Daten
Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
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Erläuterung zur Planaufstellung
1.
Anlage 4
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PROJEKTANLASS UND PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Firma CABINET Schranksysteme AG mit derzeitigem Firmensitz im Stadtteil Kerpen Buir,
Zum Schlicksacker 13, beabsichtigt den Betrieb östlich des derzeitigen Standortes zu erweitern.
Der bisherige Standort bleibt erhalten und soll durch entsprechende Erweiterung von
Produktions- und Lagerflächen vergrößert werden. Der bisherige Standort und die
Erweiterungsflächen sind durch die Planstraße voneinander getrennt. Damit ein Transport von
Werkstücken ‚trocken’ abgewickelt werden kann, ist im Bereich der Planstraße eine
Überdachung vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt für das Plangebiet ‚Gewerbliche Bauflächen’
dar. Der Bebauungsplan BU 324 soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben – und
Erschließungsplan/VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt werden und als zulässige Art der
Nutzung GE –Gewerbegebiet zulassen. Damit werden an dem Standort die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine betriebliche Erweiterung geschaffen.
2.
PLANUNGSVORGABEN UND AUSGANGSSITUATION
2.1
LAGE
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Kerpen – Buir und grenzt im Süden an
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BU 315 an.
Von der Planaufstellung ist das Flurstück Nr. 58 Flur 13, in der Gemarkung Buir betroffen.
3.
AUSGANGSSITUATION
3.1
STADTRÄUMLICHE EINGLIEDERUNG
Der im Flächennutzungsplan als gewerblich genutzte Flächen dargestellte östliche
Siedlungsrand soll als Arbeits- und Versorgungsbereich so weiterentwickelt werden, dass
ein neuer Siedlungsrand definiert wird. Für den Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes BU 324 stellt die verbindliche 1.Änderung des Flächennutzungsplanes
‚Gewerbliche Bauflächen’ dar.
Durch die Errichtung der Nahversorgungseinrichtungen nördlich des Steinweges wird der
"Ortseingangsbereich" in Verbindung mit dem geplanten Gewerbegebiet neu definiert.
Hierzu dient auch die vorgesehene Eingrünung der Maßnahme nach Osten hin, um einen
Übergang vom Siedlungs- zum Landschaftsraum zu schaffen.
3.2
Topographie und Landschaft
Das Plangebiet selbst sowie die nördlich und östlich angrenzenden Flächen werden von
großflächigen landwirtschaftlichen Nutzungen geprägt.
Das Gelände ist als eben zu bezeichnen.
Innerhalb des Plangebietes gibt es keine nennenswerten Landschaftsbestandteile.
...
Erläuterung zur Planaufstellung
3.3
Anlage 4
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RESTRIKTIONEN
Das Plangebiet grenzt im Norden und Osten an die freie Feldflur und im Süden an den
Nahversorgungsbereich an. Immissionsbelastungen sind in diesen Bereichen nicht zu
erwarten.
Westlich des Plangebietes besteht ein einzelnes Wohnhaus. Die Verträglichkeit dieser
Wohnnutzung mit dem geplanten Gewerbegebiet muss im Weiteren, noch im Rahmen
einer schalltechnischen Untersuchung geprüft werden.
Altlasten sind im Geltungsbereich des Plangebietes nicht bekannt und es gibt hierfür
keine Hinweise und Verdachtsmomente.
In der DIN 4149 T1 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) wird das Plangebiet der
Erdbebenzone 3 zugewiesen.
In der Erdbebenzone 3, in der Erdbeben bis zur Intensität 8 der M-S-K-Scala auftreten,
können größere Schäden an Gebäuden, wie z. B. Spalten im Mauerwerk auftreten. Es
bestehen besondere planerische (z. B. Anzahl der Vollgeschosse), konstruktive (z. B.
Bauwerksform) und gründungstechnische Auflagen (z. B. einheitliche Gründungstiefe) für
die Erdbebenzone 3.
4.
AUFGABENSTELLUNG
Mit der Aufstellung des Benbauungsplanes Nr. BU 324 sollen an dem Standort die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des westlich bestehenden
Betriebes CABINET Schranksysteme AG geschaffen werden. Der bisherige Standort
bleibt erhalten und soll durch entsprechende Erweiterung von Produktions- und
Lagerflächen vergrößert werden.
4.1
PLANUNGSKONZEPT
Die Bebauung des Grundstücks ist in mehreren Bauphasen vorgesehen. In der Phase I
ist beabsichtigt entlang der Planstraße neue Produktions- und Lagerstätten in maximal 2geschossiger Bauweise zu errichten. Die endgültigen Gebäudehöhen werden im weiteren
Verfahren ermittelt und im Bebauungsplan festgesetzt bzw. wird die maximal zulässige
Höhe im Durchführungsvertrag geregelt.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Süden über den Kreisel im Bereich des
Steinweges (L 276). Die Planstraße wird mit der Realisierung des 1. Bauabschnittes
einschließlich der Wendeanlage erstellt werden.
