Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
82.4.- 29.01.2007 – sk
cc: -20 -. - 65 – und – 81 -
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Anlage zum Sitzungsprotokoll 24.01.2007 – V 8/2007
KfW-Förderprogramme / Förderprogramme NRW-Bank
1. KfW-Förderprogramm „Wohnen, Umwelt, Wachstum“
a) Allgemeines Förderprogramm
- alle Träger von Investitionen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Direktkredite für Kommunen und kommunalen Unternehmen mit Bürgschaft,
Bankdurchleitung für Wohnungsunternehmen und Private
- maximale Bemessungsgrundlagen:
-- Öko-Plus => 50.000 € je Wohneinheit,
-- Standard => 100.000 € je Wohneinheit.
- 100%-tige Finanzierung der förderfähigen Kosten
b) CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Varianten) ab Januar 2007
für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in
Wohneigentümergemeinschaften
b1) Variante A (Gebäudefertigstellung bis 31.12.1984):
b.1.1. Neubau-Niveau
- energetische Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung Neubau-Niveau nach
EnEV, verbunden mit einem 5%-tigen Tilgungszuschuss;
- zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 € je Wohneinheit;
- 10% Zuschuss, max. 5.000 € je Wohneinheit;
- CO2-Berechnung erforderlich nebst stichprobenartiger Kontrolle durch KfW.
b.1.2. Unterschreitung Neubau-Niveau um 30%
- energetische Sanierungsmaßnahmen zur Unterschreitung des Neubau-Niveaus
um 30%, verbunden mit einem 12,5%-tigen Tilgungszuschuss;
- zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 € je Wohneinheit;
- 17,5% Zuschuss, maximal 8.750 € je Wohneinheit;
- CO2-Berechnung erforderlich nebst stichprobenartiger Kontrolle durch KfW.
b.1.3. Unterschreitung Neubau-Niveau um 50%
Modellvorhaben EnEV – 50% über www.dena.de
b2) Variante B (Gebäudefertigstellung bis 31.12.1994)
- energetische Sanierungsmaßnahmen (mindestens 3) aus 6 möglichen Maßnahmenpaketen verbunden mit der Einschaltung eines Sachverständigen:
-- Wärmedämmung Dach,
-- Wärmedämmung Außenwände,
-- Wärmedämmung Kellerdecke oder erdberührter Außenflächen,
-- Austausch der Fenster,
-- Austausch der Heizung (mit hydraulischem Abgleich),
-- Einbau Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 € je Wohneinheit;
- 5% Zuschuss, maximal 2.500 € je Wohneinheit
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2. KfW-Förderprogramm „Kommunalkredite“ (Immobilienwirtschaft ab 2003ff)
a) Allgemeines Förderprogramm
- Infrastrukturvorhaben in Kommunen (einschließlich Eigenbetrieben) und kommunalen
Zweckverbänden, gemeinnützigen Organisationen sowie mehrheitlich kommunalen
Unternehmen
- Infrastrukturbereiche:
-- 26 % Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen,
-- 16% Verkehr,
-- 14% Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen,
-- 14% Abwasser,
-- 12% Stadt- und Dorfentwicklung,
-- 3% Trinkwasser,
-- 2% Abfallwirtschaft,
-- 13% Sonstiges.
- Direktkredite für spezielle Maßnahmen bzw. Rahmenkredite für aktuelles Haushaltsjahr
in Höhe von bis zu 50% der Investitionssumme
- einheitlicher Zinssatz für alle Kommunen, kein „Rating“
- Laufzeiten 20/30 Jahre, 3 bzw. 5 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung 5/10/20 Jahre
- aktueller Zinssatz Rahmenkredit ca. 3,89 %
b) CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Varianten) ab Januar 2007
- Förderfenster (Berechnungsbeispiel nachfolgend) ab dem 01.01.2007;
- 200 Mio Euro stehen der KfW bis 2009 aus Bundesmitteln zur Verfügung;
- Zinsverbilligung gegenüber Rahmenkredit beginnend mit 1,2% über 10 Jahre,
ggf. – je nach Nachfrage – sinkend,
- Gebäudefertigstellung bis 01.01.1990
- energetische Sanierung (gilt nicht für Wohnbauten) von
-- Schulen des ersten Bildungswegs (Grundschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen,
Realschulen, Gymnasien sowie Förderschulen) und deren angrenzenden
-- Turnhallen (... enge Verbindung, nicht in anderen Stadtteilen...)
