Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP 4
Amt/Abteilung: Kindertagesbetreuung
Az.: 22.1
V 110.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
06.04.2006
22.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)
Sachstandsbericht zur Versorgung der Null- bis Dreijährigen in Tagespflege
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Des Weiteren
nimmt der Ausschuss zur Kenntnis, dass durch die gesetzliche Neuregelung nach dem TAG in
Zukunft zusätzliche Kosten für die Kindertagesbetreuung anfallen werden, deren Höhe jedoch
zurzeit nicht näher beziffert werden können. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass
dementsprechend über – bzw. außerplanmäßig zusätzliche Haushaltsmittel bereit gestellt werden
müssen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Sachstandsbericht zu Versorgung U 3 (unter Dreijährige) in Kindertagespflege
Der Gesetzgeber schreibt seit 01.01.2005 verbindlich vor, bis 2010 für 20 % der Null- bis
Dreijährigen eine Betreuung anzubieten. Für die Stadt Kerpen bedeutet dies nach den derzeit
vorliegenden Bedarfszahlen, dass für das Kindergartenjahr 2006/2007 369 Plätze für Kinder unter
Drei zur Verfügung gestellt werden müssten. In Kindertageseinrichtungen kann derzeit eine
Versorgung von 13 Kindern gewährleistet werden. Um die Versorgungsquote von 20 % bis
Oktober 2010 sicherzustellen, muss die Tagespflege umgestaltet und ausgebaut werden.
Aktuell wird von den Jugendämtern im Rhein-Erft-Kreis der Entwurf einer Rahmenvereinbarung für
die Umsetzung der Tagespflege erarbeitet. Diese Vereinbarung für die Kommunen des Rhein-ErftKreises folgt den gesetzlichen Regelungen (TAG und KICK), der Gesetzesbegründung der
Landesregierung sowie den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts und soll den Rahmen
für die Vorgehensweise in den einzelnen Kommunen festlegen.
Zurzeit beschäftigt sich die Landesregierung mit der Novellierung des GTK. In diesem
Zusammenhang sollen auch die Änderungen in der Tagespflege berücksichtigt werden.
In Kerpen stehen zurzeit 65 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Diese 65 Plätze werden von 46
Pflegepersonen angeboten. Die Betreuung erfolgt für Kinder von Null bis Drei oder ergänzend zur
Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen.
Um zukünftig die geänderten gesetzlichen Bestimmungen umsetzen zu können, bedarf es einer
Neuorganisation der Tagespflege in der Stadt Kerpen. Diese Neuorganisation sieht Folgendes vor:
- Qualifizierung der Pflegepersonen als Grundlage zum Erhalt einer Pflegeerlaubnis
- Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung durch qualifizierte Referenten/innen
- Vernetzung von Kooperationen
- Gewinnung weiterer Tagespflegepersonen
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
- Vermittlung, Beratung und Betreuung durch das Fachamt
- Entlohnung der Tagepflegepersonen durch die Kommune
- Teilrefinanzierung der Vergütungskosten über Elternbeiträge
Zu diesen Punkten wurde eine Konzeption erstellt, die als Anlage beigefügt ist.
Die vorgenannte Umsetzung der Gesetzesänderung und die damit verbundene Neuorganisation
der Tagespflege ist mit Kosten verbunden die den städtischen Haushalt nicht unwesentlich
belasten werden, zurzeit aber von der Höhe her nicht beziffert werden können.
Mit der anstehenden Novellierung des GTK soll auch der finanzielle Aufwand für die Tagespflege
geregelt werden.
Es ist angedacht, für Kinder in Tagespflege und deren Erziehungsberechtigte einen monatlichen
Elternbeitrag analog der „Kleinen Altersgemischten Gruppe“ in den Kita´s zur Refinanzierung der
Kosten in den Kommunen festzusetzen. Daraus resultiert dann, dass das Pflegegeld, welches
bisher direkt von den Erziehungsberechtigten an die Tagespflegeperson gezahlt und frei
verhandelt wurde, über die Kommune festzusetzen und zu zahlen ist.
Derzeit beträgt die durchschnittliche Stundenvergütung 3.- bis 4.- €. Hierzu besteht die Möglichkeit
für die Erziehungsberechtigten einen Pflegegeldzuschuss beim zuständigen Fachamt der Stadt
Kerpen zu beantragen. Die Zuschusshöhe beträgt 1,42 € pro Betreuungsstunde. Die monetäre
Höchstgrenze liegt derzeit bei 245,20 € im Monat. Diese zurzeit geltende Höchstgrenze an
Pflegegeldzuschuss wird sich zukünftig erhöhen. Deshalb ist davon auszugehen, dass nach der
Novellierung des GTK für die zusätzlich von den Kommunen zu erbringenden finanziellen
Leistungen Haushaltsmittel über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Beschlußvorlage V 110.06
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Genaue Zahlen können jedoch erst nach Verabschiedung der neuen Gesetzesregelung und der
danach erfolgenden Abstimmung der Rahmenbedingungen für den Rhein-Erft-Kreis vorgelegt
werden.
Das Fachamt geht davon aus, das die neue Regelung bis Juli 2006 in Kraft treten wird.
Bis dahin wird nach der bisher geltenden Zuschussregelung verfahren.
Anlagen
Beschlußvorlage V 110.06
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