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Beschlussvorlage (Änderung des Stadtseniorenplanes Gewährung von Zuschüssen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Änderung des Stadtseniorenplanes
Gewährung von Zuschüssen
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Gewährung von Zuschüssen
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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 23 Az.: 23.3 V 104.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Integration Termin 05.04.2006 Stadtrat X 24.04.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung des Stadtseniorenplanes Gewährung von Zuschüssen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt, Ziffer 4.1 des Stadtseniorenplanes mit dem im Begründungstext aufgeführten Wortlaut zu ändern. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 die Verwaltung beauftragt, den Stadtseniorenplan mit dem Ziel zu überarbeiten, dass der Globalzuschuss für Wohlfahrtsverbände, Initiativen und Selbsthilfegruppen gem. Ziff. 4.1 des Stadtseniorenplanes auf eine gezielte Einzelförderung umgestellt wird. Gleichzeitig wurden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 4.000,00 € begrenzt. Die Verwaltung empfiehlt, Ziffer 4 des Stadtseniorenplans wie folgt zu ändern: 4. FÖRDERUNG VON GRUPPEN 4.1 ZUSCHÜSSE FÜR EINZELFÖRDERMAßNAHMEN MIT SENIORINNEN UND SENIOREN DURCH WOHLFAHRTSVERBÄNDE, INITIATIVEN UND SELBSTHILFEGRUPPEN a) DIE GRUPPIERUNGEN, die hier gefördert werden sollen, sind Wohlfahrtsverbände, Initiativen und Selbsthilfegruppen, die in der Stadt Kerpen wirken. b) DAS FÖRDERUNGSZIEL ist die Unterstützung von gezielten Einzelmaßnahmen im Seniorenbereich, die sich mit den vielfältigen Problemlagen und den daraus resultierenden Bedürfnissen der Senioren befassen. Veranstaltungen wie z. B. Tagesfahrten, gesellige Nachmittage oder ähnliches sind von der Förderung ausgeschlossen (vergleiche Ziffer 3 des Stadtseniorenplanes). c) DAS FÖRDERKRITERIUM für diese Maßnahmen sind teilnehmende Seniorinnen und Senioren aus dem Stadtgebiet Kerpen ab 60 Jahren. d) DER GESAMTFÖRDERUNGSBETRAG wird jährlich neu festgelegt. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden anteilig auf alle Antragsteller aufgeteilt. e) DIE ANTRAGSTELLER müssen Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Kirchengemeinden bzw. die diesen angeschlossenen Organisationen sowie Vereine, Träger, Verbände, Initiativen und Gruppen sein, die im Rahmen der Seniorenarbeit tätig sind. f) DIE BEANTRAGUNG erfolgt schriftlich formlos bis zum 30.09. des laufenden Jahres an die Stadt Kerpen. Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung der durchgeführten Maßnahme sowie eine Teilnehmerliste mit Wohnort und Altersangabe beizufügen. g) DIE BEWILLIGUNG erfolgt durch die Stadt Kerpen. h) DIE AUSZAHLUNG erfolgt nach Beantragungsschluss im 4. Quartal des laufenden Jahres und nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien (Punkt 1.2). Beschlußvorlage V 104.06 Seite 2