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Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Zeitraum 2006 bis 2011 Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren Zeitraum 2006 bis 2007 A 029.06, A 056.06, A 011.06 )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Zeitraum 2006 bis 2011
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren Zeitraum 2006 bis 2007
A 029.06, A 056.06, A 011.06
) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Zeitraum 2006 bis 2011
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren Zeitraum 2006 bis 2007
A 029.06, A 056.06, A 011.06
) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Zeitraum 2006 bis 2011
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren Zeitraum 2006 bis 2007
A 029.06, A 056.06, A 011.06
) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Zeitraum 2006 bis 2011
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren Zeitraum 2006 bis 2007
A 029.06, A 056.06, A 011.06
) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Zeitraum 2006 bis 2011
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren Zeitraum 2006 bis 2007
A 029.06, A 056.06, A 011.06
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Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren Zeitraum 2006 bis 2007
A 029.06, A 056.06, A 011.06
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Kindertagesbetreuung Az.: 22.1 V 111.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 06.04.2006 Stadtrat X 22.03.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Zeitraum 2006 bis 2011 Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren Zeitraum 2006 bis 2007 A 029.06, A 056.06, A 011.06 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren und die Kindertagesstättenbedarfspläne für Kinder unter 3 Jahren in Einrichtungen und Tagespflege in der vorgelegten Fassung. In diesem Zusammenhang nimmt der Stadtrat davon Kenntnis, dass durch die beabsichtigte Schließung von Kindergartengruppen seitens der katholischen Kirche weitere Kosten für die Stadt Kerpen in z. Zt. noch nicht bezifferbarer Höhe entstehen, für die zu gegebener Zeit Mittel bereit gestellt werden müssen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Kindertagesstättenbedarfsplan (3-6jährige) 2006-2011 Der beigefügte Kindertagesstättenbedarfsplan stellt planungsbereichbezogen die Bedarfsdeckung für den o. g. Zeitraum dar. Die Festlegung der prozentualen Anteile der Hereinwachsenden ergibt sich durch den Abgleich der Anmeldelisten der Kita`s im jeweiligen Planungsbereich. Veränderungen im Platzangebot und die Konzeption der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinden ab dem 01.08.2008 im Rahmen des Projektes „Zukunft heute“ sind jeweils unterhalb der Tabelle dargestellt. Für den Seelsorgebereich Kerpen-Süd (Kerpen/Mödrath und Türnich/Balkhausen /Brüggen) wurde am 17.01.2006 von Seiten des Erzbistums, zu den bereits angekündigten 3 Gruppen, eine zusätzliche Reduzierung um 2 Gruppen mitgeteilt. Eine stadtteilbezogene Darstellung der Auswirkungen kann derzeit nicht erfolgen, da die Kirchengemeinden noch keine Entscheidung dahingehend getroffen haben, welche Einrichtung/en von den Sparmaßnahmen betroffen sein werden. Die katholische Kirche plant bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Kerpen eine Reduzierung von 15–16 der derzeit 33 betriebenen Gruppen. Insofern ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass durch die beabsichtigte Schließung von Kindergartengruppen seitens der katholischen Kirche weitere Kosten für die Stadt Kerpen in z. Zt. noch nicht bezifferbarer Höhe entstehen, für die zu gegebener Zeit Mittel bereit gestellt werden müssen. Stand der Verhandlungen mit den Kath. Kirchengemeinden: Am 17.01.2006 erfolgte von Seiten der Verwaltung ein Gespräch mit Vertretern aller Kirchgemeinden im Stadtgebiet Kerpen, Vertretern der Rendantur und des Erzbistums. Dort wurde vereinbart, dass zur Sicherstellung des Rechtsanspruches - im Seelsorgebereich Kerpen-Süd (Kerpen/Mödrath und Türnich/Balkhausen/Brüggen) - im Seelsorgebereich Kerpen-West (Blatzheim und Manheim) - im Seelsorgebereich Horrem (Horrem/Neubottenbroich/Götzenkirchen) weitere Gespräche erfolgen sollen. Grundlage für die Gespräche bildet eine Wertermittlung der Gebäude durch die Abteilung Stadtplanung. