Daten
Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: MA/Inf
TOP
Drs.-Nr.: 243.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
22.05.2007
Stadtrat
X
15.05.2007
Bemerkungen
12.06.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsiedlung Manheim;
hier: Infrastruktur am Umsiedlungsort
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt, dass
die Entschädigungsleistungen der RWE Power AG für die kommunalen Infrastruktureinrichtungen
in Alt – Manheim nur in Einrichtungen für den Umsiedlungsort investiert werden. Welche
Infrastruktureinrichtungen für den Umsiedlungsort benötigt werden, kann erst nach der Auswertung
der 2. Bürgerbefragung festgelegt werden.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Seitens eines Mitgliedes des Bürgerbeirates Manheim wurde mit Schreiben vom 12.03.2007 (siehe
Anlage) an die Verwaltung die Frage gestellt, welche Infrastruktureinrichtungen am zukünftigen
Umsiedlungsort geschaffen werden.
Nach Auffassung des Bürgerbeirates ist die infrastrukturelle Ausstattung des Umsiedlungsortes ein
Faktor, der wesentlich zur Entscheidungsfindung der Manheimer Bevölkerung beiträgt, ob eine
Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung erfolgt und welcher zur Wahl stehende
Umsiedlungsstandort gewählt wird.
Die Lage und Größe des Umsiedlungsstandortes und die voraussichtliche Beteiligungsquote der
Manheimer Bevölkerung an der gemeinsamen Umsiedlung, sowie die demographische
Zusammensetzung der Umsiedler, werden durch 2 Bürgerbefragungen, die im Auftrag der
Bezirksregierung Köln durchgeführt werden, ermittelt.
Die 1. Befragung zum gewünschten Umsiedlungsstandort wird nach derzeitiger Planung im
Oktober/November 2007 durchgeführt, die 2. Bürgerbefragung zur Ermittlung der Standortgröße
erfolgt voraussichtlich im Januar 2008.
Konkrete Aussagen zu den für die Bevölkerung in Neu – Manheim benötigten
Infrastruktureinrichtungen können erst nach der Auswertung der 2. Bürgerbefragung gemacht
werden.
Durch die vorgeschlagene Beschlussfassung soll die Absicht der Stadt Kerpen dokumentiert
werden, dass die Entschädigungsleistungen für die in Manheim zurzeit vorhandenen kommunalen
Infrastruktureinrichtungen ausschließlich in infrastrukturelle Einrichtungen investiert werden, die
der Umsiedlung dienen.
Anlage
Beschlussvorlage 243.07
Seite 2