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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.154, E.-Friesheim, Umweltzentrum; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.154, E.-Friesheim, Umweltzentrum;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.154, E.-Friesheim, Umweltzentrum;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.154, E.-Friesheim, Umweltzentrum;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 471/2008 Az.: 61.21-20/154 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 23.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr.154, E.-Friesheim, Umweltzentrum; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.09.2008 Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt – Friesheim, Umweltzentrum. Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 , E. – Friesheim, Naturschutzzentrum soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung der im Flächennutzungsplan im Friesheimer Busch als Grünfläche, Zweckbestimmung: Umweltzentrum, dargestellten Fläche geschaffen werden. Das Umweltzentrum liegt außerdem innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher Börde, und ist als Landschaftschutzgebiet ausgewiesen. Im Jahre 1998 wurde mit dem Umbau der vorhandenen Gebäude zum Umweltzentrum Friesheimer Busch begonnen. Die Aufbauarbeiten erfolgten durch das Umweltnetzwerk Erftstadt e.V., einem Zusammenschluss der lokalen Umwelt- und Naturschutzverbänden, von Schulen, Kindergärten etc. Das Grundstück wurde mit den aufstehenden Gebäuden von der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt. Mitglieder des Umweltnetzwerks Erftstadt e.V. sind 105 Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Privatpersonen (Stand 8/2008). Im Umweltzentrum Friesheimer Busch konnten in den vergangenen 10 Jahren folgende Arbeitsfelder mit den entsprechenden räumlichen Einrichtungen aufgebaut werden: Umweltakademie/Naturwerkstatt (Arbeitsaufgabe Umweltbildung) mit Haus der Umweltbildung (Seminarräume, Büros, Umwelt- und Agenda- Bibliothek, Labor, Naturwerkstatt, Küchen- und Sanitärbereich) Stationäre Waldschule Gebäude erneuerbare Energien (mit Infoweg Energie/nachwachsende Rohstoffe) Bienenhütte Jugendhütte Infoweg ‚Alte Obstsorten’ NABU’nter Garten (Bauerngarten) Fühl-, Tast- und Riechpfad Nistkastenhütte Erlebnisbereich Wasser Naturschutz- und Landschaftspflegestation (Landwirtschaftlicher Betrieb mit der Arbeitsaufgabe der Pflege und Entwicklung von Naturschutzflächen Heuhütte Stall mit Futterkammer und Materiallager Gemeinwohlzentrum (Arbeitsaufgabe Qualifizierung und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen) Büros im Haus der Umweltbildung Eingangsbereich Allen Arbeitsbereichen zugeordnet ist der Betriebsbereich mit Lager- und Unterstellmöglichkeiten. Etwa 40 ehrenamtliche und hauptberufliche (ausschließlich im Bereich des Gemeinwohlzentrums) Mitarbeiter/innen betreuen jährlich zwischen 13.000 und 16.000 Besucher/innen. Darüber hinaus sind die drei Stellen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Landesjugendamt LV Rheinland; Einsatzstellenträger Stadt Erftstadt) im Umweltzentrum angesiedelt. Die Aufgabenstellungen des Umweltzentrums haben sich in den letzten Jahren verstärkt an den von den Besuchern gewünschten und im Natur- und Umweltbereich aktuellen Themen orientiert. Insbesondere mit den Bereichen Energie (Erneuerbare Energien/Nachwachsende Rohstoffe), Wasser-Stillgewässer und Boden sind neue Themenfelder erschlossen bzw. ausgebaut worden. Als Naturparktor des Naturparks Rheinland (Kooperation seit 2006) und in Zusammenarbeit mit dem im Aufbau befindlichen Naturparkzentrum Gymnicher Mühle kommen zudem neue Aufgaben auf das Umweltzentrum zu. Neben der Einrichtung eines Informationsbereiches mit einer Naturparkausstellung sollen insbesondere die im Naturpark stattfindenden Seminarausbildungen (intern und extern) im Umweltzentrum Friesheimer Busch angesiedelt werden. Die bisherigen Nutzungen beschränken sich in fast allen Fällen auf die sanierte und ausgebaute vorhandene Gebäudestruktur. Die anstehenden Aufgaben und Themen sind jedoch in diesem Rahmen nicht mehr zu realisieren. Aus diesem Grund sind folgende bauliche Erweiterungen in den nächsten Jahren im Umweltzentrum vorgesehen: Haus der Umweltbildung Konzentration auf den Bereich Umweltbildung - Umweltbibliothek Ausbau der Seminarräume incl. der Lagermöglichkeiten für Bildungsmaterialien Informationsbereich Erneuerbare Energien Ergänzung des Bereichs durch eine Ausstellung zu ‚Nachwachsenden Rohstoffen’ (Kooperationsprojekt mit Biotec Rhein-Erft e.V.) Informationsbereich Boden Bau eines Bodenmuseums Informationsbereich ‚Unsere Natur und Umwelt – Naturpark Rheinland’ -2- Zentraler Informations- und Verwaltungsbereich unter Einbeziehung des Gemeinwohlzentrums und der Natur- und Umweltverbände. Eine weitere bauliche Entwicklung über den bisherigen Bestand hinaus ist aufgrund der Lage im unbeplanten Außenbereich (gem. § 35 BauGB) und der Lage im Landschaftschutzgebiet nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes möglich. Gleichzeitg ist die Änderung bzw. Anpassung des Landschaftsplanes erforderlich. Es ist beabsichtigt, auf Grundlage des im Anlageplan 2 (Nutzungsund Bebauungskonzept des Umweltzentrums Friesheimer Busch) erarbeiteten Konzeptes und in Abstimmung mit der „Unteren Landschaftsbehörde“ einen Bebauungsplan analog zum Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, „Naturparkzentrum Gymnicher Mühle“ zu erarbeiten (Festsetzung der Bauflächen der Freiflächennutzungen und Sicherung der wertvollen Naturbereiche und Funktionen) und gleichzeitig die Änderung des Landschaftsplanes vorzubereiten. Nach dem Aufstellungsbeschluss ist die Beteiligung der „Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Danach erfolgt die Erarbeitung des Bebauungsplankonzeptes über das dann der Fachausschuss zu entscheiden hat. Im Anschluss daran kann zusammen mit der Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) die Änderung des Landschaftsplanes beantragt werden. Im Auftrag (Wirtz) Anlagen o Anlageplan o Nutzungs- und Bebauungskonzept des Umweltzentrums Friesheimer Busch -3-