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Beschlussvorlage (Anlage 5 Stellenbeschreibung Kita-Leitung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
178 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

31.10.2001 - 51 51 13-17/5 Stellenbeschreibung Leitung für die städt. Kindertagesstätten; Die/der Mitarbeiterin stellt ihre/seine beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen in den Dienst des Trägers. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten sind im Arbeitsvertrag und durch die gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Beide Parteien bemühen sich um deren Kenntnis. Die/der Mitarbeiterin hat infolge ihrer/seiner Tätigkeit bei bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Vertraulichkeit der Sache nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren, auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. 1.1 Ziele der Stelle Die Leitung trägt gegenüber dem Träger und den Eltern die Verantwortung für die gesamte pädagogische, organisatorische und pflegerische Arbeit gemäß des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) , den Ausführungen des Landesjugendamtes und der gesetzlichen Regelung zur Aufsichtspflicht. Die Leitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Weisungen des Trägers im Team umgesetzt werden. Sie/er ist Dienstvorgesetztelr aller Mitarbeiterinnen der jeweiligen Einrichtung und daher in Wahrnehmung der Aufgaben weisungs- und delegationsbefugt. Die Leitung übt das Hausrecht aus. 1.2 Unterstellung dem Träger der Einrichtung. 1.3 ÜbersteIlung Dienst- und Fachaufsicht über: 1. 2. 3. 4. 5. 1.4 der stellv . Leitung die Gruppenleiterinnen und weitere pädagogische Fachkräfte, z.B. Therapeuten die Ergänzungskräfte die Praktikanten das Hauswirtschafts- und Reinigungspersonal Aufgabenbereiche im Einzelnen P:\SZ\SZ1\51\K5120011.304 -21.4.1 Zusammenarbeit mit dem Träger regelmäßige Abstimmung der konzeptionellen und organisatorischen Grundlagen der Arbeit regelmäßige Information im Hinblick auf Entscheidungen, wie Personalveränderungen, Ferienregelung, Notdienste aktive Teilnahme an den Entscheidungsprozessen des Trägers und den Gremien nach dem GTK, insbesondere bei Festlegung der Aufnahmekriterien, Öffnungszeiten, Schließung der Einrichtung, Planung einer Gruppenveränderung, personelle Besetzung, Ausstattung, Erweiterung und dem Platzbedarf Meldung über Schäden und Mängel an Inventar, Gebäude und Außengelände, ggf. Beseitigung oder Absicherung der Gefahrenstelle, evtl. Beauftragung eines Handwerkers verantwortliche Übernahme des zur Verfügung gestellten Etats mit Bestell- und Anordnungsbefugnis, Unterschriftenvollmacht und Führen der Handgeldkasse (die Höhe wird in Absprache mit dem Träger festgelegt) Einarbeitung der ständigen Stellvertretung der Leitung. 1.4.2 Planung und Durchführung der pädagogischen Arbeit Übernahme der Verantwortung für die Erstellung, Abstimmung, Umsetzung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption gemeinsame Planung der gesamten Erziehungs- und Bildungsarbeit gemäß des Auftrages nach §§ 2-4 GTK mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen Verschaffung eines Überblicks sowohl über die Gruppensituation als auch über die individuelle Situation der Kinder Anregung und Unterstützung/Beratung der Mitarbeiterinnen bei der pädagogischen Arbeit Beobachtung einzelner Kinder und ggf. Veranlassung spezieller Fördermaßnahmen Anregung und Förderung der Ausgestaltung und Einrichtung der Räume sowie des Außengeländes nach pädagogischen Gesichtspunkten. . 1.4.3 Personalführung Koordination der pädagogischen Arbeit aller pädagogischen Mitarbeiterinnen Planung und Leitung der Teambesprechungen und deren Aufzeichnungen (verantwortliche Delegation an Mitarbeiterinnen möglich) fachliche Beratung der Mitarbeiterinnen in ihrer Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern Weitergabe von Fachliteratur und Info-Materialien über Fortbildungsangebote Beantragung von Überstunden Genehmigung der Urlaubs- und Fortbildungsanträge sowie des Ausgleichs von Mehrarbeits- und Überstunden Erteilung von Dienstbefreiung bis zu einem Tag Überwachung der Krank- und Gesundmeldungen Kontrolle der Stundenzettel Einführung neuer Mitarbeiterinnen Anleitung der Praktikanten, ggf. Delegation an die Gruppenleitung. P:\SZ\SZ1 \51\1<5120011.304 -31.4.4 Betriebsführung verantwortliche Regelung der Dienstzeiten von Mitarbeiterinnen, ggf. Erstellung eines Schichtplanes Regelung der Vertretung bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung Überprüfung der Einhaltung von Verträgen, z.B. Betreuungsvertrag, Arbeitsverträge, Verträge mit beauftragten Firmen Verantwortung für die gesamte Einrichtung im Hinblick auf die Aufsichtspflicht, Sicherheit, Hygiene, Ordnung und Instandhaltung, ggf. Delegation von Teilbereichen an die Gruppenleitung Unterrichtung des Trägers bei Unfällen von Kindern, Erstellung einer Unfall. anzeige für den GUV Bestellung und ggf. Einkauf von benötigten Materialien im Hinblick auf die Haushaltsstellen Verwaltung des Inventars Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs Führen und Pflege verschiedener Karteien, Listen, u.a. eines Kassenbuches bei Tagesstätten. 1.4.5 Zusammenarbeit mit Eltern und Elternrat Begründung und Präsentation der pädagogischen Konzeption im Rahmen der Elternarbeit, z.B. bei Anmeldegesprächen, in den Gremien sofortige Information der Eltern über wesentliche Belange im Zusammenhang mit ihren Kindern, ggf. Delegation an die Gruppenleitung Beratung der Eltern bei Erziehungsfragen, ggf. Delegation an die Gruppenleitung Teilnahme an den Sitzungen in den Gremien nach GTK Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratungsstellen, ASO, Ergotherapeuten etc. nach Entbindung der Schweigepflicht durch die Eltern. 1.4.6 Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen Gesundheitsamt (Meldung übertragbarer Krankheiten) örtliche Beratungsstellen, z.B. Erziehungsberatungsstelle, Frühförderzentrum andere Ämter, z.B. Sozialamt, Fachbereich Immobilien etc. Landesjugendamt; soweit dies nicht Aufgaben des Trägers sind Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen und Ausbildungsstätten Teilnahme an Leiterinnensitzungen. 1.4.7 Sonstiges Teilnahme an eigener Fort- und Weiterbildung Studium von Fachliteratur Kenntnisse des GTK Kenntnisse des Jugendarbeitsschutzgesetzes Kenntnisse des Mutterschutzgesetzes Richtlinien zur Aufsichtspflicht Richtlinien des GUV. P:\5l\5l1\51 \K5120011.304 -41.4.8 Besondere Befugnisse Öffentlichkeitsarbeit (vertritt die Einrichtung nach außen) Zusammenarbeit mit der Presse nach Absprache mit dem Träger, Mitsprachel Entscheidung bei personellen Besetzungen nach Absprache mit dem Träger Entwurf von Zeugnissen und Beurteilungen Erftstadt, den ............................................................ (Stelleninhaberln) P:\SZ\SZ1\51\K5120011.304