Daten
Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 23
Az.: 23.3
V 104.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Integration
Termin
05.04.2006
Stadtrat
X
24.04.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung des Stadtseniorenplanes
Gewährung von Zuschüssen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt, Ziffer 4.1 des Stadtseniorenplanes mit dem im
Begründungstext aufgeführten Wortlaut zu ändern.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 die Verwaltung beauftragt, den
Stadtseniorenplan mit dem Ziel zu überarbeiten, dass der Globalzuschuss für Wohlfahrtsverbände,
Initiativen und Selbsthilfegruppen gem. Ziff. 4.1 des Stadtseniorenplanes auf eine gezielte
Einzelförderung umgestellt wird. Gleichzeitig wurden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
auf 4.000,00 € begrenzt.
Die Verwaltung empfiehlt, Ziffer 4 des Stadtseniorenplans wie folgt zu ändern:
4.
FÖRDERUNG VON GRUPPEN
4.1 ZUSCHÜSSE FÜR EINZELFÖRDERMAßNAHMEN MIT
SENIORINNEN UND SENIOREN DURCH
WOHLFAHRTSVERBÄNDE, INITIATIVEN UND
SELBSTHILFEGRUPPEN
a)
DIE GRUPPIERUNGEN, die hier gefördert werden sollen, sind
Wohlfahrtsverbände, Initiativen und Selbsthilfegruppen, die in der Stadt Kerpen
wirken.
b)
DAS FÖRDERUNGSZIEL ist die Unterstützung von gezielten Einzelmaßnahmen
im Seniorenbereich, die sich mit den vielfältigen Problemlagen und den daraus
resultierenden Bedürfnissen der Senioren befassen.
Veranstaltungen wie z. B. Tagesfahrten, gesellige Nachmittage oder ähnliches
sind von der Förderung ausgeschlossen (vergleiche Ziffer 3 des
Stadtseniorenplanes).
c)
DAS FÖRDERKRITERIUM für diese Maßnahmen sind teilnehmende Seniorinnen
und Senioren aus dem Stadtgebiet Kerpen ab 60 Jahren.
d)
DER GESAMTFÖRDERUNGSBETRAG wird jährlich neu festgelegt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden anteilig auf alle Antragsteller aufgeteilt.
e)
DIE ANTRAGSTELLER müssen Verbände der freien Wohlfahrtspflege und
Kirchengemeinden bzw. die diesen angeschlossenen Organisationen sowie Vereine,
Träger, Verbände, Initiativen und Gruppen sein, die im Rahmen der Seniorenarbeit
tätig sind.
f)
DIE BEANTRAGUNG erfolgt schriftlich formlos bis zum 30.09. des laufenden Jahres
an die Stadt Kerpen. Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung der
durchgeführten Maßnahme sowie eine Teilnehmerliste mit Wohnort und Altersangabe
beizufügen.
g)
DIE BEWILLIGUNG erfolgt durch die Stadt Kerpen.
h)
DIE AUSZAHLUNG erfolgt nach Beantragungsschluss im 4. Quartal des laufenden
Jahres und nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien (Punkt 1.2).
Beschlußvorlage V 104.06
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