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Beschlussvorlage (Anlage 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
56 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 4)

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Inhalt der Datei

-51- Bt. Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen die neuen Gruppen nach KiBiz 429/2008 ab dem 01.08.2008 durch Der JHA hat in seiner Sitzung am 10.09.2008 folgenden Beschluss gefasst: Der Personalbedarf der einzelnen städtischen Kindertagesstätten durch die neuen Gruppen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird beschlossen. Die Verwaltung wird gebeten, zum nächsten Finanz- und Personalausschuss eine Beschreibung der Stelle einer Kindergartenleitung vorzulegen. Einstimmig, 2 Enthaltung(en) Der Anlage ist die Stellenbeschreibung aus dem Jahre 2001 beigefügt. Sie ist noch nicht auf den neuesten KiBiz-Stand gebracht. Die Stellenbeschreibung berücksichtigt auch noch nicht die gestiegene Verantwortung der Leitung durch den neuen Kinderschutzparagrafen 8 a SGB VIII. Diesbezüglich ist der Entwurf einer Dienstanweisung beigefügt. Ebenfalls unberücksichtigt sind die am 01.01.2008 in Kraft getretenen neuen Beurteilungsrichtlinien, die Regelbeurteilungen (alle drei Jahre) und Anlassbeurteilungen (bei Beförderung, Höhergruppierung, Umsetzung, Elternzeit, Wechsel des Erstbeurteilers) vorsehen. Zur Regelbeurteilung gehören ein leistungsbezogenes, zu dokumentierendes Personalgespräch ein Jahr vor der Regelbeurteilung. Die Leiterinnen sollen sich diesbezüglich regelmäßig fortbilden. Des weiteren ist die neue Dienstvereinbarung vom 14.05.2008 zur Einführung leistungsund/oder erfolgsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines betrieblichen Systems nach § 18 Absatz 6 Satz 1 TVöD noch nicht berücksichtigt. Danach haben die Leiterinnen eine gesteigerte Verantwortung, da sie die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen hier mit Blick auf eine zusätzliche jährliche Leistungsprämie zu beurteilen haben. Dazu gehören jährlich bis zum 28.02. zu führende Erstgespräche, in denen entweder eine Zielvereinbarung geschlossen wird oder Aufgaben vereinbart werden, die bewertet werden. Bis zum 30.06. ist ein Zwischengespräch als Evaluation zu führen und bis zum 31.10. ist das abschließende Beurteilungs- oder Zielerreichungsgespräch mit der persönlichen Leistungspunktzahl zu führen. Eine entsprechende Schulung der Leiterinnen ist Pflicht. Beide Beurteilungen sind bhängig voneinander durchzuführen.