Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 476/2008
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.09.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
23.09.2008
Bemerkungen
Anregung bzgl. Fällung einer Pappel im Bereich Bachstraße / Am Hommerich in E.Ahrem
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.09.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Der zur Fällung beantragte Baum steht auf einer städtischen Grünfläche am Lechenicher
Mühlengraben, die sich zwischen der Straße „Am Hommerich“ und der Bachstraße befindet. Trotz
eines Stammumfanges von 3,18 m ist der Baum nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt, da
es sich um eine Hybrid-Pappel handelt.
Entsprechend der Rechtsprechung sind nach der Baumkontrollrichtlinie lediglich baumpflegerische
Maßnahmen (Totholzbeseitigung) zur Herstellung der Verkehrssicherheit bei der betreffenden
Pappel erforderlich, da hier eine konkrete Gefahr vorhersehbar bzw. erkennbar ist.
Die Pappel weist jedoch im unteren Stammbereich eine recht große (vollständig überwallte)
Astungswunde mit einem Durchmesser von über 50 cm auf. Aufgrund der Tatsache, das Pappeln
derartige Wunden i.d.R. nicht engräumig abschotten, ist davon auszugehen, dass sich im
Stamminneren bereits eine Fäule entwickelt hat. Zur weiteren Überprüfung der Standsicherheit
kann in solchen Fällen eine Baumuntersuchung mit speziellen Geräten und Verfahren in Auftrag
gegeben werden. Dieses ist aus fachlicher Sicht jedoch nicht erforderlich, da der Baum auf Dauer
mit zumutbarem Aufwand (auch aufgrund des ungünstigen Standortes) nicht erhalten werden
kann. Unter diesen Gesichtspunkten lässt sich eine Fällung der Pappel durchaus rechtfertigen.
(Bösche)