Daten
Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei,
Beteiligungen, Vergabewesen
Kommunale
TOP
Drs.-Nr.: 256.07
Az.:
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
05.06.2007
Stadtrat
X
23.05.2007
Bemerkungen
12.06.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2006/2007 sowie Einführung des neuen NKFHaushalts
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, künftig Quartalsberichte entsprechend dem Muster aus der Anlage
vorzulegen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
1. Haushaltsausführung 2007 (Antrag FDP-Fraktion/Antrag CDU-Fraktion)
Der von der FDP-Fraktion gewünschte Zwischenbericht zur Haushaltsausführung 2007 ist in der
Anlage beigefügt.
Die CDU-Fraktion hat angeregt, dass die Verwaltung vierteljährliche Berichte über die
Haushaltsausführung vorlegen solle. In der Anlage zur Vorlage ist ein Muster beigefügt, das die
Verwaltung zur Anwendung für die regelmäßige Berichterstattung vorschlägt.
2. Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes 2007 (Antrag FDP-Fraktion)
Eine Pflicht zum Erlass einer Nachtragssatzung wie sie die Vorschriften des §80 Absatz 2 der
Gemeindeordnung vorsehen (sich abzeichnender erheblicher Fehlbetrag, der nur durch eine
Nachtragssatzung vermieden werden kann; über- oder außerplanmäßige Ausgaben im
erheblichen Umfang im Verhältnis zu den Gesamtausgaben; nicht nur geringfügige
außerplanmäßige Ausgaben für Investitionen/Investitionsförderungsmaßnahmen) ist nach der
derzeitigen Lage nicht gegeben, was auch für den Rest des Jahres mit hoher Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden kann. Der Erlass einer Nachtragssatzung ist also nicht zwingend
notwendig.
Für die Nachtragssatzung gelten gemäß §80 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung die
Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend, es ist somit das gleiche Verfahren, die
gleichen Vorschriften zur Form und Frist einzuhalten.
Eine Einbringung eines Nachtragshaushaltsplanes ist vor der Sitzungssommerpause nicht mehr
möglich. Somit wäre ein Ratsbeschluss frühestens im September, wenn nicht im Oktober
wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund wird der Wert eines Nachtragshaushaltsplanes für die
restlichen drei Monate des Jahres 2007 bei einer positiveren Haushaltslage als im Ursprungsplan
seitens der Verwaltung nicht gesehen. Weiterhin würde damit Arbeitszeit der Kämmerei gebunden,
die für dringliche Aufgabenstellungen im Rahmen des Haushaltsplanes 2008 benötigt wird.
Die Verwaltung rät daher dringend von dem Erlass einer Nachtragssatzung ab.
3. Verschiebung der Einführung des NKF-Haushaltes auf den 01.01.2009
(Antrag FDP-Fraktion)
Seitens der Verwaltung wird zugesichert, dass der Entwurf des Haushaltsplanes nach neuem
Muster Ende Januar 2008 eingebracht wird. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass der Entwurf eines
kameralen Haushaltsplanes nicht früher erfolgen könnte, da hierfür – wie in den vergangenen
Jahren auch – u.a. die Daten aus der Steuerschätzung im November 2007 abgewartet werden
sollten, um zu einem seriösen Zahlenwerk zu gelangen. Ansonsten steht zu befürchten, dass es
binnen kürzester Zeit zu den gleichen Abweichungen kommen würde wie sie für den
Doppelhaushalt 2006/2007 nun verschiedentlich bemängelt wurden.
Damit wäre jedoch durch die Verschiebung der Einführung des NKF-Haushaltes nach 2009 keine
Zeit gewonnen beim Erlass einer Haushaltssatzung nach kameralen Muster gegenüber der NKFForm für das Jahr 2008.
Nachteilig wirkt sich zudem die Vorschrift des § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 53 Abs. 2
Gemeindehaushaltsverordnung aus, wonach die Posten des beweglichen Anlagevermögens im
Jahr vor dem Datum der ersten Eröffnungsbilanz ermittelt werden müssen (vgl. Kommentierung in
der Anlage zur Vorlage). Dies würde bei einer Verschiebung der NKF-Einführung bedeuten, dass
die bis dato durchgeführten Inventuren im nächsten Jahr in Form einer erneuten körperlichen
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Erfassung aktualisiert werden müssten, was einen erheblichen Mehraufwand für Kämmerei und
die betroffenen Fachabteilungen darstellt.
Seitens der KDVZ Frechen wurde bereits signalisiert, dass die Betreuung und Unterstützung bei
der NKF-Einführung im Jahr 2009 nicht im gleichen Umfang gewährleistet werden kann wie es
derzeit der Fall ist, da im Jahr 2009 eine Vielzahl von Kommunen ihrer Pflicht zur Umstellung im
letzten dafür möglichen Jahr nachkommt. Weiterhin kann seitens der KDVZ nicht garantiert
werden, dass die Schulungstermine für die Haushaltsausführung in NKF auch zu einem späteren
Zeitpunkt wie gewünscht kurzfristig vor Jahresbeginn durchgeführt werden können.
Ferner wird betont, dass der Einbringungstermin für den NKF-Haushalt im Januar keinesfalls einen
ungewöhnlich verspäteten Termin darstellt, vielmehr ist es mit Blick auf andere Kommunen die
Regel, dass der erste Haushalt nach neuem Muster deutlich später im Jahr eingebracht und
verabschiedet wird. Falls vom Stadtrat die Aufstellung eines kameralen Haushaltes für 2008
beschlossen wird, kann für das Jahr 2009 die Einbringung des NKF-Haushaltes nicht vor Ende
Januar erfolgen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, von einer Verschiebung der Einführung des NKF-Haushaltes auf
das Haushaltsjahr 2009 abzusehen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Politik in Kürze vorgestellt werden soll am Beispiel
des/r Bereiche/s Brandschutz und/oder Rettungsdienst, wie sich der Haushaltsplan nach neuem
Muster darstellt auch im Vergleich mit dem kameralen Haushaltsplan. In der ersten Sitzung nach
der Sommerpause soll der Rat dann über die Form des Haushaltsplanes beschließen.
Zur Vorbereitung des NKF-Haushaltes sind zudem noch zwei Beratungstermine für die
Ratsmitglieder vorgesehen:
21.09.2007 „Strategische Möglichkeiten der Steuerung im NKF-Haushalt“
19.10.2007 „Strategisch-praktische Möglichkeiten der Steuerung und Kontrolle im NKF-Haushalt“
Eine Produktorientierung mit sehr feinem Detaillierungsgrad, gegebenenfalls umfangreiche
Kennzahlendarstellung – wie im FDP-Antrag angesprochen – wird es im ersten Haushaltsplan
nach NKF-Muster nicht geben können. Die Kämmerei wird bemüht sein, hier in den nächsten
Jahren schrittweise zu immer besseren Informationen im Haushaltsplan zu kommen, bittet aber um
Verständnis, dass auch aus Gründen der Arbeitsbelastung nicht alles im ersten Schritt vonstatten
gehen kann.
4. Erarbeitung eines interfraktionellen abgestimmten
Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Antrag FDP-Fraktion)
Die Verwaltungsführung hatte bereits im Jahr 2005 zu Gesprächen mit ähnlicher Zielrichtung
eingeladen. Weiterhin wird auf die Einladung des Kämmerers zum Termin am 15.06.2007, Thema:
„Nachhaltige Haushaltskonsolidierung durch Schuldenabbau“ verwiesen.
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