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Beschlussvorlage (Anlage zu A 7/3210 und B 8/0570 Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße und Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg”)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage  zu   A 7/3210 und  B 8/0570
Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße
 und  Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg”) Beschlussvorlage (Anlage  zu   A 7/3210 und  B 8/0570
Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße
 und  Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg”)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 51/2006 Az.: 6619-3022/60 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2006 22.02.2006 Anlage zu A 7/3210 und B 8/0570 Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße und Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg” Finanzielle Auswirkungen: Die Anträge berühren den Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von ca. 25.000,00 €. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.01.2006 Beschlussentwurf: Die u.a. Baumaßnahmen werden grundsätzlich befürwortet. Bei der Gehwegverbreiterung soll die Variante .... zur Ausführung kommen. Der Eigenbetrieb Straßen wird beauftragt, alle erforderlichen Abstimmungen mit dem Rhein-Erft-Kreis als Straßenverkehrs- und Polizeibehörde durchzuführen und mit dem Straßenbaulastträger (gleichfalls Rhein-Erft-Kreis) diesbezüglich eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. Nach Bereitstellung der Mittel im Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes kann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Begründung: Zur Verbesserung der Fußgänger- und Radfahrersituation im näheren Bereich der Straßenkreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße hat die Verwaltung ein Ing.-Büro mit der Planung beauftragt. Die mir nun vorliegende Planung umfasst folgende Maßnahmen: - Einbau eines Tiefbordsteines im Einmündungsbereich zum untergeordneten Straßenast der Carl-Schurz-Straße (verkehrsberuhigte Stadtstraße). Durch die bautechnische Verdeutlichung (Tiefbord) der abknickenden Vorfahrtsbeziehung CarlSchurz-Straße (Kreisstr.)/ Bahnhofstraße kann die derzeitige vorfahrtsregelnde Beschilderung entfernt werden. Somit besteht nach der Durchführung dieser Maßnahme die Möglichkeit, in Höhe des Fahrbahnteilers einen Fußgängerüberweg einzurichten (Kosten: ca. 4.000,00 €). - Einbau einer Trennungsinsel im Einmündungsbereich Zum Grünen Weg Bei Freigabe des Radfahrverkehrs entgegen der Einbahnstraßenführung Zum Grünen Weg im Abschnitt zwischen Gartenstraße und Carl-Schurz-Straße wird zur Sicherung des Radfahrers der Einbau einer Trennungsinsel vorgeschlagen. Hierdurch kann der Radfahrer gesichert in den Kreuzungsbereich einfahren (Kosten: ca. 2.000,00 €). - Verbreiterung des Gehweges auf der Carl-Schurz-Straße in einem Teilabschnitt zwischen Viry-Chatillon-Platz und Einmündung Am Hahnacker Zur Verbreiterung des Gehweges hat das Ing.-Büro 3 Varianten vorgeschlagen. Bei einer Umsetzung müssen (bei allen Varianten) die beiden markierten Parkplätze und der Parkplatz für die Taxen aufgehoben werden. Variante 1: östliche Gehwegverbreiterung auf ca. 1,80 m in Höhe Haus Nr. 55-57 Kosten: ca. 7.000,00 € Variante 2: westliche Gehwegverbreiterung auf ca. 1,55 m in Höhe Haus Nr. 80-90 Kosten: ca. 15.000,00 € Variante 3: beidseitige Gehwegverbreiterung auf ca. 1,20 m bzw. 1,50 m in Höhe Haus Nr. 80-90 Kosten: ca.19.000,00 € „ ß“ Weitere Informationen werde ich in der Ausschusssitzung anhand von Planunterlagen vorgetragen. (Bösche) -2-