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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 324 "Gewerbegebiet Schlicksacker" im Stadtteil Kerpen-Buir hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 324 "Gewerbegebiet Schlicksacker" im Stadtteil Kerpen-Buir
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 324 "Gewerbegebiet Schlicksacker" im Stadtteil Kerpen-Buir
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 324 "Gewerbegebiet Schlicksacker" im Stadtteil Kerpen-Buir
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 324 "Gewerbegebiet Schlicksacker" im Stadtteil Kerpen-Buir
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 216.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 22.05.2007 Stadtrat X 07.05.2007 Bemerkungen 12.06.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 324 "Gewerbegebiet Schlicksacker" im Stadtteil Kerpen-Buir hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2007 HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Siehe Anlage A nächste Seite Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates ANLAGE A Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Stadt Kerpen beschließt: die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BU 324 ‚Gewerbegebiet Schlicksacker’, Stadtteil Kerpen -Buir Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Kerpen – Buir und grenzt im Süden an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BU 315 an. Von der Planaufstellung ist das Flurstücke Nr. 58 Flur 13 in der Gemarkung Buir betroffen. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von Produktions- und Lagerflächen für die bereits ortsansässige Firma CABINET Schranksysteme. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussvorlage 216.07 Seite 2 MAßNAHME: Bebauungsplan BU 324 „Gewerbegebiet Schkicksacker ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) --------------- Einrichtungskosten --------------- Personalkosten 4000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. --------------- gesamt: 4000 € Einnahmen Zuschüsse --------------- Beiträge --------------gesamt: --------------- Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) --------------- Schuldendienste/Zinsen --------------- Abschreibung --------------- Personalkosten --------------gesamt Einnahmen ------------------------------------------- Zuschüsse --------------- Gebühren --------------gesamt Beschlussvorlage 216.07 --------------- Seite 3 BESCHREIBUNG: B 1. ANLAGE Planungsanlass Die Firma CABINET Schranksysteme AG mit derzeitigem Firmensitz im Stadtteil Kerpen Buir, Zum Schlicksacker 13, beabsichtigt den Betrieb östlich des derzeitigen Standortes zu erweitern. Der bisherige Standort bleibt erhalten und soll durch entsprechende Erweiterung von Produktions- und Lagerflächen vergrößert werden. Der bisherige Standort und die Erweiterungsflächen sind durch die Planstraße voneinander getrennt. Damit ein Transport von Werkstücken ‚trocken’ abgewickelt werden kann, ist im Bereich der Planstraße eine Überdachung vorgesehen. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Kerpen – Buir und grenzt im Süden an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BU 315 an. Von der Planaufstellung sind die Flurstücke Nr. 58, Flur 13 in der Gemarkung Buir betroffen. 3. Ziel und Zweck der Planung Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von Produktions- und Lagerflächen für die bereits ortsansässige Firma CABINET Schranksysteme. Der Bebauungsplan BU 324 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben – und Erschließungsplan/VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages zum Vorhaben – und Erschließungsplan zwischen der Stadt Kerpen und dem Vorhabenträger, wird die Realisierung des Vorhabens gewährleistet. 4. Verfahren PA Einleitungsbeschluss Geplant 22.05.2007 Rat B.d.B. TÖB Geplant 12.06.2007 Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Anlagen Anlage 1 : Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 - Lageplan Antragsschreiben Vorhabenträger Verkleinerung Planentwurf Erläuterung zum Einleitungsbeschluss Beschlussvorlage 216.07 Seite 4