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Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2006/2007 sowie Einführung des neuen NKF-Haushalts)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2006/2007 sowie Einführung des neuen NKF-Haushalts) Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2006/2007 sowie Einführung des neuen NKF-Haushalts) Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2006/2007 sowie Einführung des neuen NKF-Haushalts)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Beteiligungen, Vergabewesen Kommunale TOP Drs.-Nr.: 256.07 Az.: Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 05.06.2007 Stadtrat X 23.05.2007 Bemerkungen 12.06.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2006/2007 sowie Einführung des neuen NKFHaushalts X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, künftig Quartalsberichte entsprechend dem Muster aus der Anlage vorzulegen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates 1. Haushaltsausführung 2007 (Antrag FDP-Fraktion/Antrag CDU-Fraktion) Der von der FDP-Fraktion gewünschte Zwischenbericht zur Haushaltsausführung 2007 ist in der Anlage beigefügt. Die CDU-Fraktion hat angeregt, dass die Verwaltung vierteljährliche Berichte über die Haushaltsausführung vorlegen solle. In der Anlage zur Vorlage ist ein Muster beigefügt, das die Verwaltung zur Anwendung für die regelmäßige Berichterstattung vorschlägt. 2. Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes 2007 (Antrag FDP-Fraktion) Eine Pflicht zum Erlass einer Nachtragssatzung wie sie die Vorschriften des §80 Absatz 2 der Gemeindeordnung vorsehen (sich abzeichnender erheblicher Fehlbetrag, der nur durch eine Nachtragssatzung vermieden werden kann; über- oder außerplanmäßige Ausgaben im erheblichen Umfang im Verhältnis zu den Gesamtausgaben; nicht nur geringfügige außerplanmäßige Ausgaben für Investitionen/Investitionsförderungsmaßnahmen) ist nach der derzeitigen Lage nicht gegeben, was auch für den Rest des Jahres mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Der Erlass einer Nachtragssatzung ist also nicht zwingend notwendig. Für die Nachtragssatzung gelten gemäß §80 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend, es ist somit das gleiche Verfahren, die gleichen Vorschriften zur Form und Frist einzuhalten. Eine Einbringung eines Nachtragshaushaltsplanes ist vor der Sitzungssommerpause nicht mehr möglich. Somit wäre ein Ratsbeschluss frühestens im September, wenn nicht im Oktober wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund wird der Wert eines Nachtragshaushaltsplanes für die restlichen drei Monate des Jahres 2007 bei einer positiveren Haushaltslage als im Ursprungsplan seitens der Verwaltung nicht gesehen. Weiterhin würde damit Arbeitszeit der Kämmerei gebunden, die für dringliche Aufgabenstellungen im Rahmen des Haushaltsplanes 2008 benötigt wird. Die Verwaltung rät daher dringend von dem Erlass einer Nachtragssatzung ab. 3. Verschiebung der Einführung des NKF-Haushaltes auf den 01.01.2009 (Antrag FDP-Fraktion) Seitens der Verwaltung wird zugesichert, dass der Entwurf des Haushaltsplanes nach neuem Muster Ende Januar 2008 eingebracht wird. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass der Entwurf eines kameralen Haushaltsplanes nicht früher erfolgen könnte, da hierfür – wie in den vergangenen Jahren auch – u.a. die Daten aus der Steuerschätzung im November 2007 abgewartet werden sollten, um zu einem seriösen Zahlenwerk zu gelangen. Ansonsten steht zu befürchten, dass es binnen kürzester Zeit zu den gleichen Abweichungen kommen würde wie sie für den Doppelhaushalt 2006/2007 nun verschiedentlich bemängelt wurden. Damit wäre jedoch durch die Verschiebung der Einführung des NKF-Haushaltes nach 2009 keine Zeit gewonnen beim Erlass einer Haushaltssatzung nach kameralen Muster gegenüber der NKFForm für das Jahr 2008. Nachteilig wirkt sich zudem die Vorschrift des § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 53 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung aus, wonach die Posten des beweglichen Anlagevermögens im Jahr vor dem Datum der ersten Eröffnungsbilanz ermittelt werden müssen (vgl. Kommentierung in der Anlage zur Vorlage). Dies würde bei einer Verschiebung der NKF-Einführung bedeuten, dass die bis dato durchgeführten Inventuren im nächsten Jahr in Form einer erneuten körperlichen Beschlussvorlage 256.07 Seite 2 Erfassung aktualisiert werden müssten, was einen erheblichen Mehraufwand für Kämmerei und die betroffenen Fachabteilungen darstellt. Seitens der KDVZ Frechen wurde bereits signalisiert, dass die Betreuung und Unterstützung bei der NKF-Einführung im Jahr 2009 nicht im gleichen Umfang gewährleistet werden kann wie es derzeit der Fall ist, da im Jahr 2009 eine Vielzahl von Kommunen ihrer Pflicht zur Umstellung im letzten dafür möglichen Jahr nachkommt. Weiterhin kann seitens der KDVZ nicht garantiert werden, dass die Schulungstermine für die Haushaltsausführung in NKF auch zu einem späteren Zeitpunkt wie gewünscht kurzfristig vor Jahresbeginn durchgeführt werden können. Ferner wird betont, dass der Einbringungstermin für den NKF-Haushalt im Januar keinesfalls einen ungewöhnlich verspäteten Termin darstellt, vielmehr ist es mit Blick auf andere Kommunen die Regel, dass der erste Haushalt nach neuem Muster deutlich später im Jahr eingebracht und verabschiedet wird. Falls vom Stadtrat die Aufstellung eines kameralen Haushaltes für 2008 beschlossen wird, kann für das Jahr 2009 die Einbringung des NKF-Haushaltes nicht vor Ende Januar erfolgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, von einer Verschiebung der Einführung des NKF-Haushaltes auf das Haushaltsjahr 2009 abzusehen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Politik in Kürze vorgestellt werden soll am Beispiel des/r Bereiche/s Brandschutz und/oder Rettungsdienst, wie sich der Haushaltsplan nach neuem Muster darstellt auch im Vergleich mit dem kameralen Haushaltsplan. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause soll der Rat dann über die Form des Haushaltsplanes beschließen. Zur Vorbereitung des NKF-Haushaltes sind zudem noch zwei Beratungstermine für die Ratsmitglieder vorgesehen: 21.09.2007 „Strategische Möglichkeiten der Steuerung im NKF-Haushalt“ 19.10.2007 „Strategisch-praktische Möglichkeiten der Steuerung und Kontrolle im NKF-Haushalt“ Eine Produktorientierung mit sehr feinem Detaillierungsgrad, gegebenenfalls umfangreiche Kennzahlendarstellung – wie im FDP-Antrag angesprochen – wird es im ersten Haushaltsplan nach NKF-Muster nicht geben können. Die Kämmerei wird bemüht sein, hier in den nächsten Jahren schrittweise zu immer besseren Informationen im Haushaltsplan zu kommen, bittet aber um Verständnis, dass auch aus Gründen der Arbeitsbelastung nicht alles im ersten Schritt vonstatten gehen kann. 4. Erarbeitung eines interfraktionellen abgestimmten Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Antrag FDP-Fraktion) Die Verwaltungsführung hatte bereits im Jahr 2005 zu Gesprächen mit ähnlicher Zielrichtung eingeladen. Weiterhin wird auf die Einladung des Kämmerers zum Termin am 15.06.2007, Thema: „Nachhaltige Haushaltskonsolidierung durch Schuldenabbau“ verwiesen. Beschlussvorlage 256.07 Seite 3