Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.3 / Personal
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 248.07
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
X
Termin
05.06.2007
18.05.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einführung leistungsabhängiger Besoldungsbestandteile;
hier: Aufhebung des Sperrvermerkes
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :2007
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Sperrvermerk über die Mittel zur Einführung von
leistungsabhängigen Besoldungsbestandteilen aufzuheben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
71.000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt: 71.000 €
Aufwand netto: 71.000 €
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
71.000 €
71.000 €
71.000 €
71.000 €
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 248.07
Seite 2
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.09.2006 beschlossen, dass neben der tarifvertraglich
vorgesehenen Einführung von leistungsabhängigen Entgeltbestandteilen, auch leistungsabhängige
Besoldungsbestandteile für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Kerpen eingeführt werden
sollen. Die Mittel hierfür wurden vom Stadtrat außerplanmäßig bereitgestellt, jedoch mit einem
Sperrvermerk versehen, der dann aufgehoben werden sollte, wenn eine einvernehmliche
Dienstvereinbarung mit dem Personalrat bezüglich der Einführung des Leistungsentgelts zustande
gekommen ist.
Zwischenzeitlich hat die Betriebliche Kommission ihre Arbeit an der Dienstvereinbarung beendet
und dem Personalrat zur Unterzeichnung vorgelegt. Eine Ausfertigung der Dienstvereinbarung ist
als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage 248.07
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