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Beschlussvorlage (Anlage Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 4)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Erläuterung zur Planaufstellung 1. Anlage 4 Seite 1 von 4 PROJEKTANLASS UND PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN Die Firma CABINET Schranksysteme AG mit derzeitigem Firmensitz im Stadtteil Kerpen Buir, Zum Schlicksacker 13, beabsichtigt den Betrieb östlich des derzeitigen Standortes zu erweitern. Der bisherige Standort bleibt erhalten und soll durch entsprechende Erweiterung von Produktions- und Lagerflächen vergrößert werden. Der bisherige Standort und die Erweiterungsflächen sind durch die Planstraße voneinander getrennt. Damit ein Transport von Werkstücken ‚trocken’ abgewickelt werden kann, ist im Bereich der Planstraße eine Überdachung vorgesehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt für das Plangebiet ‚Gewerbliche Bauflächen’ dar. Der Bebauungsplan BU 324 soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben – und Erschließungsplan/VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt werden und als zulässige Art der Nutzung GE –Gewerbegebiet zulassen. Damit werden an dem Standort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine betriebliche Erweiterung geschaffen. 2. PLANUNGSVORGABEN UND AUSGANGSSITUATION 2.1 LAGE Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Kerpen – Buir und grenzt im Süden an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BU 315 an. Von der Planaufstellung ist das Flurstück Nr. 58 Flur 13, in der Gemarkung Buir betroffen. 3. AUSGANGSSITUATION 3.1 STADTRÄUMLICHE EINGLIEDERUNG Der im Flächennutzungsplan als gewerblich genutzte Flächen dargestellte östliche Siedlungsrand soll als Arbeits- und Versorgungsbereich so weiterentwickelt werden, dass ein neuer Siedlungsrand definiert wird. Für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BU 324 stellt die verbindliche 1.Änderung des Flächennutzungsplanes ‚Gewerbliche Bauflächen’ dar. Durch die Errichtung der Nahversorgungseinrichtungen nördlich des Steinweges wird der "Ortseingangsbereich" in Verbindung mit dem geplanten Gewerbegebiet neu definiert. Hierzu dient auch die vorgesehene Eingrünung der Maßnahme nach Osten hin, um einen Übergang vom Siedlungs- zum Landschaftsraum zu schaffen. 3.2 Topographie und Landschaft Das Plangebiet selbst sowie die nördlich und östlich angrenzenden Flächen werden von großflächigen landwirtschaftlichen Nutzungen geprägt. Das Gelände ist als eben zu bezeichnen. Innerhalb des Plangebietes gibt es keine nennenswerten Landschaftsbestandteile. ... Erläuterung zur Planaufstellung 3.3 Anlage 4 Seite 2 von 4 RESTRIKTIONEN Das Plangebiet grenzt im Norden und Osten an die freie Feldflur und im Süden an den Nahversorgungsbereich an. Immissionsbelastungen sind in diesen Bereichen nicht zu erwarten. Westlich des Plangebietes besteht ein einzelnes Wohnhaus. Die Verträglichkeit dieser Wohnnutzung mit dem geplanten Gewerbegebiet muss im Weiteren, noch im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung geprüft werden. Altlasten sind im Geltungsbereich des Plangebietes nicht bekannt und es gibt hierfür keine Hinweise und Verdachtsmomente. In der DIN 4149 T1 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) wird das Plangebiet der Erdbebenzone 3 zugewiesen. In der Erdbebenzone 3, in der Erdbeben bis zur Intensität 8 der M-S-K-Scala auftreten, können größere Schäden an Gebäuden, wie z. B. Spalten im Mauerwerk auftreten. Es bestehen besondere planerische (z. B. Anzahl der Vollgeschosse), konstruktive (z. B. Bauwerksform) und gründungstechnische Auflagen (z. B. einheitliche Gründungstiefe) für die Erdbebenzone 3. 4. AUFGABENSTELLUNG Mit der Aufstellung des Benbauungsplanes Nr. BU 324 sollen an dem Standort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des westlich bestehenden Betriebes CABINET Schranksysteme AG geschaffen werden. Der bisherige Standort bleibt erhalten und soll durch entsprechende Erweiterung von Produktions- und Lagerflächen vergrößert werden. 