Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
56 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
-51- Bt.
Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen
die neuen Gruppen nach KiBiz 429/2008
ab dem 01.08.2008
durch
Der JHA hat in seiner Sitzung am 10.09.2008 folgenden Beschluss gefasst:
Der Personalbedarf der einzelnen städtischen Kindertagesstätten durch die neuen
Gruppen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird beschlossen. Die Verwaltung wird
gebeten, zum nächsten Finanz- und Personalausschuss eine Beschreibung der Stelle
einer Kindergartenleitung vorzulegen.
Einstimmig, 2 Enthaltung(en)
Der Anlage ist die Stellenbeschreibung aus dem Jahre 2001 beigefügt. Sie ist noch nicht auf
den neuesten KiBiz-Stand gebracht.
Die Stellenbeschreibung berücksichtigt auch noch nicht die gestiegene Verantwortung der
Leitung durch den neuen Kinderschutzparagrafen 8 a SGB VIII. Diesbezüglich ist der
Entwurf einer Dienstanweisung beigefügt.
Ebenfalls unberücksichtigt sind die am 01.01.2008 in Kraft getretenen neuen
Beurteilungsrichtlinien, die Regelbeurteilungen (alle drei Jahre) und Anlassbeurteilungen (bei
Beförderung, Höhergruppierung, Umsetzung, Elternzeit, Wechsel des Erstbeurteilers)
vorsehen. Zur Regelbeurteilung gehören ein leistungsbezogenes, zu dokumentierendes
Personalgespräch ein Jahr vor der Regelbeurteilung. Die Leiterinnen sollen sich
diesbezüglich regelmäßig fortbilden.
Des weiteren ist die neue Dienstvereinbarung vom 14.05.2008 zur Einführung leistungsund/oder erfolgsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines betrieblichen Systems nach §
18 Absatz 6 Satz 1 TVöD noch nicht berücksichtigt. Danach haben die Leiterinnen eine
gesteigerte Verantwortung, da sie die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen hier mit Blick auf
eine zusätzliche jährliche Leistungsprämie zu beurteilen haben. Dazu gehören jährlich bis
zum 28.02. zu führende Erstgespräche, in denen entweder eine Zielvereinbarung
geschlossen wird oder Aufgaben vereinbart werden, die bewertet werden. Bis zum 30.06. ist
ein Zwischengespräch als Evaluation zu führen und bis zum 31.10. ist das abschließende
Beurteilungs- oder Zielerreichungsgespräch mit der persönlichen Leistungspunktzahl zu
führen. Eine entsprechende Schulung der Leiterinnen ist Pflicht. Beide Beurteilungen sind
bhängig voneinander durchzuführen.