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden zwischenzeitlich von den Kirchgemeinden zu Verfügung gestellt und eine Ortbegehung erfolgte bereits in den Tageseinrichtungen St. Kunibert/Blatzheim, Maria Goretti/Manheim und Heilig Geist/HorremNeubotten- broich. Die Wertermittlung wird derzeit erstellt. Bzgl. des Seelsorgebereichs Kerpen-Süd ist die Entscheidung der Kirchengemeinden abzuwarten. Für den Seelsorgebereich Sindorf ist von Seiten der katholischen Kirche keine Änderung geplant. Eine Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion A 029.06 vom 27.01.2006 bzgl. der Gestaltung der Betreuungsverträge im Rahmen einer Übernahme von Gruppen/Einrichtungen kann erst nach Fortführung der Gespräche mit der Kirchgemeinde erfolgen. Die Sicherstellung des Betreuungsplatzes ist auf jeden Fall zu gewährleisten. Bedarfssituation im Planungsbereich Kerpen Mödrath In den nächsten beiden Kindergartenjahren ergibt sich eine Unterversorgung von 21 und 12 Plätzen, die durch eine Überbelegung der insgesamt 14 Städt. Gruppen aufgefangen werden kann. Das Konzept der Kath. Kirche sieht zum 01.08.2008 eine Reduzierung von 3 -4 Gruppen der derzeit 9 Gruppen vor. Beschlußvorlage V 111.06 Seite 2 Bezogen auf die Einrichtungen stellt sich dies derzeit wie folgt dar: - Kindergarten St. Quirinus : 2 Gruppen in kath. Trägerschaft (Schließung 3. Gruppe zum 31.07.2005 erfolgt) Kindergarten St. Vinzenz: 3 – 4 Gruppen ( 3 Kindergartengruppen oder 2 Kindergartengruppen und 2 integrative Gruppen) Kindergarten St. Hubertus: 3 Kindergartengruppen,Trägerwechsel oder Schließung In Klärung befindet die am 17.01.2006 vom Erzbistum mitgeteilte zusätzliche Reduzierung von 2 Gruppen im Seelsorgebereich-Süd (Kerpen/Mödrath und Tünich/Balkhausen/ Brüggen), so dass zur Bedarfssituation zum Kindergartenjahr 2008-2009 noch keine Aussagen getroffen werden können. Bedarfssituation im Planungsbereich Sindorf Im Stadtteil Sindorf ergibt sich eine Unterdeckung von Kindergartenplätzen, die sich im Wesentlichen durch den Zuzug im Baugebiet Vogelrutherfeld erklärt. Die hierzu von der CDU-Fraktion, A 056.06 am 08.02.2006 beantragte Erweiterung der Kita Hummelburg um eine Gruppe würde dem derzeitigen Bedarf jedoch nicht genügen. Vielmehr besteht bis zum 31.07.2008 ein Bedarf an zusätzlich 4 Gruppen, bis zum 31.07.2010 an zusätzlich 3 Gruppen und bis zum 31.07.2014 an zusätzlich 2 Gruppen und erst zum Kindergartenjahr 2014/2015 würde die Erweiterung um 1 Gruppe eine Bedarfsdeckung im Baugebiet Vogelruthertfeld sicherstellen, so dass derzeit aus einer solchen Maßnahme noch kein Nutzen zu erzielen ist. Im Stadtteil Sindorf ist der Bedarf, ohne Berücksichtigung des Baugebietes Vogelrutherfeld, rückläufig. Bei einer Gesamtbetrachtung des Stadtteils Sindorf, einschließlich des Baugebietes „ Vogelrutherfeld“ könnte der Bedarf mit den derzeitigen Gruppen zum Kita-Jahr 2009-2010 sichergestellt werden. Eine Erweiterung der Kita-Zauberwald um die 4. Gruppe, welche bereits zum Kita-Jahr 2006/2007 umgesetzt werden könnte, würde die Sicherstellung des Rechtsanspruches bereits zum Kita-Jahr 2008/2009 ermöglichen. Evtl. könnten die Raumressourcen im Dachgeschoss für eine weitere Gruppe genutzt werden, so dass bei Bedarf eine weitere Entzerrung der Situation, zumindest innerhalb des Stadtteiles erfolgen könnte. Weitere Plätze könnten durch eine Umwandlung der Hortgruppe in der Kita Wibbelstätz in Plätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 geschaffen werden. Dies bedingt jedoch zunächst die Umsetzung der offenen Ganztagschule in beiden Grundschulen und die Sicherstellung der Versorgung der Hortkinder in diesen Maßnahmen. Eine wohnungsnahe Versorgung der Kinder aus dem Vogelrutherfeld kann leider durch keine der vorgenannten Maßnahmen sichergestellt werden. Der prognostizierte Bedarf im Vogelrutherfeld könnte vor Ort nur durch hohe investive Kosten sichergestellt werden, was bei der derzeit sehr angespannten Haushaltslage nicht vertretbar ist. Deshalb ist eine auf den gesamten Stadtteil bezogene Betrachtungsweise erforderlich. Dies bedeutet für Eltern und Kinder weitere Wege