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Bürgerantrag (Anregung 476/2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung 476/2008)

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Inhalt der Datei

Familie Familie Familie Familie Linnartz. Am Hommerich 15. 50374 Erftstadt. Tel 02235 - 67893 Langen · Am Hommerich 16 · 50374 Erftstadt. Tel 02235 - 77308 S. Brenke · Am Hommerich 1 · 50374 Erftstadt. Tel 02235 . -78900 R. Brenke. Am Hommerich 1 · 50374 Erftstadt Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Holzdamm 10 - 50374 Erftstadt Erftstadt, 04.09.2008 Büraerantraa für den Ausschuss zur Stadtentwicklung zum nächstmöglichen Termin Sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen die Fällung einer Pappel im Bereich der Bachstraße/Am Erftstadt-Ahrem. Hommerich in Begründung: Die Pappel hat im August 2008 bei einem Gewitter einen armdicken Ast verloren; weil er so schwer war, musste dieser Ast von zwei Personen abtransportiert werden. Wir haben ihn zersägt und entsorgt. Ein zweiter Ast von der gleichen Stärke fiel in den Mühlenbach und staute dort das Wasser. Diese Vorfälle sind nur die letzten ihrer Art. Leider kommt es immer wieder vor, dass ziemlich dicke Äste auch bei geringeren Windstärken abbrechen. Da unsere Häuser Am Hommerich 15, Am Hommerich 16 und Am Hommerich 1 sehr nahe an diesem Baum stehen, haben wir unserer Meinung nach begründete Angst, dass der Baum bei einem Sturm entweder Sachschäden oder sogar auch Personenschäden verursachen kann, da er direkt an einer kleinen Gasse und an der anderen Seite direkt an der Bachstraße steht, die relativ stark frequentiert wird. Außerdem ist der Baum nach Schätzung Ihres Mitarbeiters Herrn Weißkamp mindestens 60 Jahre alt, daraus kann man Rückschlüsse auf die Größe und den Zustand des Baumes ziehen. Nach visuefterBebaclllUilg durch thren Mitarbeiter -~~--- schließt dieser jedoch - sehr zu unserem Unverständnis - eine Fällung des Baumes aus. An vielen Stellen in Erftstadt sind Pappeln gefällt worden, von denen weniger Gefahr ausging, da sie nicht in Wohngebieten standen (z.B. am Rotbach zwischen Ahrem und Lechenich). Wir sehen in diesem Baum neben der vielen Arbeit, die er verursacht, eine Gefahr und erwarten, da er gemäß § 3, Abs. 4 nicht in die Baumschutzordnung der Stadt Erftstadt fällt, dass er umgehend entfernt wird. In Erwartung einer für uns positiven Antwort verbleiben wir mit freundlichen -ftZk~ Grüßen 11 -,-_.,---_...-.------- !Yt0X-p