Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Uwe Wegner
Kolibristraße 33
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Ordnungsamt
Bonner Str. 9-11
Frau Bongard
0 22 35 / 409-815 (15)
Ihre Anfrage vom 07.03.2006
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
13.10.2008
F 243/2006
21.03.2006
Anfrage bzgl. Kontrollen zum Jugendschutz an den Karnevalstagen
Sehr geehrter Herr Wegner!
Beigefügt gebe ich Ihnen zunächst die Pressenotiz, verfasst von der Abteilung Presse-und
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Erftstadt, die in enger Abstimmung mit dem Ordnungs- und
Jugendamt, vor Karneval an die örtliche Presse mit der Bitte um Veröffentlichung
herausgegeben wurde, zur Kenntnis. Diese Pressenotiz erschien in leicht abgewandelten
Formen im Erftstadt-Anzeiger und in den Lokalteilen der Kölnischen Rundschau und des
Kölner Stadtanzeigers.
Wie aus der Pressenotiz ersichtlich appellieren Ordnungs- und Jugendamt der Stadt
Erftstadt an alle Veranstalter, Gaststätten-, Tankstellenbetreiber und Geschäftsleute, die
geltenden Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Zudem kündigt Ordnungsdezernent
Erner an, dass speziell an Weiberfastnacht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Ordnungsamtes verstärkt in den Geschäften die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren.
Vordergründig bei der Herausgabe einer solchen Pressemitteilung ist der präventive
Charakter. Die bei allen Gaststätten und Geschäften bekannten Vorschriften des
Jugendschutzes sollen aus Anlaß des Karnevals nochmals besonders in Erinnerung
gerufen werden. Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes die
Einhaltung der Vorschriften kontrollieren, wie in Ihrer Anfrage zitiert, ist nicht Inhalt der
Pressemitteilung gewesen.
Zu 1. und 2. : Von den insgesamt 3 Außendienstmitarbeitern/-mitarbeiterinnen des
Ordnungsamtes waren am Weiberfastnachtstage 2 Mitarbeiter/innen im Dienst. Wie in der
Pressenotiz angekündigt haben sich speziell an Weiberfastnacht in der Zeit von 8 Uhr –
14 Uhr zwei Mitarbeiter/innen der Aufgabe „Kontrolle der Einhaltung von Bestimmungen
des Jugendschutzes“ gewidmet. Eine Mitarbeiterin wurde schwerpunktmäßig für den
Stadtteil Liblar eingeteilt, ein Mitarbeiter für den Stadtteil Lechenich. Beide
Mitarbeiter/innen haben sich mit den jeweiligen Polizeibezirksbeamten getroffen und
haben Ihren Dienst im Rahmen einer sogenannten Doppelstreife versehen. Dieses
Verfahren wird nun schon viele Jahre praktiziert und hat sich sehr bewährt. Vorrangiges
Ziel ist es, Präsenz zu zeigen, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger und
Bürgerinnen zu stärken, aber auch in Problemfällen den ersten Zugriff zu haben.
Darüber hinaus versehen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes an Karneval weitere
Dienste: aus Anlaß der Karnevalszüge wird die Einhaltung der ordnungsbehördlichen
Auflagen kontrolliert. Hier waren sowohl an Weiberfastnacht, als auch am
Karnevalssamstag und –sonntag sowie Rosenmontag Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im
Dienst.
Zu 3.: In Ausübung dieses Dienstes wurden mehrere Jugendliche, die in der Öffentlichkeit
Alkohol zu sich nahmen, angesprochen. Die Polizeibeamten haben verschiedenen
Jugendlichen Alkohol abgenommen. Eine genaue Zahl wurde nicht protokolliert.
Zu 4.: Turnusmäßig haben die Mitarbeiter/innen des Außendienstes die Aufgabe
Geschäfte, Kioske etc. aufzusuchen und dort eindringlich auf die Bestimmungen des
Jugendschutzes hinzuweisen. Diese Besuche werden schon einige Tage vor Karneval
intensiviert. Schwerpunkte liegen bei den Geschäften/Kiosken in der Nähe von Schulen,
im Bereich des Einkaufszentrums Liblar sowie im Bereich der Innenstadt Lechenich. Über
die Anzahl der angesprochenen Betriebe gibt es keine Aufstellung.
Zu 5. und 6. Maßnahmen werden präventiv ergriffen. Die Geschäftsinhaber kennen die
Vorschriften des Jugendschutzes sehr genau und das Ordnungsamt hat die Erfahrung
gemacht, dass auch die Angestellten seitens der Inhaber immer wieder mit den
Bestimmungen konfrontiert werden. Die Jugendlichen werden in den Geschäften nach den
Personalausweisen gefragt; kann sich jemand nicht ausweisen oder ist unter 18 Jahren
alt,wird kein Alkohol abgegeben. In diesen Fällen wird jedoch sehr häufig ein anderer
vorgeschickt, der bereits 18 Jahre alt ist - der Alkohol wird weiter gereicht. Gegen solche
Praktiken ist der Geschäftsinhaber machtlos und das Ordnungsamt kann keine
Maßnahmen gegen den Geschäftsinhaber einleiten.
Ich habe zudem festgestellt, dass Gaststättenbetreiber und Veranstalter sich gerade vor
den Karnevalstagen viele Gedanken rund um den Jugendschutz machen. So werden
vielfach Sicherheitskräfte engagiert, die Ausweis- und Taschenkontrollen vornehmen. Die
Veranstalter haben selber ein Interesse an einer gelungenen Veranstaltung, die nicht
durch Schlägereien und übermäßigen Alkoholkonsum gekennzeichnet ist.
Zu 7. Nein.
In Vertretung
(Erner)
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