Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen; hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen;
hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen) Beschlussvorlage (9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen;
hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen) Beschlussvorlage (9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen;
hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 10.3/Ratsbüro Az.: 10.3 Nz TOP Drs.-Nr.: 257.07 Datum : 24.05.2007 Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 05.06.2007 Stadtrat X Bemerkungen 12.06.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen; hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 252,- € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.000.4002 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage beigefügte 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben 252,- 504,- 504,- 504,- 504,- Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 257.07 Seite 2 Begründung: Das Innenministerium NRW hat zwischenzeitlich einen Entwurf zur Anpassung der Entschädigungsverordnung vorgelegt. Gem. § 3 Abs. 2 der Entwurfsfassung soll die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wie folgt angepasst werden: Gemeindebezirke Gemeindebezirke Gemeindebezirke Gemeindebezirke Gemeindebezirke Gemeindebezirke von von von von 501 1001 1501 2001 bis bis bis bis bis über 500 Einwohner von 97 € auf 1000 Einwohner von 110 € auf 1500 Einwohner von 124 € auf 2000 Einwohner von 138 € auf 3000 Einwohner von 146 € auf 3000 Einwohner von 159 € auf 100 € 113 € 128 € 142 € 150 € 164 € Nach Zustimmung des Landtagsausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform voraussichtlich am 06.06.2007 soll die Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.07.2007 in Kraft treten. Entsprechend dieser geplanten Anpassung der Entschädigungsverordnung ist § 3 Abs. 5 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen zu ändern. Die Verwaltung legt daher in der Anlage die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen vor und bittet diese mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder zu beschließen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzungsänderung nur unter dem Vorbehalt in Kraft treten soll, dass das Innenministerium tatsächlich die angekündigte Änderung der Entschädigungsverordnung erlässt. Beschlussvorlage 257.07 Seite 3