Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Kontrollen zum Jugendschutz an den Karnevalstagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Kontrollen zum Jugendschutz an den Karnevalstagen) Anfrage (Anfrage bzgl. Kontrollen zum Jugendschutz an den Karnevalstagen)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Uwe Wegner Kolibristraße 33 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Ordnungsamt Bonner Str. 9-11 Frau Bongard 0 22 35 / 409-815 (15) Ihre Anfrage vom 07.03.2006 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 243/2006 21.03.2006 Anfrage bzgl. Kontrollen zum Jugendschutz an den Karnevalstagen Sehr geehrter Herr Wegner! Beigefügt gebe ich Ihnen zunächst die Pressenotiz, verfasst von der Abteilung Presse-und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Erftstadt, die in enger Abstimmung mit dem Ordnungs- und Jugendamt, vor Karneval an die örtliche Presse mit der Bitte um Veröffentlichung herausgegeben wurde, zur Kenntnis. Diese Pressenotiz erschien in leicht abgewandelten Formen im Erftstadt-Anzeiger und in den Lokalteilen der Kölnischen Rundschau und des Kölner Stadtanzeigers. Wie aus der Pressenotiz ersichtlich appellieren Ordnungs- und Jugendamt der Stadt Erftstadt an alle Veranstalter, Gaststätten-, Tankstellenbetreiber und Geschäftsleute, die geltenden Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Zudem kündigt Ordnungsdezernent Erner an, dass speziell an Weiberfastnacht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes verstärkt in den Geschäften die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren. Vordergründig bei der Herausgabe einer solchen Pressemitteilung ist der präventive Charakter. Die bei allen Gaststätten und Geschäften bekannten Vorschriften des Jugendschutzes sollen aus Anlaß des Karnevals nochmals besonders in Erinnerung gerufen werden. Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren, wie in Ihrer Anfrage zitiert, ist nicht Inhalt der Pressemitteilung gewesen. Zu 1. und 2. : Von den insgesamt 3 Außendienstmitarbeitern/-mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes waren am Weiberfastnachtstage 2 Mitarbeiter/innen im Dienst. Wie in der Pressenotiz angekündigt haben sich speziell an Weiberfastnacht in der Zeit von 8 Uhr – 14 Uhr zwei Mitarbeiter/innen der Aufgabe „Kontrolle der Einhaltung von Bestimmungen des Jugendschutzes“ gewidmet. Eine Mitarbeiterin wurde schwerpunktmäßig für den Stadtteil Liblar eingeteilt, ein Mitarbeiter für den Stadtteil Lechenich. Beide Mitarbeiter/innen haben sich mit den jeweiligen Polizeibezirksbeamten getroffen und haben Ihren Dienst im Rahmen einer sogenannten Doppelstreife versehen. Dieses Verfahren wird nun schon viele Jahre praktiziert und hat sich sehr bewährt. Vorrangiges Ziel ist es, Präsenz zu zeigen, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger und Bürgerinnen zu stärken, aber auch in Problemfällen den ersten Zugriff zu haben. Darüber hinaus versehen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes an Karneval weitere Dienste: aus Anlaß der Karnevalszüge wird die Einhaltung der ordnungsbehördlichen Auflagen kontrolliert. Hier waren sowohl an Weiberfastnacht, als auch am Karnevalssamstag und –sonntag sowie Rosenmontag Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Dienst. Zu 3.: In Ausübung dieses Dienstes wurden mehrere Jugendliche, die in der Öffentlichkeit Alkohol zu sich nahmen, angesprochen. Die Polizeibeamten haben verschiedenen Jugendlichen Alkohol abgenommen. Eine genaue Zahl wurde nicht protokolliert. Zu 4.: Turnusmäßig haben die Mitarbeiter/innen des Außendienstes die Aufgabe Geschäfte, Kioske etc. aufzusuchen und dort eindringlich auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen. Diese Besuche werden schon einige Tage vor Karneval intensiviert. Schwerpunkte liegen bei den Geschäften/Kiosken in der Nähe von Schulen, im Bereich des Einkaufszentrums Liblar sowie im Bereich der Innenstadt Lechenich. Über die Anzahl der angesprochenen Betriebe gibt es keine Aufstellung. Zu 5. und 6. Maßnahmen werden präventiv ergriffen. Die Geschäftsinhaber kennen die Vorschriften des Jugendschutzes sehr genau und das Ordnungsamt hat die Erfahrung gemacht, dass auch die Angestellten seitens der Inhaber immer wieder mit den Bestimmungen konfrontiert werden. Die Jugendlichen werden in den Geschäften nach den Personalausweisen gefragt; kann sich jemand nicht ausweisen oder ist unter 18 Jahren alt,wird kein Alkohol abgegeben. In diesen Fällen wird jedoch sehr häufig ein anderer vorgeschickt, der bereits 18 Jahre alt ist - der Alkohol wird weiter gereicht. Gegen solche Praktiken ist der Geschäftsinhaber machtlos und das Ordnungsamt kann keine Maßnahmen gegen den Geschäftsinhaber einleiten. Ich habe zudem festgestellt, dass Gaststättenbetreiber und Veranstalter sich gerade vor den Karnevalstagen viele Gedanken rund um den Jugendschutz machen. So werden vielfach Sicherheitskräfte engagiert, die Ausweis- und Taschenkontrollen vornehmen. Die Veranstalter haben selber ein Interesse an einer gelungenen Veranstaltung, die nicht durch Schlägereien und übermäßigen Alkoholkonsum gekennzeichnet ist. Zu 7. Nein. In Vertretung (Erner) -2-