Die Andienung des Plangebietes soll über die Planstraße von Süden bzw. von Norden im
Bereich des Wendeplatzes erfolgen. Eine öffentliche Erschließung im Innenbereich ist
nicht vorgesehen. Auf dem Grundstück finden lediglich betriebsinterne Fahrten,
Anlieferungen, Kundenbetrieb etc. statt.
Der bisherige Standort und die Erweiterungsflächen sind durch die Planstraße
voneinander getrennt. Damit ein Transport von Werkstücken ‚trocken’ abgewickelt werden
kann, ist im Bereich der Planstraße eine Überdachung vorgesehen.
Erläuterung zur Planaufstellung
Anlage 4
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Der Planungsraum grenzt im Osten an die freie Landschaft an. Zur Verbesserung der
Einbindung der geplanten Nutzung in die Landschaft ist entlang der östlich
Plangebietsgrenze eine Ortsrandbepflanzung vorgesehen.
Die Art und Größe der Bepflanzung wird in der noch vorzulegenden
landschaftspflegerischen Begleitplanung dokumentiert und im nächsten Verfahrensschritt
in den Bebauungsplan übernommen.
4.2
INNERE ERSCHLIESSUNG
Das Plangebiet ist über die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Planstraße hervorragend
an den über örtlichen Verkehr angebunden. Die Flächen innerhalb des Plangebietes
werden nur von einem Betrieb in Anspruch genommen. Eine öffentliche Erschließung im
Innenbereich ist daher nicht erforderlich. Es finden lediglich betriebsinterne Fahrten,
Anlieferungen, Kundenbetrieb etc. statt.
4.3
ÄUSSERE ERSCHLIESSUNG
Im Rahmen der Entwicklung des südlich angrenzenden Bebauungsplanes BU 315 wurde
der in Nord-Süd Richtung verlaufende Wirtschaftsweg ausgebaut.
Um dem durch die zukünftige Entwicklung entstehenden Verkehr, auch in Hinblick auf die
weitere städtebauliche Entwicklung nördlich des Geltungsbereiches, gerecht zu werden
und die Abwicklung des Verkehres auf der L 276 zu verbessern, wurde im
Einmündungsbereich der neuen Erschließungsstraße ein Kreisverkehr errichtet .
Durch dessen Anordnung wird eine problemlose Zufahrt, sowohl zu den
Nahversorgungseinrichtungen, als auch zu dem bestehenden und geplanten
Gewerbebetrieb aus allen Richtungen ermöglicht. Auch im Hinblick auf eine mögliche
zukünftige städtebauliche Entwicklung bietet der Kreisverkehrsplatz Kapazitäten, den
geordneten Verkehrsfluss zu sichern.
....
5.
PLANERISCHE KONFLIKTBEWÄLTIGUNG
Ausschlaggebend für die Standortwahl war zum einen die Möglichkeit eine Fläche
ausweisen zu können, die ausreichend groß ist um die beabsichtigte Erweiterung
zuzulassen. Zum anderen liegt die Erweiterungsfläche unmittelbar neben dem bisherigen
Standort und lässt sich über eine überdachte Konstruktion mit dem alten Standort
verbinden. Die Fläche ist zudem im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt
und ist durch die Neuanlage des Kreisverkehrs auch für den Individualverkehr, bei
möglichst geringer Mehrbelastung der bestehenden Verkehrsräume, gut erreichbar.
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB und gem. § 1a BauGB sind bei der Aufstellung der
Bebauungspläne die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des
Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen.
Für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BU 324 sind mindernde
Maßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen innerhalb bzw. im Anschluss an das
Plangebiet geplant.
Erläuterung zur Planaufstellung
Anlage 4
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Detailliertere Aussagen werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Erarbeitung des
landschaftspflegerischen Beitrages vorgelegt.
Nach § 51a Landeswassergesetz (LWG) ist auf erstmals bebauten Grundstücken das
anfallende Niederschlagswasser nach Möglichkeit zu versickern, zur verrieseln oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Für den südlich angrenzenden Bereich des Bebauungsplanes Nr. 315 wurde die
Versickerungsfähigkeit des Bodens gutachterlich untersucht und festgestellt, dass eine
Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser über Schächte oder Rigolen in den
Untergrund möglich ist. Das auf den Stellplätzen und Fahrgassen anfallende
Niederschlagswasser soll voraussichtlich über eine neu zu erstellende Kanalleitung in den
vorhandenen Kanal eingeleitet werden.
Die Verträglichkeit der westlich des Plangebietes bestehenden Wohnnutzung mit dem
geplanten Gewerbegebiet wird im Weiteren Verfahren im Rahmen des noch zu
erstellenden Umweltberichtes überprüft.
6.
STRUKTURDATEN
Gesamt Bruttobauland BBL1
22.632 m²
Nettobauland Gewerbegebiet NBL
14.336 m²
Bilanzierung
NBL/BBL2
63,3 %