Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 429/2008
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51-/-10- Datum: 22.08.2008
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
10.09.2008
Finanz- und Personalausschuss
18.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008
durch die neuen Gruppen nach KiBiz
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Begründung der Vorlage; die Mittel müssen im HP 2009 zur Verfügung gestellt werden. Ggflls. sind
überplanmäßige Mittelbereitstellungen in 2008 erforderlich.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.08.2008
Beschlussentwurf:
Der Personalbedarf der einzelnen städtischen Kindertagesstätten durch die neuen Gruppen nach
dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird beschlossen.
Begründung:
Zum 01.08.2008 ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten.
Erstmalig haben Eltern durch Ihre Buchung entschieden, welche Gruppentypen in einer
Einrichtung vertreten sind.
Das Gesetz sieht folgende Gruppentypen vor, die auch gemischt werden können:
Gruppe I :
Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt
20 Kinder
Gruppe II: Gruppe mit Kindern unter drei Jahren
10 Kinder
Gruppe III: Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt
25 Kinder, bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden – 20 Kinder
Die Betreuungszeiten können je nach Bedarf für 25 (a), 35 (b) oder 45 (c) Stunden gebucht
werden. Die Betreuungszeiten und die Angebotsstruktur der Einrichtungen sollen im Rahmen der
Jugendhilfeplanung einen Ausgleich erfahren.
Das neue Kinderbildungsgesetz möchte sowohl den hohen Anforderungen an eine bestmögliche
frühkindliche Bildung wie auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesichts der
Veränderungen in Familie und Arbeitswelt gerecht werden.
Durch den Ausbau der U 3-Betreuung und die Möglichkeit flexibler Betreuungszeiten werden
Eltern entlastet.
Gebucht wurden in den städtischen Kitas:
15 Gruppen mit 45 Stunden Betreuungszeit
18 Gruppen mit 35 Stunden Betreuungszeit
3 Gruppen mit 25 Stunden Betreuungszeit
6 Gruppen, die sich aus Mischformen zusammen setzen.
Der Bedarf nach mehr und flexibleren Betreuungszeiten ist klar erkennbar.
Neben der 45 Stunden-Gruppe, die Frühdienst, Übermittagbetreuung und bei Bedarf auch
Spätdienst täglich anbietet, ist für Eltern auch die Inanspruchnahme der Übermittagbetreuung an 2
Tagen wöchentlich und die Blocköffnungszeit in der 35 Stunden-Gruppe wichtig.
Inzwischen ist die Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den
Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr.3 des KiBiz (Anlage I) unterschrieben. Sie legt die
personelle Besetzung in den Kitas fest. Mit Datum vom 18. Juni 2008 wurden darüber hinaus
Empfehlungen zur Umsetzung des Verwaltungs- und Abrechnungsverfahrens zwischen den
Jugendämtern und den Trägern von Kindertageseinrichtungen von den Kommunalen
Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Jugendhilfe unterzeichnet.
Demnach verfügen die Kitas auf der Grundlage des KiBiz über ein Stundenbudget. Dieses
Stundenbudget muss nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden. Das Jugendamt entscheidet in
Abstimmung mit den jeweiligen Trägern, wo Unter- oder Überschreitungen möglich und notwendig
sind.
Auf der Ebene der städtischen Einrichtungen ist in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht des
Landesjugendamtes und in Abstimmung mit jeder einzelnen Kita-Leiterin das Stundenbudget
ermittelt worden.
Die Umsetzung macht umfangreiche Personalgespräche erforderlich. Stundenerhöhungen,
eventuell –verringerungen, Umsetzungen und Qualifizierungen sind erforderlich. Auch
Neueinstellungen sind unumgänglich, da mehr Personal als bisher benötigt wird. Die Verwaltung
des Jugendamtes hat allerdings im Kindergartenjahr 2008/2009 das mögliche Stundenbudget
noch nicht voll ausgeschöpft. Die neu kalkulierte personelle Besetzung der einzelnen Kitas im
ersten KiBiz-Jahr ist sachgerecht.
Der Anlage II sind Aufstellungen über jede einzelne Kita beigefügt mit den entsprechenden
Erläuterungen.
Zu den Aufstellungen hier einige Erklärungen:
FKS =
EKS =
ZFKS =
Fachkraftstunden
Ergänzungskraftstunden
zusätzliche Fachkraftstunden z.B für Leitung/Berufspraktikantin/übergreifende Arbeit
Das KiBiz sieht ein Stundensoll vor (auf dieser Basis sind auch die Landeszuschüsse errechnet),
das ausgeschöpft werden soll, aber nicht muss.
Die Heimaufsicht des Landesjugendamtes schreibt ein Minimum vor, das nicht unterschritten
werden darf.
Die Heimaufsicht hält (wie auch die Verwaltung des Jugendamtes) darüber hinaus aus
pädagogischen Gründen einen weiteren Stundeneinsatz für die Freistellung der Leitung für
erforderlich.
Berufspraktikanten können, müssen aber nicht eingesetzt werden. Werden sie eingesetzt und im
Budget mit abgerechnet, werden sie mit 13 Stunden berechnet, da sie als Auszubildende weiterhin
die Schule besuchen.
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Die Zusammenstellung der gesamten Personalbedarfe (Anlage III) ergibt einen zusätzlichen
Fachkräftebedarf von 11 Stellen. Bei den Ergänzungskräften sind 3 Stellen abzubauen.
Darüber hinaus mögliche 1,6 Fachkraftstellen sollen vorerst nicht besetzt werden.
Die hausinternen Umsetzungen laufen zur Zeit an. Die beiden vorhandenen Springkraftstellen
werden abgeschafft. Sie werden auf die benötigten Fachkraftstellen angerechnet.
Die Personalbemessung geht davon aus, dass eine Krankheitsvertretung in der Regel innerhalb
der einzelnen Kita möglich ist.
Wenn der Personalbedarf nicht amtsintern auch durch die Wiederbeschäftigung von beurlaubten
Erzieherinnen sichergestellt werden kann und eine Neueinstellung erforderlich ist, wird dem
Finanz- und Personalausschuss eine Entscheidung zur Ausnahme vom Einstellungsstopp
vorgelegt. Dies wird in den folgenden Wochen Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich machen,
da das neue Personal unverzüglich benötigt wird.
Die Umsetzung des Personalbedarfs verursacht in 2009 zusätzliche Personalkosten in Höhe von
288.000 €. Die Personalkosten werden über das KiBiz bezuschusst.
(Bösche)
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