und bis auf weiteres den „kleinen Grenzverkehr“ oder „Kindergartentourismus innerhalb des Stadtteils. Aus diesen vorgenannten Gründen ist es nach Ansicht des Fachamtes äußerst wichtig, bei der zukünftigen Vermarktung neuer Grundstücke, auf diese Situation hinzuweisen. Für den Planungsbereich Sindorf ist von der katholischen Kirche keine Änderung geplant. Bedarfssituation im Planungsbereich Buir Beschlußvorlage V 111.06 Seite 3 Ab dem Kindergartenjahr 2006-2007 ergibt sich im Stadtteil Buir eine Überversorgung von einer Kindergartengruppe, so dass die Schließung der 4. Gruppe der Kita Klein Föß am Schulplatz zum 31.07.2006 erfolgen kann und die 3-gruppige Einrichtung zukünftig ausschließlich den Standort Broichstr. nutzt. Aufgrund der bisher betreuten Anzahl von Tagesstättenkindern, jeweils 9 Kinder an beiden Standorten, und des aktuellen Bedarfes ergibt sich die Notwendigkeit der Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe. Hierdurch ergibt sich eine Platzreduzierung um 5 Plätze, die für den Zeitraum des Bedarfes im Rahmen der Überbelegung sichergestellt werden kann. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2006-2007 können im Rahmen der Neuaufnahmen zunächst nur die Geschwisterkinder berücksichtigt werden, da die Einrichtung im Falle der Schließung der 4. Gruppe zum 01.08.2006 voll belegt ist. Überbelegungen erfolgen erst nach Belegung der freien Plätze im katholischen Kindergarten. Für den Planungsbereich Buir sind von der katholischen Kirche keine Änderungen geplant. Bedarfssituation im Planungsbereich Blatzheim (Antrag des Ortsvorsteher Klaus Ripp vom 12.01.2006, A 011.06) In den nächsten beiden Kindergartenjahren kann der Rechtsanspruch für die Hereinwachsenden ortsnah nur durch Überbelegungen und Tagespflege oder durch eine Versorgung in anderen Stadtteilen sichergestellt werden. Das Anmeldeverhalten hat sich, vermutlich auch aufgrund der Schließung der 3. Gruppe im Kath. Kindergarten, verändert. Die Anrechnung der Hereinwachsenden erfolgt entsprechend der Anmeldelisten nun mit 70%, statt bisher 60%. Für die nächsten beiden Jahre ergibt sich eine Unterdeckung von 20 und 21 Plätzen, anstatt wie bisher angenommen von 16 und 18 Plätzen. Die Räumlichkeiten der ehemals 3. Gruppe im Kath. Kindergarten können, aufgrund der Änderung der Raumkonzeption, nicht mehr für eine 3. Gruppe genutzt werden. Für das Kindergartenjahr 2008-2009 besteht ein Bedarf für 3 Gruppen und ab dem Kindergartenjahr 2009-2010 ein Bedarf für 2 Gruppen. Das Konzept der katholischen Kirche sieht zum 01.08.2008 einen Trägerwechsel oder die Schließung der 2gruppigen Einrichtung vor. Die Bedarfssituation erfordert zur Sicherstellung des Rechtsanspruches einen Trägerwechsel oder den Neubau einer 2gruppigen Einrichtung mit Mehrzweckraum, der vorübergehend als 3. Gruppe genutzt werden kann. Bei der Planung ist sicherzustellen, dass das Außengelände, der Flurbereich, Küche, Personalraum ect. an die Bedürfnisse der vorübergehenden Nutzung mit 3 Gruppen angepasst wird. Bedarfssituation im Planungsbereich Manheim Für die nächsten beiden Kindergartenjahre ergibt sich eine Unterversorgung von 12 und 3 Plätzen. Für diesen Stadtteil ergibt sich, gemessen an der bisherigen Unterversorgung eine deutliche Entspannung. Das Konzept der katholischen Kirche sieht zum 01.08.2008 einen Trägerwechsel oder die Schließung der 2gruppigen Einrichtung vor. Die Bedarfssituation erfordert einen Trägerwechsel zum 01.08.2008. Für das Kindergartenjahr 2008-2009 besteht Bedarf für 2 Gruppen. Ab dem Kindergartenjahr 2009-2010 besteht ein Bedarf an 1-2 Gruppen. Bedarfssituation im Planungsbereich Türnich/Balkhausen/Brüggen Beschlußvorlage V 111.06 Seite 4 In den nächsten beiden Kindergartenjahren ergibt sich eine Unterversorgung von 38 und 25 Plätzen. Gemessen an der bisherigen Unterversorgung ergibt sich eine deutliche Entspannung der Bedarfssituation. Das Konzept der katholischen Kirche sieht zum 01.08.2008 eine Reduzierung von 2 Gruppen der derzeit 6 Gruppen vor. Bezogen auf die Einrichtungen stellt sich dies derzeit wie folgt dar: - Kindergarten St. Rochus: 2 Gruppen in katholischer Trägerschaft Kindergarten Herz Jesu: 1 Gruppe Trägerwechsel Kindergarten St. Josef: 2 Gruppen