Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SPD-Fraktion
· BahnhofstraBe
4/J-/;Üoi
38 · 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus im Einkaufszentrum
Holzdamm
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
Tel. (02235) 46 30 05
50374 Erftstadt
20. März 2007
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, die begeifOgte Resolution gegen die geplante
Änderung der Gemeindeordnung in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am
27.03.2007 aufzunehmen.
Die Dringlichkeit ist dadurch begründet, dass das geänderte Gesetz bereits vor den
Sommerferien verabschiedet werden soll.
Mit freundlichen GrOßen
J).OL
Bernd Bohlen
Fraktionsvorsitzender
SPD-BOrgerbOro. Bahnhofstraße 38 . 50374 Erftstadt. Telefon
-----------
(022
35) 46 30 03
Resolution
der Rat der Stadt Erftstadt hält die Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts, wonach
ein bloßer Bestandsschutz vorhandener wirtschaftlicher Aktivitäten und eine deutliche
Einschränkung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten vorgesehen ist, fOr eine Gefährdung der
kommunalen Daseinsvorsorge in der Stadt Erftstadt. Letztlich bedeuten die
Änderungsvorschläge im Gesetzentwurf der Landesregierung fOr die städtischen
Unternehmen der Stadt Erftstadt eine nicht hinnehmbare Benachteiligung, denn jedes
Unternehmen gerät im Wettbewerb in die Hinterhand, wenn ihm die
Entwicklungsmöglichkeiten beschnitte werden.
Die städtischen kommunalen Unternehmen leisten einen erheblichen Beitrag zur lokalen
Wirtschaft und zur Wirtschaftsförderung. Die städtischen Unernehmen sind wichtige und
gefragte Arbeitgeber. Sie sind Partner des Mittelstandes und nicht deren Konkurrenz. Die
Unternehmen in der Region profitieren von den kommunalen Aufträgen.
Durch die beabsichtigte Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts wOrde der Ausgleich
zwischen profitablen und defizitären Unternehmen zu Lasten der Daseinsvorsorge nicht
mehr funktionieren. Gerade die Erzielung von Gewinnen durch kommunale Unternehmen
reduziert in einem nicht zu unterschätzenden Maße den Druck auf den GebOhren- und
Steuerhaushalt der Kommunen. Es kann daher nicht angehen, dass die gewinnträchtigen
Unternehmensbereiche der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand entzogen und privaten
Großkonzernen angedient werden, während verlustbringende Bereiche kOnftig bei den
Kommunen verbleiben und Ober steigende GebOhren auf die BOrger abgewälzt werden.
Im Übrigen schließt sich der Rat der Stadt Erftstadt den AusfOhrungen der
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrheinwestfalen in ihrem
gemeinsamen Schreiben von 18.01.2007 voll inhaltlich an.
Die Stadt Erftstadt fordert deshalb von der geplanten Gesetzesänderung, bezogen auf das
Gemeindewirtschaftsrecht, Abstand zu nehmen.