Daten
Kommune
Kerpen
Größe
8,5 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Seite 1 von 1
9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen vom
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW., S. 666 ff.),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW., S. 498) hat der Rat der Stadt Kerpen am
12.06.2007 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder die folgende 9. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 5 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Diese beträgt in Bezirken bzw. Ortschaften
von
von
von
von
501
1.001
1.501
2.001
bis
bis
bis
bis
bis
über
500
1.000
1.500
2.000
3.000
3.000
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
100,00 €
113,00 €
128,00 €
142,00 €
150,00 €
164,00 €.
Artikel 2
Die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen tritt vorbehaltlich der Änderung der
Entschädigungsverordnung durch das Innenministerium NRW am 01.07.2007 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen,
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin