Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 216.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
22.05.2007
Stadtrat
X
07.05.2007
Bemerkungen
12.06.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 324 "Gewerbegebiet Schlicksacker" im Stadtteil
Kerpen-Buir
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Siehe Anlage A nächste Seite
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
ANLAGE A
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BU 324 ‚Gewerbegebiet
Schlicksacker’, Stadtteil Kerpen -Buir
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Kerpen – Buir und grenzt im Süden an den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BU 315 an.
Von der Planaufstellung ist das Flurstücke Nr. 58 Flur 13 in der Gemarkung Buir betroffen.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu
entnehmen.
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von Produktions- und Lagerflächen für die
bereits ortsansässige Firma CABINET Schranksysteme.
Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorlage 216.07
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MAßNAHME: Bebauungsplan BU 324 „Gewerbegebiet Schkicksacker
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
---------------
Einrichtungskosten
---------------
Personalkosten
4000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
---------------
gesamt:
4000 €
Einnahmen
Zuschüsse
---------------
Beiträge
--------------gesamt:
---------------
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
---------------
Schuldendienste/Zinsen
---------------
Abschreibung
---------------
Personalkosten
--------------gesamt
Einnahmen
-------------------------------------------
Zuschüsse
---------------
Gebühren
--------------gesamt
Beschlussvorlage 216.07
---------------
Seite 3
BESCHREIBUNG:
B
1.
ANLAGE
Planungsanlass
Die Firma CABINET Schranksysteme AG mit derzeitigem Firmensitz im Stadtteil Kerpen
Buir, Zum Schlicksacker 13, beabsichtigt den Betrieb östlich des derzeitigen Standortes zu
erweitern. Der bisherige Standort bleibt erhalten und soll durch entsprechende Erweiterung
von Produktions- und Lagerflächen vergrößert werden. Der bisherige Standort und die
Erweiterungsflächen sind durch die Planstraße voneinander getrennt. Damit ein Transport
von Werkstücken ‚trocken’ abgewickelt werden kann, ist im Bereich der Planstraße eine
Überdachung vorgesehen.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Kerpen – Buir und grenzt im Süden an den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BU 315 an.
Von der Planaufstellung sind die Flurstücke Nr. 58, Flur 13 in der Gemarkung Buir
betroffen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von Produktions- und Lagerflächen für
die bereits ortsansässige Firma CABINET Schranksysteme.
Der Bebauungsplan BU 324 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben – und
Erschließungsplan/VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt.
Durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages zum Vorhaben – und
Erschließungsplan zwischen der Stadt Kerpen und dem Vorhabenträger, wird die
Realisierung des Vorhabens gewährleistet.
4.
Verfahren
PA
Einleitungsbeschluss
Geplant
22.05.2007
Rat
B.d.B.
TÖB
Geplant
12.06.2007
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 -
Lageplan
Antragsschreiben Vorhabenträger
Verkleinerung Planentwurf
Erläuterung zum Einleitungsbeschluss
Beschlussvorlage 216.07
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