Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 155/2007
Az.: 82.2-BP 58 A
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 07.03.2007
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
27.03.2007
Bemerkungen
Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 58 A, Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.03.2007
Beschlussentwurf:
Für den Bereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 58 A, Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße
wird die Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch angeordnet.
Begründung:
Um das mit dem Bebauungsplan angestrebte städtebauliche Ziel der Schaffung von
Wohnbaugrundstücken zu erreichen, müssen die Eigentums- und Besitzverhältnisse mit den
Planfestsetzungen in Einklang gebracht werden. Dies lässt sich innerhalb eines angemessenen
Zeitraumes nur durch ein Baulandumlegungsverfahren realisieren.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gefasst. Ein erster Entwurf liegt vor. Die
Eigentümer wurden bereits im Juni 2005 in Form einer Eigentümerversammlung informiert. Der
Umwandlung der zur Zeit kleingärtnerisch genutzten Flächen in Wohnbauland steht die Mehrzahl
der Eigentümer positiv gegenüber. Durch das Instrument der Umlegung soll der Stadt Erftstadt die
Möglichkeit gegeben werden, ohne Zeitverzögerung bodenordnende Maßnahmen einzuleiten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff.
Baugesetzbuch sind gegeben.
(Bösche)
Anlage