Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 456/2006
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 24.05.2006
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
13.06.2006
Finanz- und Personalausschuss
22.08.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7;
FDP-Fraktion: Verzicht auf die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder, soweit keine
gesetzliche Verpflichtung vorliegt
Finanzielle Auswirkungen:
Planjahr
Ausgabeminderung
2006
2007
0
66.666
2008
160.000
2009
193.332
2010
160.000
2011
0
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.05.2006
Beschlussentwurf:
Begründung:
Die Betreuung der unter 3-Jährigen ist eine objektive Rechtsverpflichtung für das Jugendamt. Sie
ist spätestens am 01.10.2010 umzusetzen. Der Bundesgesetzgeber geht von einem Bedarf von 20
% aus. Gleiches gilt für den Landesgesetzgeber. Eine erste Befragung in Erftstadt hat eine
ähnliche Quote ergeben.
Es sind Plätze bereitzuhalten für
1. Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist, und
2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen.
Detailliert wird die Thematik in der "Integrierten Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6Jährige" (V 346/2006) behandelt.
Nach dieser Planung könnten - in Umsetzung des Prüfauftrags - theoretisch trotz der Schließung
von 4 Gruppen in kath. Trägerschaft bis zum 31.07.2009 weitere 4 Gruppen geschlossen werden,
bis zum 31.07.2010 ohne die geplante Schließung einer evangelischen Gruppe weitere 2.
Vorausgesetzt, dass städtische Gruppen schließen, ergibt sich eine Einsparung für den
städtischen Haushalt in Höhe von netto 40.000 € pro Gruppe und Jahr. Die Kosteneinsparung, die
sich aus der Schließung der Gruppen in kirchlicher Trägerschaft ergibt, ist hier nicht aufgeführt.
(Bösche)
-2-