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Beschlussvorlage (Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Sachstandsbericht zur Versorgung der Null- bis Dreijährigen in Tagespflege )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)
Sachstandsbericht zur  Versorgung der Null- bis Dreijährigen in Tagespflege

) Beschlussvorlage (Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)
Sachstandsbericht zur  Versorgung der Null- bis Dreijährigen in Tagespflege

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Sachstandsbericht zur  Versorgung der Null- bis Dreijährigen in Tagespflege

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP 4 Amt/Abteilung: Kindertagesbetreuung Az.: 22.1 V 110.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 06.04.2006 22.03.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Sachstandsbericht zur Versorgung der Null- bis Dreijährigen in Tagespflege X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Des Weiteren nimmt der Ausschuss zur Kenntnis, dass durch die gesetzliche Neuregelung nach dem TAG in Zukunft zusätzliche Kosten für die Kindertagesbetreuung anfallen werden, deren Höhe jedoch zurzeit nicht näher beziffert werden können. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass dementsprechend über – bzw. außerplanmäßig zusätzliche Haushaltsmittel bereit gestellt werden müssen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Sachstandsbericht zu Versorgung U 3 (unter Dreijährige) in Kindertagespflege Der Gesetzgeber schreibt seit 01.01.2005 verbindlich vor, bis 2010 für 20 % der Null- bis Dreijährigen eine Betreuung anzubieten. Für die Stadt Kerpen bedeutet dies nach den derzeit vorliegenden Bedarfszahlen, dass für das Kindergartenjahr 2006/2007 369 Plätze für Kinder unter Drei zur Verfügung gestellt werden müssten. In Kindertageseinrichtungen kann derzeit eine Versorgung von 13 Kindern gewährleistet werden. Um die Versorgungsquote von 20 % bis Oktober 2010 sicherzustellen, muss die Tagespflege umgestaltet und ausgebaut werden. Aktuell wird von den Jugendämtern im Rhein-Erft-Kreis der Entwurf einer Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der Tagespflege erarbeitet. Diese Vereinbarung für die Kommunen des Rhein-ErftKreises folgt den gesetzlichen Regelungen (TAG und KICK), der Gesetzesbegründung der Landesregierung sowie den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts und soll den Rahmen für die Vorgehensweise in den einzelnen Kommunen festlegen. Zurzeit beschäftigt sich die Landesregierung mit der Novellierung des GTK. In diesem Zusammenhang sollen auch die Änderungen in der Tagespflege berücksichtigt werden. In Kerpen stehen zurzeit 65 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Diese 65 Plätze werden von 46 Pflegepersonen angeboten. Die Betreuung erfolgt für Kinder von Null bis Drei oder ergänzend zur Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen. Um zukünftig die geänderten gesetzlichen Bestimmungen umsetzen zu können, bedarf es einer Neuorganisation der Tagespflege in der Stadt Kerpen. Diese Neuorganisation sieht Folgendes vor: - Qualifizierung der Pflegepersonen als Grundlage zum Erhalt einer Pflegeerlaubnis - Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung durch qualifizierte Referenten/innen - Vernetzung von Kooperationen - Gewinnung weiterer Tagespflegepersonen - Förderung der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten - Vermittlung, Beratung und Betreuung durch das Fachamt - Entlohnung der Tagepflegepersonen durch die Kommune - Teilrefinanzierung der Vergütungskosten über Elternbeiträge Zu diesen Punkten wurde eine Konzeption erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Die vorgenannte Umsetzung der Gesetzesänderung und die damit verbundene Neuorganisation der Tagespflege ist mit Kosten verbunden die den städtischen Haushalt nicht unwesentlich belasten werden, zurzeit aber von der Höhe her nicht beziffert werden können. Mit der anstehenden Novellierung des GTK soll auch der finanzielle Aufwand für die Tagespflege geregelt werden. Es ist angedacht, für Kinder in Tagespflege und deren Erziehungsberechtigte einen monatlichen Elternbeitrag analog der „Kleinen Altersgemischten Gruppe“ in den Kita´s zur Refinanzierung der Kosten in den Kommunen festzusetzen. Daraus resultiert dann, dass das Pflegegeld, welches bisher direkt von den Erziehungsberechtigten an die Tagespflegeperson gezahlt und frei verhandelt wurde, über die Kommune festzusetzen und zu zahlen ist. Derzeit beträgt die durchschnittliche Stundenvergütung 3.- bis 4.- €. Hierzu besteht die Möglichkeit für die Erziehungsberechtigten einen Pflegegeldzuschuss beim zuständigen Fachamt der Stadt Kerpen zu beantragen. Die Zuschusshöhe beträgt 1,42 € pro Betreuungsstunde. Die monetäre Höchstgrenze liegt derzeit bei 245,20 € im Monat. Diese zurzeit geltende Höchstgrenze an Pflegegeldzuschuss wird sich zukünftig erhöhen. Deshalb ist davon auszugehen, dass nach der Novellierung des GTK für die zusätzlich von den Kommunen zu erbringenden finanziellen Leistungen Haushaltsmittel über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Beschlußvorlage V 110.06 Seite 2 Genaue Zahlen können jedoch erst nach Verabschiedung der neuen Gesetzesregelung und der danach erfolgenden Abstimmung der Rahmenbedingungen für den Rhein-Erft-Kreis vorgelegt werden. Das Fachamt geht davon aus, das die neue Regelung bis Juli 2006 in Kraft treten wird. Bis dahin wird nach der bisher geltenden Zuschussregelung verfahren. Anlagen Beschlußvorlage V 110.06 Seite 3