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Beschlussvorlage (Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 durch die neuen Gruppen nach KiBiz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 durch die neuen Gruppen nach KiBiz) Beschlussvorlage (Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 durch die neuen Gruppen nach KiBiz) Beschlussvorlage (Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 durch die neuen Gruppen nach KiBiz)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 429/2008 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51-/-10- Datum: 22.08.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 10.09.2008 Finanz- und Personalausschuss 18.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 durch die neuen Gruppen nach KiBiz Finanzielle Auswirkungen: Siehe Begründung der Vorlage; die Mittel müssen im HP 2009 zur Verfügung gestellt werden. Ggflls. sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in 2008 erforderlich. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.08.2008 Beschlussentwurf: Der Personalbedarf der einzelnen städtischen Kindertagesstätten durch die neuen Gruppen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird beschlossen. Begründung: Zum 01.08.2008 ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Erstmalig haben Eltern durch Ihre Buchung entschieden, welche Gruppentypen in einer Einrichtung vertreten sind. Das Gesetz sieht folgende Gruppentypen vor, die auch gemischt werden können: Gruppe I : Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt 20 Kinder Gruppe II: Gruppe mit Kindern unter drei Jahren 10 Kinder Gruppe III: Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt 25 Kinder, bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden – 20 Kinder Die Betreuungszeiten können je nach Bedarf für 25 (a), 35 (b) oder 45 (c) Stunden gebucht werden. Die Betreuungszeiten und die Angebotsstruktur der Einrichtungen sollen im Rahmen der Jugendhilfeplanung einen Ausgleich erfahren. Das neue Kinderbildungsgesetz möchte sowohl den hohen Anforderungen an eine bestmögliche frühkindliche Bildung wie auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesichts der Veränderungen in Familie und Arbeitswelt gerecht werden. Durch den Ausbau der U 3-Betreuung und die Möglichkeit flexibler Betreuungszeiten werden Eltern entlastet. Gebucht wurden in den städtischen Kitas: 15 Gruppen mit 45 Stunden Betreuungszeit 18 Gruppen mit 35 Stunden Betreuungszeit 3 Gruppen mit 25 Stunden Betreuungszeit 6 Gruppen, die sich aus Mischformen zusammen setzen. Der Bedarf nach mehr und flexibleren Betreuungszeiten ist klar erkennbar. Neben der 45 Stunden-Gruppe, die Frühdienst, Übermittagbetreuung und bei Bedarf auch Spätdienst täglich anbietet, ist für Eltern auch die Inanspruchnahme der Übermittagbetreuung an 2 Tagen wöchentlich und die Blocköffnungszeit in der 35 Stunden-Gruppe wichtig. Inzwischen ist die Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr.3 des KiBiz (Anlage I) unterschrieben. Sie legt die personelle Besetzung in den Kitas fest. Mit Datum vom 18. Juni 2008 wurden darüber hinaus Empfehlungen zur Umsetzung des Verwaltungs- und Abrechnungsverfahrens zwischen den Jugendämtern und den Trägern von Kindertageseinrichtungen von den Kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Jugendhilfe unterzeichnet. Demnach verfügen die Kitas auf der Grundlage des KiBiz über ein Stundenbudget. Dieses Stundenbudget muss nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden. Das Jugendamt entscheidet in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern, wo Unter- oder Überschreitungen möglich und notwendig sind. Auf der Ebene der städtischen Einrichtungen ist in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht des Landesjugendamtes und in Abstimmung mit jeder einzelnen Kita-Leiterin das Stundenbudget ermittelt worden. Die Umsetzung macht umfangreiche Personalgespräche erforderlich. Stundenerhöhungen, eventuell –verringerungen, Umsetzungen und Qualifizierungen sind erforderlich. Auch Neueinstellungen sind unumgänglich, da mehr Personal als bisher benötigt wird. Die Verwaltung des Jugendamtes hat allerdings im Kindergartenjahr 2008/2009 das mögliche Stundenbudget noch nicht voll ausgeschöpft. Die neu kalkulierte personelle Besetzung der einzelnen Kitas im ersten KiBiz-Jahr ist sachgerecht. Der Anlage II sind Aufstellungen über jede einzelne Kita beigefügt mit den entsprechenden Erläuterungen. Zu den Aufstellungen hier einige Erklärungen: FKS = EKS = ZFKS = Fachkraftstunden Ergänzungskraftstunden zusätzliche Fachkraftstunden z.B für Leitung/Berufspraktikantin/übergreifende Arbeit Das KiBiz sieht ein Stundensoll vor (auf dieser Basis sind auch die Landeszuschüsse errechnet), das ausgeschöpft werden soll, aber nicht muss. Die Heimaufsicht des Landesjugendamtes schreibt ein Minimum vor, das nicht unterschritten werden darf. Die Heimaufsicht hält (wie auch die Verwaltung des Jugendamtes) darüber hinaus aus pädagogischen Gründen einen weiteren Stundeneinsatz für die Freistellung der Leitung für erforderlich. Berufspraktikanten können, müssen aber nicht eingesetzt werden. Werden sie eingesetzt und im Budget mit abgerechnet, werden sie mit 13 Stunden berechnet, da sie als Auszubildende weiterhin die Schule besuchen. -2- Die Zusammenstellung der gesamten Personalbedarfe (Anlage III) ergibt einen zusätzlichen Fachkräftebedarf von 11 Stellen. Bei den Ergänzungskräften sind 3 Stellen abzubauen. Darüber hinaus mögliche 1,6 Fachkraftstellen sollen vorerst nicht besetzt werden. Die hausinternen Umsetzungen laufen zur Zeit an. Die beiden vorhandenen Springkraftstellen werden abgeschafft. Sie werden auf die benötigten Fachkraftstellen angerechnet. Die Personalbemessung geht davon aus, dass eine Krankheitsvertretung in der Regel innerhalb der einzelnen Kita möglich ist. Wenn der Personalbedarf nicht amtsintern auch durch die Wiederbeschäftigung von beurlaubten Erzieherinnen sichergestellt werden kann und eine Neueinstellung erforderlich ist, wird dem Finanz- und Personalausschuss eine Entscheidung zur Ausnahme vom Einstellungsstopp vorgelegt. Dies wird in den folgenden Wochen Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich machen, da das neue Personal unverzüglich benötigt wird. Die Umsetzung des Personalbedarfs verursacht in 2009 zusätzliche Personalkosten in Höhe von 288.000 €. Die Personalkosten werden über das KiBiz bezuschusst. (Bösche) -3-