in katholischer Trägerschaft und 3. Gruppe 100% Finanzierung durch Stadt Kerpen In Klärung befindet die am 17.01.2006 vom Erzbistum mitgeteilte zusätzliche Reduzierung von 2 Gruppen im Seelsorgebereich-Süd (Kerpen/Mödrath und Tünich/Balkhausen/ Brüggen), so dass zur Bedarfssituation zum Kindergartenjahr 2008-2009 noch keine Aussagen getroffen werden können. Bedarfssituation im Planungsbereich Horrem/Neubottenbroich/Götzenkirchen Das Konzept der Kath. Kirche sieht zum 01.08.2006 eine Reduzierung von 3 Gruppen der derzeit 6 Gruppen vor. Bezogen auf die Einrichtungen stellt sich dies wie folgt dar: - Kindergarten Christus König: Reduzierung der 4gruppigen Einrichtung um 1 Gruppe, 3 Gruppen in katholischer Trägerschaft Kindergarten Heilig Geist: (Neubottenbroich) 2 Gruppen Trägerwechsel oder Schließung Im Kindertagesstättenbedarfsplan werden 2 Varianten dargestellt, da die Planung für die Kindertageseinrichtung im Baugebiet Wahlenpfad unter Berücksichtigung der Konzeption der katholischen Kirche zum 01.08.2008 erfolgen muss. Im weiteren ist die Einrichtung einer integrativen Gruppe zu berücksichtigen. Die Einrichtung im Baugebiet Wahlenpfad soll zum Kindergartenjahr 2007-2008 in Betrieb genommen werden. Die Variante 1 berücksichtigt insbesondere den Erhalt des Standortes Neubottenbroich, der zukünftig auch die Versorgung der Kinder aus der Buchenhöhe sicherstellen soll. Der Kindergartenbesuch der Kinder aus der Buchenhöhe ist durch den Bustransport nur unzureichend geregelt, insbesondere am Nachmittag. Die bisherige Situation erweist sich auch im Bereich der Elternarbeit als äußerst schwierig. Für das Baugebiet Wahlenpfad wird in der Variante 1 ausschließlich der sich dort ergebende Bedarf berücksichtigt. An den Erhalt des Standortes Neubottenbroich wurde die Einrichtung einer integrativen Gruppe im Kindergarten Christus König gekoppelt, da dort durch die Reduzierung der 4. Gruppe, ausreichende Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und die Umbaukosten von freien Trägern über Stiftungsmittel refinanziert werden können. Die Variante 2 berücksichtigt die Sicherstellung des Rechtsanspruchs, bei Schließung von Gruppen in katholischer Trägerschaft und die Einrichtung einer integrativen Gruppe, durch eine Versorgung in der Einrichtung im Baugebiet Wahlenpfad. Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder von 2 bis unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen Beschlußvorlage V 111.06 Seite 5 Eine Versorgung von Kindern im Alter von 2 bis unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen kann im Kindergartenjahr 2006-2007 im Rahmen von § 9. Abs. 4 GTK Budgetvereinbarung nicht erfolgen, da aufgrund der Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter von 3-6 Jahren in keinem Planungsbereich Plätze zur Umwandlung für den gesamten Zeitraum des Kindergartenjahres zur Verfügung stehen. Eine Sonderegelung ist für den Privaten Kindergarten Pänz im Stadtteil Sindorf geplant, da dort seit dem Kinderjahr 2002-2003 zunächst jeweils 4 Kinder und seit dem Kindergartenjahr 20052006 bis zu 6 Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren betreut werden. Die Einrichtung hat sich bzgl. der Betreuung dieser Altergruppe räumlich und personell weiterqualifiziert. Diese Entwicklung sollte im Hinblick auf eine zukünftige Betreuung von Kindern im Alter von 2 bis unter 3 Jahren nicht unterbrochen werden. Daher ist beabsichtigt, die Betreuung von bis zu 4 Kindern im Alter von 2 bis unter 3 Jahren trotz der vorgenannten Bedarfssituation zu genehmigen (Umrechnungsklausel 1 zu 2,5). In Türnich werden gewerblich 10 Plätze zur Betreuung von Kindern im Alter von 0,6 bis unter 4 Jahren angeboten. Diese sind im Kindertagstättenbedarfsplan für die Altergruppe von 2 bis unter 3 Jahren mit 3 Kindern (Aufrundung) angerechnet. Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder unter 3 Jahren in Tagespflege Siehe Anlage und Tagesordnungspunkt 4 Sachstandsbericht Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Anlagen - Kindertagesstättenbedarfsplan (3 bis 6-jährige) - Kindertagesstättenbedarfsplan (2 bis unter 3 in Kita´s) - Kindertagesstättenbedarfsplan (0 bis unter 3 in Tagespflege) Beschlußvorlage V 111.06 Seite 6