitglied des
Jugendhilfeausschusses, Frau Anna Nobis, vorgeschlagen.
Beschlußvorlage V 114.06
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