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Antrag (Antrag 165/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag 165/2007) Antrag (Antrag 165/2007)

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Inhalt der Datei

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt SPD-Fraktion · BahnhofstraBe 4/J-/;Üoi 38 · 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus im Einkaufszentrum Holzdamm Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt Tel. (02235) 46 30 05 50374 Erftstadt 20. März 2007 ANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, die begeifOgte Resolution gegen die geplante Änderung der Gemeindeordnung in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 27.03.2007 aufzunehmen. Die Dringlichkeit ist dadurch begründet, dass das geänderte Gesetz bereits vor den Sommerferien verabschiedet werden soll. Mit freundlichen GrOßen J).OL Bernd Bohlen Fraktionsvorsitzender SPD-BOrgerbOro. Bahnhofstraße 38 . 50374 Erftstadt. Telefon ----------- (022 35) 46 30 03 Resolution der Rat der Stadt Erftstadt hält die Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts, wonach ein bloßer Bestandsschutz vorhandener wirtschaftlicher Aktivitäten und eine deutliche Einschränkung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten vorgesehen ist, fOr eine Gefährdung der kommunalen Daseinsvorsorge in der Stadt Erftstadt. Letztlich bedeuten die Änderungsvorschläge im Gesetzentwurf der Landesregierung fOr die städtischen Unternehmen der Stadt Erftstadt eine nicht hinnehmbare Benachteiligung, denn jedes Unternehmen gerät im Wettbewerb in die Hinterhand, wenn ihm die Entwicklungsmöglichkeiten beschnitte werden. Die städtischen kommunalen Unternehmen leisten einen erheblichen Beitrag zur lokalen Wirtschaft und zur Wirtschaftsförderung. Die städtischen Unernehmen sind wichtige und gefragte Arbeitgeber. Sie sind Partner des Mittelstandes und nicht deren Konkurrenz. Die Unternehmen in der Region profitieren von den kommunalen Aufträgen. Durch die beabsichtigte Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts wOrde der Ausgleich zwischen profitablen und defizitären Unternehmen zu Lasten der Daseinsvorsorge nicht mehr funktionieren. Gerade die Erzielung von Gewinnen durch kommunale Unternehmen reduziert in einem nicht zu unterschätzenden Maße den Druck auf den GebOhren- und Steuerhaushalt der Kommunen. Es kann daher nicht angehen, dass die gewinnträchtigen Unternehmensbereiche der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand entzogen und privaten Großkonzernen angedient werden, während verlustbringende Bereiche kOnftig bei den Kommunen verbleiben und Ober steigende GebOhren auf die BOrger abgewälzt werden. Im Übrigen schließt sich der Rat der Stadt Erftstadt den AusfOhrungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrheinwestfalen in ihrem gemeinsamen Schreiben von 18.01.2007 voll inhaltlich an. Die Stadt Erftstadt fordert deshalb von der geplanten Gesetzesänderung, bezogen auf das Gemeindewirtschaftsrecht, Abstand zu nehmen.