Daten
Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 241.07
Datum :
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
30.05.2007
Haupt- und Finanzausschuss
05.06.2007
Stadtrat
12.06.2007
X
14.05.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Übernahme des Eigenanteils an Schulbüchern
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 48.500 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.210.6310, 1.215.6310, 1.220.6310, 1.230.6310, 1.270.6310,
1.280.6310
Deckung: 1.900.0410
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Für die Übernahme des Eigenanteils an Schulbüchern für Empfänger von Arbeitslosengeld II
werden bei den folgenden Haushaltsstellen überplanmäßig Mittel bereitgestellt:
Grundschulen
1.210.6310
ca. 10.500 €
Hauptschulen
1.215.6310
ca. 16.900 €
Realschule
1.220.6310
ca. 5.100 €
Gymnasium
1.230.6310
ca. 5.100 €
Sonderschule
1.270.6310
ca. 4.600 €
Gesamtschule
1.280.6310
ca. 6.300 €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 241.07
Seite 2
Begründung:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass auch der
Eigenanteil für Lernmittel für Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II-Empfänger) zukünftig
übernommen werden soll, obwohl dies gesetzlich nicht – wie für Bezieher von SGB XII-Leistungen
– vorgeschrieben ist.
Der Eigenanteil zu den Lernmitteln beträgt derzeit 49 % des Durchschnittsbetrages. Welche
Kosten jedoch genau entstehen werden, kann nur sehr grob geschätzt werden. Laut Rücksprache
mit der ARGE könnte es sich um ca. 1.500 Familien handeln, was Kosten von ca. 58.000 € für die
Übernahme des Eigenanteils verursachen könnte. Die genaue Zahl der in Frage kommenden
Schülerinnen und Schüler ist jedoch nicht ermittelbar, sondern nur die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften. Deshalb können die damit einhergehenden Kosten auch nur annähernd
geschätzt werden.
Nach ausführlicher Prüfung verschiedener Alternativen und Rücksprache mit der Leitung der
ARGE Kerpen sollte die Abwicklung analog der Abwicklung bei den SGB XII-Empfängern
ablaufen:
Nach Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides bei der Abteilung 22.2 – Schulen – der Stadt
Kerpen wird ein Berechtigungsschein für Schulbücher ausgestellt. Dieser ist der Buchhandlung
(bei Eigenbestellung) bzw. der Schule (bei Sammelbestellung) vorzulegen.
Die bereits für die Bezieher von SGB XII-Leistungen veranschlagten Beträge im Haushaltsplan
2007 sollten dementsprechend in Höhe der geschätzten Kosten überplanmäßig erhöht werden:
Schulform
Grundschulen
Hauptschulen
Realschule
Gymnasium
Sonderschule
Gesamtschule
Summe
Haushaltsstelle
1.210.6310
1.215.6310
1.220.6310
1.230.6310
1.270.6310
1.280.6310
Ansatz
2.500,00
4.000,00
1.200,00
1.200,00
1.100,00
1.500,00
11.500,00
+ überplanmäßige Mittel ca.
10.500,00
16.900,00
5.100,00
5.100,00
4.600,00
6.300,00
48.500,00
Die Verwaltung schlägt vor, wie oben dargestellt zu beschließen.
Beschlussvorlage 241.07
Seite 3