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Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim; hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim;
hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort) Beschlussvorlage (Umsiedlung Manheim;
hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: MA/Inf TOP Drs.-Nr.: 243.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 22.05.2007 Stadtrat X 15.05.2007 Bemerkungen 12.06.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsiedlung Manheim; hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt, dass die Entschädigungsleistungen der RWE Power AG für die kommunalen Infrastruktureinrichtungen in Alt – Manheim nur in Einrichtungen für den Umsiedlungsort investiert werden. Welche Infrastruktureinrichtungen für den Umsiedlungsort benötigt werden, kann erst nach der Auswertung der 2. Bürgerbefragung festgelegt werden. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Seitens eines Mitgliedes des Bürgerbeirates Manheim wurde mit Schreiben vom 12.03.2007 (siehe Anlage) an die Verwaltung die Frage gestellt, welche Infrastruktureinrichtungen am zukünftigen Umsiedlungsort geschaffen werden. Nach Auffassung des Bürgerbeirates ist die infrastrukturelle Ausstattung des Umsiedlungsortes ein Faktor, der wesentlich zur Entscheidungsfindung der Manheimer Bevölkerung beiträgt, ob eine Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung erfolgt und welcher zur Wahl stehende Umsiedlungsstandort gewählt wird. Die Lage und Größe des Umsiedlungsstandortes und die voraussichtliche Beteiligungsquote der Manheimer Bevölkerung an der gemeinsamen Umsiedlung, sowie die demographische Zusammensetzung der Umsiedler, werden durch 2 Bürgerbefragungen, die im Auftrag der Bezirksregierung Köln durchgeführt werden, ermittelt. Die 1. Befragung zum gewünschten Umsiedlungsstandort wird nach derzeitiger Planung im Oktober/November 2007 durchgeführt, die 2. Bürgerbefragung zur Ermittlung der Standortgröße erfolgt voraussichtlich im Januar 2008. Konkrete Aussagen zu den für die Bevölkerung in Neu – Manheim benötigten Infrastruktureinrichtungen können erst nach der Auswertung der 2. Bürgerbefragung gemacht werden. Durch die vorgeschlagene Beschlussfassung soll die Absicht der Stadt Kerpen dokumentiert werden, dass die Entschädigungsleistungen für die in Manheim zurzeit vorhandenen kommunalen Infrastruktureinrichtungen ausschließlich in infrastrukturelle Einrichtungen investiert werden, die der Umsiedlung dienen. Anlage Beschlussvorlage 243.07 Seite 2