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Beschlussvorlage (Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie Schadstoffsammlung; Entgeltanpassung zum 01.01.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie Schadstoffsammlung;
Entgeltanpassung zum 01.01.2009) Beschlussvorlage (Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie Schadstoffsammlung;
Entgeltanpassung zum 01.01.2009)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 465/2008 Az.: 70 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 70 Datum: 01.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 23.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie Schadstoffsammlung; Entgeltanpassung zum 01.01.2009 Finanzielle Auswirkungen: ja Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.09.2008 Beschlussentwurf: Die Entgeltanpassung zum 01.01.2009 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Nach § 17 des Vertrages über die Sammlung, den Transport und die teilweise Verwertung von Abfällen für die Stadt Erftstadt vom 23.04.2007 und nach § 10 des Vertrages über die Sammlung und den Transport von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. Elektrokleingeräten) für die Stadt Erftstadt vom 23.04.2007 erfolgt eine Entgeltanpassung mit Wirkung zum 01.01.2009. Nach Ablauf jeweils eines Kalenderjahres, erstmals zum 01. Januar 2009, werden die vereinbarten Sammel- und Tranportentgelte (ohne die Altpapierverwertung) nach der im Vertrag stehenden Entgeltanpassungsformel angepasst. Die Anpassung der Vergütung ist beim Vertragspartner spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich mit prüffähigen Berechnungsgrundlagen geltend zu machen. Die neuen Entgelte gelten jeweils ab Beginn des Kalenderjahres, das auf die schriftliche Geltendmachung der Entgeltanpassung folgt. Mit Schreiben vom 21.08.2008 und 05.09.2008 hat die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG die Änderung der Entgelte fristgerecht beantragt. Die Entgeltanpassung setzt sich aus drei Kostengruppen zusammen. Die beantragte Preissteigerung der Kostengruppen „Dieselkraftstoffkosten“ und „Kraftwagen mit Selbstzündung“ wurde bestätigt. Der beantragten Preissteigerung der Kostengruppe „Lohnkosten“ wurde nicht zugestimmt, da gemäß Vertrag die beantragten „Einmalzahlungen“ bereits mit dem Index „Monatsentgelt“ des Statischtischen Bundesamtes ausgeglichen sind. Somit wird lediglich einer Entgeltanpassung in Höhe von insgesamt 8,45 % zugestimmt und nicht der vom Entsorger beantragten Entgeltanpassung in Höhe von insgesamt 9,64 %. Die Entgeltanpassung ab 01.01.2009 führt also zu einer Steigerung bei der Kostenstelle „Sammlung und Transport“ von 8,45 %. (Bösche) -2-