4.1 PLANUNGSKONZEPT Die Bebauung des Grundstücks ist in mehreren Bauphasen vorgesehen. In der Phase I ist beabsichtigt entlang der Planstraße neue Produktions- und Lagerstätten in maximal 2geschossiger Bauweise zu errichten. Die endgültigen Gebäudehöhen werden im weiteren Verfahren ermittelt und im Bebauungsplan festgesetzt bzw. wird die maximal zulässige Höhe im Durchführungsvertrag geregelt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Süden über den Kreisel im Bereich des Steinweges (L 276). Die Planstraße wird mit der Realisierung des 1. Bauabschnittes einschließlich der Wendeanlage erstellt werden. Die Andienung des Plangebietes soll über die Planstraße von Süden bzw. von Norden im Bereich des Wendeplatzes erfolgen. Eine öffentliche Erschließung im Innenbereich ist nicht vorgesehen. Auf dem Grundstück finden lediglich betriebsinterne Fahrten, Anlieferungen, Kundenbetrieb etc. statt. Der bisherige Standort und die Erweiterungsflächen sind durch die Planstraße voneinander getrennt. Damit ein Transport von Werkstücken ‚trocken’ abgewickelt werden kann, ist im Bereich der Planstraße eine Überdachung vorgesehen. Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 4 Seite 3 von 4 Der Planungsraum grenzt im Osten an die freie Landschaft an. Zur Verbesserung der Einbindung der geplanten Nutzung in die Landschaft ist entlang der östlich Plangebietsgrenze eine Ortsrandbepflanzung vorgesehen. Die Art und Größe der Bepflanzung wird in der noch vorzulegenden landschaftspflegerischen Begleitplanung dokumentiert und im nächsten Verfahrensschritt in den Bebauungsplan übernommen. 4.2 INNERE ERSCHLIESSUNG Das Plangebiet ist über die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Planstraße hervorragend an den über örtlichen Verkehr angebunden. Die Flächen innerhalb des Plangebietes werden nur von einem Betrieb in Anspruch genommen. Eine öffentliche Erschließung im Innenbereich ist daher nicht erforderlich. Es finden lediglich betriebsinterne Fahrten, Anlieferungen, Kundenbetrieb etc. statt. 4.3 ÄUSSERE ERSCHLIESSUNG Im Rahmen der Entwicklung des südlich angrenzenden Bebauungsplanes BU 315 wurde der in Nord-Süd Richtung verlaufende Wirtschaftsweg ausgebaut. Um dem durch die zukünftige Entwicklung entstehenden Verkehr, auch in Hinblick auf die weitere städtebauliche Entwicklung nördlich des Geltungsbereiches, gerecht zu werden und die Abwicklung des Verkehres auf der L 276 zu verbessern, wurde im Einmündungsbereich der neuen Erschließungsstraße ein Kreisverkehr errichtet . Durch dessen Anordnung wird eine problemlose Zufahrt, sowohl zu den Nahversorgungseinrichtungen, als auch zu dem bestehenden und geplanten Gewerbebetrieb aus allen Richtungen ermöglicht. Auch im Hinblick auf eine mögliche zukünftige städtebauliche Entwicklung bietet der Kreisverkehrsplatz Kapazitäten, den geordneten Verkehrsfluss zu sichern. .... 5. PLANERISCHE KONFLIKTBEWÄLTIGUNG Ausschlaggebend für die Standortwahl war zum einen die Möglichkeit eine Fläche ausweisen zu können, die ausreichend groß ist um die beabsichtigte Erweiterung zuzulassen. Zum anderen liegt die Erweiterungsfläche unmittelbar neben dem bisherigen Standort und lässt sich über eine überdachte Konstruktion mit dem alten Standort verbinden. Die Fläche ist zudem im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt und ist durch die Neuanlage des Kreisverkehrs auch für den Individualverkehr, bei möglichst geringer Mehrbelastung der bestehenden Verkehrsräume, gut erreichbar. Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB und gem. § 1a BauGB sind bei der Aufstellung der Bebauungspläne die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BU 324 sind mindernde Maßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen innerhalb bzw. im Anschluss an das Plangebiet geplant. Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 4 Seite 4 von 4 Detailliertere Aussagen werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Erarbeitung des landschaftspflegerischen Beitrages vorgelegt. Nach § 51a Landeswassergesetz (LWG) ist auf erstmals bebauten Grundstücken das anfallende Niederschlagswasser nach Möglichkeit zu versickern, zur verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Für den südlich angrenzenden Bereich des Bebauungsplanes Nr. 315 wurde die Versickerungsfähigkeit des Bodens gutachterlich untersucht und festgestellt, dass eine Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser über Schächte oder Rigolen in den Untergrund möglich ist. Das auf den Stellplätzen und Fahrgassen anfallende Niederschlagswasser soll voraussichtlich über eine neu zu erstellende Kanalleitung in den vorhandenen Kanal eingeleitet werden. Die Verträglichkeit der westlich des Plangebietes bestehenden Wohnnutzung mit dem geplanten Gewerbegebiet wird im Weiteren Verfahren im Rahmen des noch zu erstellenden Umweltberichtes überprüft. 6. STRUKTURDATEN Gesamt Bruttobauland BBL1 22.632 m² Nettobauland Gewerbegebiet NBL 14.336 m² Bilanzierung NBL/BBL2 63,3 %