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Beschlussvorlage (Übersicht "energetische Maßnahmen")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

82.4.- 29.01.2007 – sk cc: -20 -. - 65 – und – 81 - Seite 1/4 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Anlage zum Sitzungsprotokoll 24.01.2007 – V 8/2007 KfW-Förderprogramme / Förderprogramme NRW-Bank 1. KfW-Förderprogramm „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ a) Allgemeines Förderprogramm - alle Träger von Investitionen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden - Direktkredite für Kommunen und kommunalen Unternehmen mit Bürgschaft, Bankdurchleitung für Wohnungsunternehmen und Private - maximale Bemessungsgrundlagen: -- Öko-Plus => 50.000 € je Wohneinheit, -- Standard => 100.000 € je Wohneinheit. - 100%-tige Finanzierung der förderfähigen Kosten b) CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Varianten) ab Januar 2007 für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften b1) Variante A (Gebäudefertigstellung bis 31.12.1984): b.1.1. Neubau-Niveau - energetische Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung Neubau-Niveau nach EnEV, verbunden mit einem 5%-tigen Tilgungszuschuss; - zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 € je Wohneinheit; - 10% Zuschuss, max. 5.000 € je Wohneinheit; - CO2-Berechnung erforderlich nebst stichprobenartiger Kontrolle durch KfW. b.1.2. Unterschreitung Neubau-Niveau um 30% - energetische Sanierungsmaßnahmen zur Unterschreitung des Neubau-Niveaus um 30%, verbunden mit einem 12,5%-tigen Tilgungszuschuss; - zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 € je Wohneinheit; - 17,5% Zuschuss, maximal 8.750 € je Wohneinheit; - CO2-Berechnung erforderlich nebst stichprobenartiger Kontrolle durch KfW. b.1.3. Unterschreitung Neubau-Niveau um 50% Modellvorhaben EnEV – 50% über www.dena.de b2) Variante B (Gebäudefertigstellung bis 31.12.1994) - energetische Sanierungsmaßnahmen (mindestens 3) aus 6 möglichen Maßnahmenpaketen verbunden mit der Einschaltung eines Sachverständigen: -- Wärmedämmung Dach, -- Wärmedämmung Außenwände, -- Wärmedämmung Kellerdecke oder erdberührter Außenflächen, -- Austausch der Fenster, -- Austausch der Heizung (mit hydraulischem Abgleich), -- Einbau Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 € je Wohneinheit; - 5% Zuschuss, maximal 2.500 € je Wohneinheit Seite 2/4 2. KfW-Förderprogramm „Kommunalkredite“ (Immobilienwirtschaft ab 2003ff) a) Allgemeines Förderprogramm - Infrastrukturvorhaben in Kommunen (einschließlich Eigenbetrieben) und kommunalen Zweckverbänden, gemeinnützigen Organisationen sowie mehrheitlich kommunalen Unternehmen - Infrastrukturbereiche: -- 26 % Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen, -- 16% Verkehr, -- 14% Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, -- 14% Abwasser, -- 12% Stadt- und Dorfentwicklung, -- 3% Trinkwasser, -- 2% Abfallwirtschaft, -- 13% Sonstiges. - Direktkredite für spezielle Maßnahmen bzw. Rahmenkredite für aktuelles Haushaltsjahr in Höhe von bis zu 50% der Investitionssumme - einheitlicher Zinssatz für alle Kommunen, kein „Rating“ - Laufzeiten 20/30 Jahre, 3 bzw. 5 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung 5/10/20 Jahre - aktueller Zinssatz Rahmenkredit ca. 3,89 % b) CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Varianten) ab Januar 2007 - Förderfenster (Berechnungsbeispiel nachfolgend) ab dem 01.01.2007; - 200 Mio Euro stehen der KfW bis 2009 aus Bundesmitteln zur Verfügung; - Zinsverbilligung gegenüber Rahmenkredit beginnend mit 1,2% über 10 Jahre, ggf. – je nach Nachfrage – sinkend, - Gebäudefertigstellung bis 01.01.1990 - energetische Sanierung (gilt nicht für Wohnbauten) von -- Schulen des ersten Bildungswegs (Grundschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien sowie Förderschulen) und deren angrenzenden -- Turnhallen (... enge Verbindung, nicht in anderen Stadtteilen...) -- Kindertagesstätten (Krippen, Krabbelstuben, Horte, integrative