Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
178 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
31.10.2001
- 51 51 13-17/5
Stellenbeschreibung
Leitung
für die städt. Kindertagesstätten;
Die/der Mitarbeiterin stellt ihre/seine beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen in den Dienst
des Trägers. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten sind im Arbeitsvertrag und durch die
gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
Beide Parteien bemühen sich um deren Kenntnis.
Die/der Mitarbeiterin hat infolge ihrer/seiner Tätigkeit bei bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Vertraulichkeit der Sache nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren,
auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hinaus.
1.1
Ziele der Stelle
Die Leitung trägt gegenüber dem Träger und den Eltern die Verantwortung für die
gesamte pädagogische, organisatorische und pflegerische Arbeit gemäß des
Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) , den Ausführungen des
Landesjugendamtes und der gesetzlichen Regelung zur Aufsichtspflicht.
Die Leitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Weisungen des Trägers im Team
umgesetzt werden. Sie/er ist Dienstvorgesetztelr aller Mitarbeiterinnen der jeweiligen Einrichtung und daher in Wahrnehmung der Aufgaben weisungs- und delegationsbefugt.
Die Leitung übt das Hausrecht aus.
1.2
Unterstellung
dem Träger der Einrichtung.
1.3
ÜbersteIlung
Dienst- und Fachaufsicht über:
1.
2.
3.
4.
5.
1.4
der stellv . Leitung
die Gruppenleiterinnen und weitere pädagogische Fachkräfte, z.B. Therapeuten
die Ergänzungskräfte
die Praktikanten
das Hauswirtschafts- und Reinigungspersonal
Aufgabenbereiche im Einzelnen
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-21.4.1
Zusammenarbeit mit dem Träger
regelmäßige Abstimmung der konzeptionellen und organisatorischen Grundlagen der Arbeit
regelmäßige Information im Hinblick auf Entscheidungen, wie Personalveränderungen, Ferienregelung, Notdienste
aktive Teilnahme an den Entscheidungsprozessen des Trägers und den Gremien nach dem GTK, insbesondere bei Festlegung der Aufnahmekriterien,
Öffnungszeiten, Schließung der Einrichtung, Planung einer Gruppenveränderung, personelle Besetzung, Ausstattung, Erweiterung und dem Platzbedarf
Meldung über Schäden und Mängel an Inventar, Gebäude und Außengelände,
ggf. Beseitigung oder Absicherung der Gefahrenstelle, evtl. Beauftragung eines
Handwerkers
verantwortliche Übernahme des zur Verfügung gestellten Etats mit Bestell- und
Anordnungsbefugnis, Unterschriftenvollmacht und Führen der Handgeldkasse
(die Höhe wird in Absprache mit dem Träger festgelegt)
Einarbeitung der ständigen Stellvertretung der Leitung.
1.4.2
Planung und Durchführung der pädagogischen Arbeit
Übernahme der Verantwortung für die Erstellung, Abstimmung, Umsetzung und
Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption
gemeinsame Planung der gesamten Erziehungs- und Bildungsarbeit gemäß
des Auftrages nach §§ 2-4 GTK mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen
Verschaffung eines Überblicks sowohl über die Gruppensituation als auch über
die individuelle Situation der Kinder
Anregung und Unterstützung/Beratung der Mitarbeiterinnen bei der pädagogischen Arbeit
Beobachtung einzelner Kinder und ggf. Veranlassung spezieller Fördermaßnahmen
Anregung und Förderung der Ausgestaltung und Einrichtung der Räume sowie
des Außengeländes nach pädagogischen Gesichtspunkten.
.
1.4.3 Personalführung
Koordination der pädagogischen Arbeit aller pädagogischen Mitarbeiterinnen
Planung und Leitung der Teambesprechungen und deren Aufzeichnungen
(verantwortliche Delegation an Mitarbeiterinnen möglich)
fachliche Beratung der Mitarbeiterinnen in ihrer Zusammenarbeit mit Kindern
und Eltern
Weitergabe von Fachliteratur und Info-Materialien über Fortbildungsangebote
Beantragung von Überstunden
Genehmigung der Urlaubs- und Fortbildungsanträge sowie des Ausgleichs von
Mehrarbeits- und Überstunden
Erteilung von Dienstbefreiung bis zu einem Tag
Überwachung der Krank- und Gesundmeldungen
Kontrolle der Stundenzettel
Einführung neuer Mitarbeiterinnen
Anleitung der Praktikanten,
ggf. Delegation an die Gruppenleitung.
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-31.4.4 Betriebsführung
verantwortliche Regelung der Dienstzeiten von Mitarbeiterinnen, ggf. Erstellung
eines Schichtplanes
Regelung der Vertretung bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung
Überprüfung der Einhaltung von Verträgen, z.B. Betreuungsvertrag, Arbeitsverträge, Verträge mit beauftragten Firmen
Verantwortung für die gesamte Einrichtung im Hinblick auf die Aufsichtspflicht,
Sicherheit, Hygiene, Ordnung und Instandhaltung, ggf. Delegation von Teilbereichen an die Gruppenleitung
Unterrichtung des Trägers bei Unfällen
von Kindern, Erstellung einer Unfall.
anzeige für den GUV
Bestellung und ggf. Einkauf von benötigten Materialien im Hinblick auf die
Haushaltsstellen
Verwaltung des Inventars
Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs
Führen und Pflege verschiedener Karteien, Listen, u.a. eines Kassenbuches
bei Tagesstätten.
1.4.5 Zusammenarbeit mit Eltern und Elternrat
Begründung und Präsentation der pädagogischen Konzeption im Rahmen der
Elternarbeit, z.B. bei Anmeldegesprächen, in den Gremien
sofortige Information der Eltern über wesentliche Belange im Zusammenhang
mit ihren Kindern, ggf. Delegation an die Gruppenleitung
Beratung der Eltern bei Erziehungsfragen, ggf. Delegation an die Gruppenleitung
Teilnahme an den Sitzungen in den Gremien nach GTK
Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratungsstellen, ASO, Ergotherapeuten etc.
nach Entbindung der Schweigepflicht durch die Eltern.
1.4.6 Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen
Gesundheitsamt (Meldung übertragbarer Krankheiten)
örtliche Beratungsstellen, z.B. Erziehungsberatungsstelle, Frühförderzentrum
andere Ämter, z.B. Sozialamt, Fachbereich Immobilien etc.
Landesjugendamt; soweit dies nicht Aufgaben des Trägers sind
Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen und Ausbildungsstätten
Teilnahme an Leiterinnensitzungen.
1.4.7 Sonstiges
Teilnahme an eigener Fort- und Weiterbildung
Studium von Fachliteratur
Kenntnisse des GTK
Kenntnisse des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Kenntnisse des Mutterschutzgesetzes
Richtlinien zur Aufsichtspflicht
Richtlinien des GUV.
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\K5120011.304
-41.4.8 Besondere Befugnisse
Öffentlichkeitsarbeit (vertritt die Einrichtung nach außen)
Zusammenarbeit mit der Presse nach Absprache mit dem Träger, Mitsprachel
Entscheidung bei personellen Besetzungen nach Absprache mit dem Träger
Entwurf von Zeugnissen und Beurteilungen
Erftstadt, den
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(Stelleninhaberln)
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