Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 448/2008
Az.:
Amt: - 082 BeschlAusf.: - 65 -, - 81 Datum: 02.09.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
17.09.2008
Betriebsausschuss Stadtwerke
24.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Erschließung II.Bauabschnitt WirtschaftsPark Erftstadt (BP-Nr. 140 der Stadt
Erftstadt)
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt die Wirtschaftspläne der Stadtwerke und des Eigenbetriebs Straßen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.09..2008
Beschlussentwurf:
Im Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 140, WirtschaftsPark Erftstadt, wird mit der Erschließung
eines 2. Bauabschnittes umgehend begonnen.
Dieser umfasst folgende Abschnitte:
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Errichtung des vorgesehenen Kreisverkehrs an der L 263,
Anlegung einer Baustraße zwischen diesem Kreisel und der Einmündung „Albert-EinsteinRing“,
Anlegung einer Baustraße zwischen der vorgenannten Einmündung und dem derzeitigen
Ausbauende des 1. Bauabschnittes,
Errichtung des südlichen Wendehammers/Stichstraße vom Albert-Einstein-Ring in Richtung
Bundesstraße 265 sowie
Verlegung von Regenwasser- und Schmutzwasserkanal in die Baustraße.
Die geschätzten Kosten der vorstehend genannten Baumaßnahme belaufen sich auf 850.000,- €.
Begründung:
Im WirtschaftsPark Erftstadt sind zur Zeit lediglich etwa 7 ha Grundstücksflächen im nördlichen
Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 140 erschlossen.
Auf der Grundlage der Vorlage V 303/2008 ist der Beschluss gefasst worden, einem Investor, der
selbst über ein Grundstück im WirtschaftsPark verfügt, eine an sein Grundstück angrenzende
Teilfläche zu veräußern. Diese Grundstücke sollen wie in der genannten Vorlage angeführt bebaut
werden, sind jedoch nach dem derzeitigen Ausbaustand des Gebietes nicht erschlossen.
Damit wird jedoch die Erschließung eines 2. Bauabschnittes im Bereich des BP-Nr. 140
notwendig. Unter Berücksichtigung der speziellen Entwässerungssituation in diesem Bereich
(Gefälle, Versickerungsbecken im nordöstlichen Bereich des Gebietes) sind die im
Beschlussentwurf genannten Ausbaumaßnahmen für eine Ersterschließung der hier in Rede
stehenden Grundstücksflächen zwingend erforderlich.
Der hierfür anzusetzende Kostenrahmen wird knapp zu einem Fünftel aus der Ablösesumme (ca.
178.000,- €) für das im Eigentum des Käufers stehende Grundstück gedeckt; darüber hinaus wird
allerdings auch durch den bereits beschlossenen Grundstücksverkauf eine Einnahme in Höhe von
weiteren 337.500,- € zu verzeichnen sein.
Mit den Bauarbeiten für den 2. Bauabschnitt könnte frühestens im Januar 2009 begonnen werden.
(Bösche)
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