Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 471/2008
Az.: 61.21-20/154
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.09.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
23.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr.154, E.-Friesheim, Umweltzentrum;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.09.2008
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt – Friesheim, Umweltzentrum.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 , E. – Friesheim, Naturschutzzentrum soll die
planungsrechtliche Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung der im Flächennutzungsplan im
Friesheimer Busch als Grünfläche, Zweckbestimmung: Umweltzentrum, dargestellten Fläche geschaffen werden. Das Umweltzentrum liegt außerdem innerhalb des Geltungsbereiches des
Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher Börde, und ist als Landschaftschutzgebiet ausgewiesen.
Im Jahre 1998 wurde mit dem Umbau der vorhandenen Gebäude zum Umweltzentrum Friesheimer Busch begonnen. Die Aufbauarbeiten erfolgten durch das Umweltnetzwerk Erftstadt e.V., einem Zusammenschluss der lokalen Umwelt- und Naturschutzverbänden, von Schulen, Kindergärten etc. Das Grundstück wurde mit den aufstehenden Gebäuden von der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt.
Mitglieder des Umweltnetzwerks Erftstadt e.V. sind 105 Verbände, Organisationen, Einrichtungen
und Privatpersonen (Stand 8/2008).
Im Umweltzentrum Friesheimer Busch konnten in den vergangenen 10 Jahren folgende Arbeitsfelder mit den entsprechenden räumlichen Einrichtungen aufgebaut werden:
Umweltakademie/Naturwerkstatt (Arbeitsaufgabe Umweltbildung) mit
Haus der Umweltbildung (Seminarräume, Büros, Umwelt- und
Agenda- Bibliothek, Labor, Naturwerkstatt, Küchen- und Sanitärbereich)
Stationäre Waldschule
Gebäude erneuerbare Energien (mit Infoweg Energie/nachwachsende Rohstoffe)
Bienenhütte
Jugendhütte
Infoweg ‚Alte Obstsorten’
NABU’nter Garten (Bauerngarten)
Fühl-, Tast- und Riechpfad
Nistkastenhütte
Erlebnisbereich Wasser
Naturschutz- und Landschaftspflegestation (Landwirtschaftlicher Betrieb mit der Arbeitsaufgabe der Pflege und Entwicklung von Naturschutzflächen
Heuhütte
Stall mit Futterkammer und Materiallager
Gemeinwohlzentrum (Arbeitsaufgabe Qualifizierung und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen)
Büros im Haus der Umweltbildung
Eingangsbereich
Allen Arbeitsbereichen zugeordnet ist der Betriebsbereich mit Lager- und Unterstellmöglichkeiten.
Etwa 40 ehrenamtliche und hauptberufliche (ausschließlich im Bereich des Gemeinwohlzentrums)
Mitarbeiter/innen betreuen jährlich zwischen 13.000 und 16.000 Besucher/innen. Darüber hinaus
sind die drei Stellen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Landesjugendamt LV Rheinland;
Einsatzstellenträger Stadt Erftstadt) im Umweltzentrum angesiedelt.
Die Aufgabenstellungen des Umweltzentrums haben sich in den letzten Jahren verstärkt an den
von den Besuchern gewünschten und im Natur- und Umweltbereich aktuellen Themen orientiert.
Insbesondere mit den Bereichen Energie (Erneuerbare Energien/Nachwachsende Rohstoffe),
Wasser-Stillgewässer und Boden sind neue Themenfelder erschlossen bzw. ausgebaut worden.
Als Naturparktor des Naturparks Rheinland (Kooperation seit 2006) und in Zusammenarbeit mit
dem im Aufbau befindlichen Naturparkzentrum Gymnicher Mühle kommen zudem neue Aufgaben
auf das Umweltzentrum zu. Neben der Einrichtung eines Informationsbereiches mit einer Naturparkausstellung sollen insbesondere die im Naturpark stattfindenden Seminarausbildungen (intern
und extern) im Umweltzentrum Friesheimer Busch angesiedelt werden.
Die bisherigen Nutzungen beschränken sich in fast allen Fällen auf die sanierte und ausgebaute
vorhandene Gebäudestruktur. Die anstehenden Aufgaben und Themen sind jedoch in diesem
Rahmen nicht mehr zu realisieren. Aus diesem Grund sind folgende bauliche Erweiterungen in den
nächsten Jahren im Umweltzentrum vorgesehen:
Haus der Umweltbildung
Konzentration auf den Bereich Umweltbildung - Umweltbibliothek
Ausbau der Seminarräume incl. der Lagermöglichkeiten für Bildungsmaterialien
Informationsbereich Erneuerbare Energien
Ergänzung des Bereichs durch eine Ausstellung zu ‚Nachwachsenden Rohstoffen’
(Kooperationsprojekt mit Biotec Rhein-Erft e.V.)
Informationsbereich Boden
Bau eines Bodenmuseums
Informationsbereich ‚Unsere Natur und Umwelt – Naturpark Rheinland’
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Zentraler Informations- und Verwaltungsbereich unter Einbeziehung des Gemeinwohlzentrums und
der Natur- und Umweltverbände.
Eine weitere bauliche Entwicklung über den bisherigen Bestand hinaus ist aufgrund der Lage im
unbeplanten Außenbereich (gem. § 35 BauGB) und der Lage im Landschaftschutzgebiet nur auf
der Grundlage eines Bebauungsplanes möglich. Gleichzeitg ist die Änderung bzw. Anpassung des
Landschaftsplanes erforderlich. Es ist beabsichtigt, auf Grundlage des im Anlageplan 2 (Nutzungsund Bebauungskonzept des Umweltzentrums Friesheimer Busch) erarbeiteten Konzeptes und in
Abstimmung mit der „Unteren Landschaftsbehörde“ einen Bebauungsplan analog zum Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, „Naturparkzentrum Gymnicher Mühle“ zu erarbeiten (Festsetzung
der Bauflächen der Freiflächennutzungen und Sicherung der wertvollen Naturbereiche und Funktionen) und gleichzeitig die Änderung des Landschaftsplanes vorzubereiten.
Nach dem Aufstellungsbeschluss ist die Beteiligung der „Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Danach erfolgt die Erarbeitung
des Bebauungsplankonzeptes über das dann der Fachausschuss zu entscheiden hat. Im Anschluss daran kann zusammen mit der Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) die
Änderung des Landschaftsplanes beantragt werden.
Im Auftrag
(Wirtz)
Anlagen
o Anlageplan
o Nutzungs- und Bebauungskonzept des Umweltzentrums Friesheimer Busch
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