Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 465/2008
Az.: 70
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 70 Datum: 01.09.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
23.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie
Schadstoffsammlung;
Entgeltanpassung zum 01.01.2009
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 01.09.2008
Beschlussentwurf:
Die Entgeltanpassung zum 01.01.2009 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach § 17 des Vertrages über die Sammlung, den Transport und die teilweise Verwertung von
Abfällen für die Stadt Erftstadt vom 23.04.2007 und nach § 10 des Vertrages über die Sammlung
und den Transport von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. Elektrokleingeräten) für die Stadt Erftstadt
vom 23.04.2007 erfolgt eine Entgeltanpassung mit Wirkung zum 01.01.2009.
Nach Ablauf jeweils eines Kalenderjahres, erstmals zum 01. Januar 2009, werden die vereinbarten
Sammel- und Tranportentgelte (ohne die Altpapierverwertung) nach der im Vertrag stehenden
Entgeltanpassungsformel angepasst. Die Anpassung der Vergütung ist beim Vertragspartner
spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich mit prüffähigen
Berechnungsgrundlagen geltend zu machen. Die neuen Entgelte gelten jeweils ab Beginn des
Kalenderjahres, das auf die schriftliche Geltendmachung der Entgeltanpassung folgt.
Mit Schreiben vom 21.08.2008 und 05.09.2008 hat die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH
& Co. KG die Änderung der Entgelte fristgerecht beantragt.
Die Entgeltanpassung setzt sich aus drei Kostengruppen zusammen. Die beantragte
Preissteigerung der Kostengruppen „Dieselkraftstoffkosten“ und „Kraftwagen mit Selbstzündung“
wurde bestätigt.
Der beantragten Preissteigerung der Kostengruppe „Lohnkosten“ wurde nicht zugestimmt, da
gemäß Vertrag die beantragten „Einmalzahlungen“ bereits mit dem Index „Monatsentgelt“ des
Statischtischen Bundesamtes ausgeglichen sind. Somit wird lediglich einer Entgeltanpassung in
Höhe von insgesamt 8,45 % zugestimmt und nicht der vom Entsorger beantragten
Entgeltanpassung in Höhe von insgesamt 9,64 %.
Die Entgeltanpassung ab 01.01.2009 führt also zu einer Steigerung bei der Kostenstelle
„Sammlung und Transport“ von 8,45 %.
(Bösche)
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