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Dringlichkeitsentscheidung (Lieferung passiver Komponenten für die EDV-Vernetzung in 7 Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
15.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Lieferung passiver Komponenten für die EDV-Vernetzung in 7 Schulen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 494/2006 Amt: 82 Az.: 82.1 21-00 / 20 Datum: 27.06.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 15.08.2006 Bemerkungen TOP Lieferung passiver Komponenten für die EDV-Vernetzung in 7 Schulen Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 493/2006 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Mit den Arbeiten soll in den Sommerferien begonnen werden. Da der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilien erst am 15.08.2006 tagt, soll die Lieferung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung vergeben werden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 494/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 27.06.2006 (Bösche) Bürgermeister (Dr.Hille) Ausschussvorsitzender