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Beschlussvorlage (Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7; FDP-Fraktion: Verzicht auf die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder, soweit keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7; 
FDP-Fraktion: Verzicht auf die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder, soweit keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt) Beschlussvorlage (Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7; 
FDP-Fraktion: Verzicht auf die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder, soweit keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 456/2006 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 24.05.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 13.06.2006 Finanz- und Personalausschuss 22.08.2006 Betrifft: Bemerkungen Prüfaufträge zum Haushalt 2006/7; FDP-Fraktion: Verzicht auf die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder, soweit keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt Finanzielle Auswirkungen: Planjahr Ausgabeminderung 2006 2007 0 66.666 2008 160.000 2009 193.332 2010 160.000 2011 0 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.05.2006 Beschlussentwurf: Begründung: Die Betreuung der unter 3-Jährigen ist eine objektive Rechtsverpflichtung für das Jugendamt. Sie ist spätestens am 01.10.2010 umzusetzen. Der Bundesgesetzgeber geht von einem Bedarf von 20 % aus. Gleiches gilt für den Landesgesetzgeber. Eine erste Befragung in Erftstadt hat eine ähnliche Quote ergeben. Es sind Plätze bereitzuhalten für 1. Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist, und 2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen. Detailliert wird die Thematik in der "Integrierten Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6Jährige" (V 346/2006) behandelt. Nach dieser Planung könnten - in Umsetzung des Prüfauftrags - theoretisch trotz der Schließung von 4 Gruppen in kath. Trägerschaft bis zum 31.07.2009 weitere 4 Gruppen geschlossen werden, bis zum 31.07.2010 ohne die geplante Schließung einer evangelischen Gruppe weitere 2. Vorausgesetzt, dass städtische Gruppen schließen, ergibt sich eine Einsparung für den städtischen Haushalt in Höhe von netto 40.000 € pro Gruppe und Jahr. Die Kosteneinsparung, die sich aus der Schließung der Gruppen in kirchlicher Trägerschaft ergibt, ist hier nicht aufgeführt. (Bösche) -2-