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Beschlussvorlage (Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 Baugesetzbuch Bebauungsplan Nr. 58 A, Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 58 A, Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 155/2007 Az.: 82.2-BP 58 A Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 07.03.2007 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 27.03.2007 Bemerkungen Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 Baugesetzbuch Bebauungsplan Nr. 58 A, Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.03.2007 Beschlussentwurf: Für den Bereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 58 A, Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße wird die Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch angeordnet. Begründung: Um das mit dem Bebauungsplan angestrebte städtebauliche Ziel der Schaffung von Wohnbaugrundstücken zu erreichen, müssen die Eigentums- und Besitzverhältnisse mit den Planfestsetzungen in Einklang gebracht werden. Dies lässt sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nur durch ein Baulandumlegungsverfahren realisieren. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gefasst. Ein erster Entwurf liegt vor. Die Eigentümer wurden bereits im Juni 2005 in Form einer Eigentümerversammlung informiert. Der Umwandlung der zur Zeit kleingärtnerisch genutzten Flächen in Wohnbauland steht die Mehrzahl der Eigentümer positiv gegenüber. Durch das Instrument der Umlegung soll der Stadt Erftstadt die Möglichkeit gegeben werden, ohne Zeitverzögerung bodenordnende Maßnahmen einzuleiten. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch sind gegeben. (Bösche) Anlage