Daten
Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 10.3/Ratsbüro
Az.: 10.3 Nz
TOP
Drs.-Nr.: 257.07
Datum : 24.05.2007
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
05.06.2007
Stadtrat
X
Bemerkungen
12.06.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen;
hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 252,- € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.:
1.000.4002
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage
beigefügte 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen mit der Mehrheit der
gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
252,-
504,-
504,-
504,-
504,-
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 257.07
Seite 2
Begründung:
Das Innenministerium NRW hat zwischenzeitlich einen Entwurf zur Anpassung der
Entschädigungsverordnung vorgelegt.
Gem. § 3 Abs. 2 der Entwurfsfassung soll die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher wie folgt angepasst werden:
Gemeindebezirke
Gemeindebezirke
Gemeindebezirke
Gemeindebezirke
Gemeindebezirke
Gemeindebezirke
von
von
von
von
501
1001
1501
2001
bis
bis
bis
bis
bis
über
500 Einwohner von 97 € auf
1000 Einwohner von 110 € auf
1500 Einwohner von 124 € auf
2000 Einwohner von 138 € auf
3000 Einwohner von 146 € auf
3000 Einwohner von 159 € auf
100 €
113 €
128 €
142 €
150 €
164 €
Nach Zustimmung des Landtagsausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform
voraussichtlich am 06.06.2007 soll die Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.07.2007
in Kraft treten.
Entsprechend dieser geplanten Anpassung der Entschädigungsverordnung ist § 3 Abs. 5 Satz 2
der Hauptsatzung der Stadt Kerpen zu ändern.
Die Verwaltung legt daher in der Anlage die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Kerpen vor und bittet diese mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder zu
beschließen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzungsänderung nur unter dem Vorbehalt in Kraft
treten soll, dass das Innenministerium tatsächlich die angekündigte Änderung der
Entschädigungsverordnung erlässt.
Beschlussvorlage 257.07
Seite 3