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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Pappel im Bereich Bachstraße / Am Hommerich in E.-Ahrem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Pappel im Bereich Bachstraße / Am Hommerich in E.-Ahrem)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 476/2008 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Anregung bzgl. Fällung einer Pappel im Bereich Bachstraße / Am Hommerich in E.Ahrem Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.09.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Der zur Fällung beantragte Baum steht auf einer städtischen Grünfläche am Lechenicher Mühlengraben, die sich zwischen der Straße „Am Hommerich“ und der Bachstraße befindet. Trotz eines Stammumfanges von 3,18 m ist der Baum nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt, da es sich um eine Hybrid-Pappel handelt. Entsprechend der Rechtsprechung sind nach der Baumkontrollrichtlinie lediglich baumpflegerische Maßnahmen (Totholzbeseitigung) zur Herstellung der Verkehrssicherheit bei der betreffenden Pappel erforderlich, da hier eine konkrete Gefahr vorhersehbar bzw. erkennbar ist. Die Pappel weist jedoch im unteren Stammbereich eine recht große (vollständig überwallte) Astungswunde mit einem Durchmesser von über 50 cm auf. Aufgrund der Tatsache, das Pappeln derartige Wunden i.d.R. nicht engräumig abschotten, ist davon auszugehen, dass sich im Stamminneren bereits eine Fäule entwickelt hat. Zur weiteren Überprüfung der Standsicherheit kann in solchen Fällen eine Baumuntersuchung mit speziellen Geräten und Verfahren in Auftrag gegeben werden. Dieses ist aus fachlicher Sicht jedoch nicht erforderlich, da der Baum auf Dauer mit zumutbarem Aufwand (auch aufgrund des ungünstigen Standortes) nicht erhalten werden kann. Unter diesen Gesichtspunkten lässt sich eine Fällung der Pappel durchaus rechtfertigen. (Bösche)