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Beschlussvorlage (Erschließung II.Bauabschnitt WirtschaftsPark Erftstadt (BP-Nr. 140 der Stadt Erftstadt))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Erschließung II.Bauabschnitt WirtschaftsPark Erftstadt (BP-Nr. 140 der Stadt Erftstadt)) Beschlussvorlage (Erschließung II.Bauabschnitt WirtschaftsPark Erftstadt (BP-Nr. 140 der Stadt Erftstadt))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 448/2008 Az.: Amt: - 082 BeschlAusf.: - 65 -, - 81 Datum: 02.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 17.09.2008 Betriebsausschuss Stadtwerke 24.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Erschließung II.Bauabschnitt WirtschaftsPark Erftstadt (BP-Nr. 140 der Stadt Erftstadt) Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt die Wirtschaftspläne der Stadtwerke und des Eigenbetriebs Straßen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.09..2008 Beschlussentwurf: Im Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 140, WirtschaftsPark Erftstadt, wird mit der Erschließung eines 2. Bauabschnittes umgehend begonnen. Dieser umfasst folgende Abschnitte: • • • • • Errichtung des vorgesehenen Kreisverkehrs an der L 263, Anlegung einer Baustraße zwischen diesem Kreisel und der Einmündung „Albert-EinsteinRing“, Anlegung einer Baustraße zwischen der vorgenannten Einmündung und dem derzeitigen Ausbauende des 1. Bauabschnittes, Errichtung des südlichen Wendehammers/Stichstraße vom Albert-Einstein-Ring in Richtung Bundesstraße 265 sowie Verlegung von Regenwasser- und Schmutzwasserkanal in die Baustraße. Die geschätzten Kosten der vorstehend genannten Baumaßnahme belaufen sich auf 850.000,- €. Begründung: Im WirtschaftsPark Erftstadt sind zur Zeit lediglich etwa 7 ha Grundstücksflächen im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 140 erschlossen. Auf der Grundlage der Vorlage V 303/2008 ist der Beschluss gefasst worden, einem Investor, der selbst über ein Grundstück im WirtschaftsPark verfügt, eine an sein Grundstück angrenzende Teilfläche zu veräußern. Diese Grundstücke sollen wie in der genannten Vorlage angeführt bebaut werden, sind jedoch nach dem derzeitigen Ausbaustand des Gebietes nicht erschlossen. Damit wird jedoch die Erschließung eines 2. Bauabschnittes im Bereich des BP-Nr. 140 notwendig. Unter Berücksichtigung der speziellen Entwässerungssituation in diesem Bereich (Gefälle, Versickerungsbecken im nordöstlichen Bereich des Gebietes) sind die im Beschlussentwurf genannten Ausbaumaßnahmen für eine Ersterschließung der hier in Rede stehenden Grundstücksflächen zwingend erforderlich. Der hierfür anzusetzende Kostenrahmen wird knapp zu einem Fünftel aus der Ablösesumme (ca. 178.000,- €) für das im Eigentum des Käufers stehende Grundstück gedeckt; darüber hinaus wird allerdings auch durch den bereits beschlossenen Grundstücksverkauf eine Einnahme in Höhe von weiteren 337.500,- € zu verzeichnen sein. Mit den Bauarbeiten für den 2. Bauabschnitt könnte frühestens im Januar 2009 begonnen werden. (Bösche) -2-