Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7; FDP-Fraktion: Keine Verringerung der Gruppenstärke auf Grund sinkender Kinderzahlen (Auffüllen aus anderen Gruppen))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7;
FDP-Fraktion: Keine Verringerung der Gruppenstärke auf Grund sinkender Kinderzahlen (Auffüllen aus anderen Gruppen)) Beschlussvorlage (Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7;
FDP-Fraktion: Keine Verringerung der Gruppenstärke auf Grund sinkender Kinderzahlen (Auffüllen aus anderen Gruppen))

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 457/2006 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 24.05.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 13.06.2006 Finanz- und Personalausschuss 22.08.2006 Betrifft: Bemerkungen Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7; FDP-Fraktion: Keine Verringerung der Gruppenstärke auf Grund sinkender Kinderzahlen (Auffüllen aus anderen Gruppen) Finanzielle Auswirkungen: Planjahr Ausgabeminderung 2006 16.666 2007 40.000 2008 40.000 2009 23.334 2010 2011 0 0 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.05.2006 Beschlussentwurf: Begründung: Kindergartenplätze sind bedarfsgerecht und wohnortnah anzubieten. Alle Kinder, die 3 Jahre alt sind, haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Regelaufnahmetag ist der 01.08. eines jeden Jahres. Kinder, die am 01.08. noch keine 3 Jahre alt sind, aber im kommenden Jahr 3 Jahre alt werden, haben einen Aufnahmeanspruch. Für diesen hineinwachsenden Jahrgang kalkuliert das Jugendamt eine 50 %ige Inanspruchnahme. Folgerichtige sind am Kindergartenjahresbeginn Plätze für den hineinwachsenden Jahrgang freizuhalten. Theoretisch könnten insofern am Kindergartenjahresbeginn Gruppen zusammengelgt werden, um Kosten für eine oder den Zahlen entsprechend mehrere Gruppen einzusparen. Im Laufe des Jahres werden die Gruppen dann aber belegt. Diese Regelung kann aus folgenden Gründen nicht umgesetzt werden: - das Personal muss, wenn es gebraucht wird, unverzüglich da sein, - angestelltes Personal kann nicht je nach Bedarf freigesetzt oder eingestellt werden, - alle neuen jungen Kinder kommen in eine altershomogene Kleinkindgruppe nur für sie, - die ersten Kinder sind mit ihren Erzieherinnen allein. Bedarfsgerecht werden wir allerdings in Einzelfällen Gruppen vorrübergehend schließen, wie wir das jetzt erstmals zum 01.08.2006 in Liblar praktizieren. Die individuelle Personalsituation ermöglicht dort zur Zeit eine unproblematische Lösung. Damit werden in Liblar netto ca. 40.000 € pro Jahr solange eingespart, bis die Gruppe wieder benötigt wird. Diese Einsparsumme tangiert eine Vielzahl von Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen. Die Schließung hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Betreibskostenförderung des Landes auf die neue Gruppe in Lechenich-Nord übertragen werden kann, da neue Gruppen ansonsten nicht gefördert werden. (Bösche) -2-