-- Kindertagesstätten (Krippen, Krabbelstuben, Horte, integrative Tagesstätten...),
-- Vereinsgebäuden, wenn ganzjährig genutzt und Gebäude mit normalen
Innentemperaturen
b1) Variante A (Neubau-Niveau):
- Komplett-Sanierung zur Erreichung des Neubau-Niveaus, u. a. Einhaltung der
festgelegten Höchstwerte für den Jahres-Primärenenergiebedarf (QP) und den
spezifischen Transmissions-Wärmekoeffizienten (HT) für ein Referenzgebäude,
- Technische Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt,
- Bestätigung durch Sachverständigen, ggf. unterschriftsberechtigten Mitarbeiter
des Hochbauamtes; die Kosten des Sachverständigen können im Antrag enthalten
sein;
- Förderungshöchstbetrag max. 300 €/qm Netto-Grundfläche nach DIN 277
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b2) Variante B (Maßnahmenpaket)
- mindestens 4 aus 7 nachfolgend möglichen Maßnahmen:
-- Wärmedämmung der Außenwände,
-- Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke,
-- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen
beheizter Räume,
-- Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung,
-- Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bzw. Optimierung
von RLT-Anlagen
-- Austausch der Beleuchtung,
-- Austausch der Heizung.
- Einhaltung spezifischer Mindestanforderungen (z. B. Dämmstoffdicken) bei
Einzelmaßnahmen,
- Technische Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt,
- Bestätigung durch Sachverständigen, ggf. unterschriftsberechtigten Mitarbeiter
des Hochbauamtes; die Kosten des Sachverständigen können im Antrag enthalten
sein;
- Förderungshöchstbetrag max. 70% der förderfähigen Investitionskosten, da
der Rhein-Erft-Kreis nicht als strukturschwaches Gebiet anerkannt.
c) Beispielrechnung (Kombination von CO2-Programm und KfW-Rahmenkredit)
Investitionen des Wirtschaftsjahres
geplante Zuschüsse
finanzierungsfähiges Volumen
TEUR
TEUR
TEUR
2.800
-300
2.500
70% von TEUR 1.000.000 (Planwert)
Volumen energetische Sanierung
verbleibender Finanzierungssaldo
TEUR
TEUR
-700
1.800
- davon 50% KfW-Rahmenkredit
- davon 50% „freie“ Darlehensaufnahme
TEUR
TEUR
900
900
=> Finanzierungsanteil KfW Wirtschaftsjahr
=> Finanzierungsvorteil KfW-Rahmenkredit
=> Finanzierungsanteil KfW-CO2-Programm
* jeweils über gesamte Darlehenslaufzeit
TEUR
TEUR
TEUR
1.600
50 *
84 *
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3. Förderangebote der NRW-Bank im Infrastrukturbereich
a) Kerngeschäftsfelder
Anmerkung:
Die Geschäftsfelder „Wohnraumförderung“, „Individualförderung“ und „Mittelstandsbank“
werden an dieser Stelle nicht näher betrachtet.
Kerngeschäftsfelder im öffentlichen Sektor sind:
-- Ansprechpartner der öffentlichen Hand,
-- Budget- und Projektfinanzierungen,
-- Infrastrukturprojekte,
-- Finanzmanagement,
-- Projektmanagement
sowie
-- innovative Kapitalmarktprodukte.
b) Investitionsprogramm Abwasser NRW sowie maximal mögliche Zuschusshöhe
b.1) Förderbereich mit Zuschuss
Förderbereich 2.: Gutachterliche Untersuchung für Energiesparmaßnahmen
bei öffentlichen Abwasseranlagen
max. 70%
Förderbereich 3.2.: Maßnahmen zur Aus- und Umrüstung von öffentlichen
Kläranlagen mit innovativen Reinigungsverfahren
a) Hygienisierung des Abwassers
max. 50%
b) Elimination von gefährlichen Stoffen (Pharmaka,
Personal Care Produkte, Industriechemikalien)
max.70%
Förderbereich 4.: Erstellung von Bodenfilteranlagen oder Anlagen mit
gleichwertiger Behandlungswirkung
max. 50%
Förderbereich 6.1.: Fremdwassersanierungskonzepte in Fremdwasserschwerpunktgebieten
max. 50%
Förderbereich 6.3.: Fremdwasser – Private Kanalsanierung
max. 30%
b.2) Förderbereich mit Plafonddarlehen (Zinsersparnis 2000 ca. minus 3%)
Förderbereich 3,1.: Öffentliche Kläranlagen – erprobte Technologien
Finanzierungsanteil
Förderbereich 5.: Niederschlagswasser – Rückhaltebecken (Wohnbau
und Gewerbe) - Finanzierungsanteil
Förderbereich 6.2.: Fremdwasser – öffentliche Kanalsanierung
Finanzierungsanteil
50%
50 %
50%
c) Rahmenbedingungen
- Anträge sowie Musteranträge sind im Internet unter www.NRW.BANK.de verfügbar:
- auf Wunsch wird eine Kopie der Vortragsunterlagen übermittelt.
- die fachtechnische Beurteilung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung.