Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Kindertagesbetreuung
Az.:
V 109.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
06.04.2006
05.04.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier: Teilnahme der Stadt Kerpen mit der Kindertagesstätte Sonnenschein an der
Pilotphase
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Rat der Stadt Kerpen hat in der Sitzung vom 07.03.2006 der Bewerbung der Städt.
Kindertageseinrichtungen Sonnenschein für die Teilnahme an der Pilotphase Weiterntwicklung von
Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren zugestimmt.
Da die Bewerbungsfrist am 31.03.2006 endet, konnte eine vorherige Beteiligung des
Fachausschuss leider nicht erfolgen.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, im ganzen Land flächendeckend Familienzentren
einzurichten. In einer Umsetzungsphase, die sich vom 31.03.2006 bis zum 31.03.2007 erstreckt,
soll in jedem Jugendamtsbezirk Nordrhein-Westfalen eine Kindertageseinrichtung zum einem
Familienzentrum weiterentwickelt werden.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen, die an einer Weiterentwicklung ihrer Tageseinrichtung
für Kinder zu einem Familienzentrum interessiert sind, können sich bis zum 31.03.2006 direkt beim
Ministerium für die Teilnahme an der Pilotphase bewerben.
Die ausgewählten Einrichtungen werden beim Entwicklungsprozess unterstützt durch den Einsatz
von regionalen Kompetenzteams und einem externen Projektmanagement zum Aufbau des
Familienzentrums.
Beteiligen können sich diejenigen Einrichtungen, die neben ihrem Auftrag als Einrichtung der
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern die nachfolgenden Grundvoraussetzungen
erfüllen:
- Schriftliche Verankerung von Sprachförderung im Konzept der Einrichtung und
Unterbreitung von konkreten Angeboten vorschulischer Sprachförderung,
- Kooperation mit den örtlichen Familienberatungsstellen, den Familienbildungsstätten, ggf.
den Familienverbänden sowie anderen Einrichtungen der Familienhilfe,
- Leistungen von Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern,
- Ausrichtung des Angebots an den Bedingungen des Sozialraumes.
Die örtlichen Jugendämter werden über die Bewerbungen der Einrichtungen ihres
Jugendamtsbezirkes im Anschluss an die Einsendungen in Kenntnis gesetzt.
Die Jugendhilfeplanung ist somit nicht am Bewerbungsverfahren beteiligt und hat auch keinen
Einfluss bei der Auswahl der Einrichtungen.
Die Arbeitsgruppe Familienzentren unter Federführung von Dezernat II Herrn Knopp schlägt für die
Stadt Kerpen als Träger der Städt. Kindertageseinrichtungen für die Teilnahme/Be-werbung an der
Pilotphase die Kindertageseinrichtung Sonnenschein vor.
In der Kindertagesstätte Sonnenschein werden 100 Kinder, davon bis zu 9 Kinder Übermittag und
bis zu 25 Kinder in Blocköffnung von 7.00h bis 14.00h betreut.
Die Schwerpunkte der Arbeit liegen, aufgrund des hohen Anteils von Kindern mit
Migrationshintergrund (über 70%) im Bereich der interkulturellen Arbeit und der Sprachförderung.
Die Einrichtung erfüllt alle vorgenannten Grundvoraussetzungen. Hervorzuheben ist neben der
qualifizierten Arbeit mit den Kindern verschiedener Kulturen und der Kooperation mit
unterschiedlichen Beratungsdiensten, die Einrichtung eines Elterncafe`s und die Durchführung
eines Sprachkurses für Mütter.
Die Bewerbungsunterlagen sind zur weiteren Information als Anlage beigefügt.
Beschlußvorlage V 109.06
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