Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 266.07
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
12.06.2007
31.05.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Übernahme der Kath. Kindertageseinrichtung St. Kunibert der Kirchengemeinde St.
Kunibert in Kerpen-Blatzheim im Rahmen Projekt "Zukunft heute" in Trägerschaft der Stadt
Kerpen zum 01.08.2008
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:in Höhe von
41.000,-€
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt, unabhängig von der Klärung der Standortfrage, die
Übernahme der Kindertageseinrichtung St. Kunibert in Trägerschaft der Stadt Kerpen zum
01.08.2008 und die jährlich bereitzustellenden Mittel für den Trägeranteil zu den Betriebskosten in
Höhe von 41.000,-€
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die Kirchengemeinde drängt auf Abschluss des Vertrages zum Betriebsübergang.
Aufgrund der ungeklärten Standortfrage wurde bisher kein Beschluss zur Übernahme der
Kindertageseinrichtung St. Kunibert gefasst.
Die Kath. Kirchengemeinde wird die Einrichtung zum 31.07.2008 schließen. Der Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz ist dann im Stadtteil Blatzheim nicht mehr gesichert, deshalb ist aus
Sicht der Verwaltung eine Übernahme der Einrichtung zwingend erforderlich.
Sie schlägt vor, unabhängig von der Klärung der Standortfrage, mit der Kirchengemeinde eine
Übernahme der Einrichtung und die zwischenzeitliche Nutzung der bestehenden Einrichtung zu
verhandeln.
Beschlussvorlage 266.07
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