Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 457/2006
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 24.05.2006
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
13.06.2006
Finanz- und Personalausschuss
22.08.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7;
FDP-Fraktion: Keine Verringerung der Gruppenstärke auf Grund sinkender
Kinderzahlen (Auffüllen aus anderen Gruppen)
Finanzielle Auswirkungen:
Planjahr
Ausgabeminderung
2006
16.666
2007
40.000
2008
40.000
2009
23.334
2010
2011
0
0
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.05.2006
Beschlussentwurf:
Begründung:
Kindergartenplätze sind bedarfsgerecht und wohnortnah anzubieten. Alle Kinder, die 3 Jahre alt
sind, haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Regelaufnahmetag ist der 01.08. eines jeden
Jahres. Kinder, die am 01.08. noch keine 3 Jahre alt sind, aber im kommenden Jahr 3 Jahre alt
werden, haben einen Aufnahmeanspruch. Für diesen hineinwachsenden Jahrgang kalkuliert das
Jugendamt eine 50 %ige Inanspruchnahme. Folgerichtige sind am Kindergartenjahresbeginn
Plätze für den hineinwachsenden Jahrgang freizuhalten.
Theoretisch könnten insofern am Kindergartenjahresbeginn Gruppen zusammengelgt werden, um
Kosten für eine oder den Zahlen entsprechend mehrere Gruppen einzusparen. Im Laufe des
Jahres werden die Gruppen dann aber belegt.
Diese Regelung kann aus folgenden Gründen nicht umgesetzt werden:
- das Personal muss, wenn es gebraucht wird, unverzüglich da sein,
- angestelltes Personal kann nicht je nach Bedarf freigesetzt oder eingestellt werden,
- alle neuen jungen Kinder kommen in eine altershomogene Kleinkindgruppe nur für sie,
- die ersten Kinder sind mit ihren Erzieherinnen allein.
Bedarfsgerecht werden wir allerdings in Einzelfällen Gruppen vorrübergehend schließen, wie wir
das jetzt erstmals zum 01.08.2006 in Liblar praktizieren. Die individuelle Personalsituation
ermöglicht dort zur Zeit eine unproblematische Lösung.
Damit werden in Liblar netto ca. 40.000 € pro Jahr solange eingespart, bis die Gruppe wieder
benötigt wird. Diese Einsparsumme tangiert eine Vielzahl von Einnahme- und
Ausgabehaushaltsstellen.
Die Schließung hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Betreibskostenförderung des Landes auf
die neue Gruppe in Lechenich-Nord übertragen werden kann, da neue Gruppen ansonsten nicht
gefördert werden.
(Bösche)
-2-