Tagesstätten...), -- Vereinsgebäuden, wenn ganzjährig genutzt und Gebäude mit normalen Innentemperaturen b1) Variante A (Neubau-Niveau): - Komplett-Sanierung zur Erreichung des Neubau-Niveaus, u. a. Einhaltung der festgelegten Höchstwerte für den Jahres-Primärenenergiebedarf (QP) und den spezifischen Transmissions-Wärmekoeffizienten (HT) für ein Referenzgebäude, - Technische Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt, - Bestätigung durch Sachverständigen, ggf. unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Hochbauamtes; die Kosten des Sachverständigen können im Antrag enthalten sein; - Förderungshöchstbetrag max. 300 €/qm Netto-Grundfläche nach DIN 277 Seite 3/4 b2) Variante B (Maßnahmenpaket) - mindestens 4 aus 7 nachfolgend möglichen Maßnahmen: -- Wärmedämmung der Außenwände, -- Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke, -- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume, -- Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung, -- Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bzw. Optimierung von RLT-Anlagen -- Austausch der Beleuchtung, -- Austausch der Heizung. - Einhaltung spezifischer Mindestanforderungen (z. B. Dämmstoffdicken) bei Einzelmaßnahmen, - Technische Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt, - Bestätigung durch Sachverständigen, ggf. unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Hochbauamtes; die Kosten des Sachverständigen können im Antrag enthalten sein; - Förderungshöchstbetrag max. 70% der förderfähigen Investitionskosten, da der Rhein-Erft-Kreis nicht als strukturschwaches Gebiet anerkannt. c) Beispielrechnung (Kombination von CO2-Programm und KfW-Rahmenkredit) Investitionen des Wirtschaftsjahres geplante Zuschüsse finanzierungsfähiges Volumen TEUR TEUR TEUR 2.800 -300 2.500 70% von TEUR 1.000.000 (Planwert) Volumen energetische Sanierung verbleibender Finanzierungssaldo TEUR TEUR -700 1.800 - davon 50% KfW-Rahmenkredit - davon 50% „freie“ Darlehensaufnahme TEUR TEUR 900 900 => Finanzierungsanteil KfW Wirtschaftsjahr => Finanzierungsvorteil KfW-Rahmenkredit => Finanzierungsanteil KfW-CO2-Programm * jeweils über gesamte Darlehenslaufzeit TEUR TEUR TEUR 1.600 50 * 84 * Seite 4/4 3. Förderangebote der NRW-Bank im Infrastrukturbereich a) Kerngeschäftsfelder Anmerkung: Die Geschäftsfelder „Wohnraumförderung“, „Individualförderung“ und „Mittelstandsbank“ werden an dieser Stelle nicht näher betrachtet. Kerngeschäftsfelder im öffentlichen Sektor sind: -- Ansprechpartner der öffentlichen Hand, -- Budget- und Projektfinanzierungen, -- Infrastrukturprojekte, -- Finanzmanagement, -- Projektmanagement sowie -- innovative Kapitalmarktprodukte. b) Investitionsprogramm Abwasser NRW sowie maximal mögliche Zuschusshöhe b.1) Förderbereich mit Zuschuss Förderbereich 2.: Gutachterliche Untersuchung für Energiesparmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen max. 70% Förderbereich 3.2.: Maßnahmen zur Aus- und Umrüstung von öffentlichen Kläranlagen mit innovativen Reinigungsverfahren a) Hygienisierung des Abwassers max. 50% b) Elimination von gefährlichen Stoffen (Pharmaka, Personal Care Produkte, Industriechemikalien) max.70% Förderbereich 4.: Erstellung von Bodenfilteranlagen oder Anlagen mit gleichwertiger Behandlungswirkung max. 50% Förderbereich 6.1.: Fremdwassersanierungskonzepte in Fremdwasserschwerpunktgebieten max. 50% Förderbereich 6.3.: Fremdwasser – Private Kanalsanierung max. 30% b.2) Förderbereich mit Plafonddarlehen (Zinsersparnis 2000 ca. minus 3%) Förderbereich 3,1.: Öffentliche Kläranlagen – erprobte Technologien Finanzierungsanteil Förderbereich 5.: Niederschlagswasser – Rückhaltebecken (Wohnbau und Gewerbe) - Finanzierungsanteil Förderbereich 6.2.: Fremdwasser – öffentliche Kanalsanierung Finanzierungsanteil 50% 50 % 50% c) Rahmenbedingungen - Anträge sowie Musteranträge sind im Internet unter www.NRW.BANK.de verfügbar: - auf Wunsch wird eine Kopie der Vortragsunterlagen übermittelt. - die fachtechnische Beurteilung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung.