Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung von Herrn Schievenbusch u.a., Am Böttchen 1, Erftstadt bzgl. Verbesserung der Verkehrsberuhigung in der Straße "Vilskaul", E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Herrn Schievenbusch u.a., Am Böttchen 1, Erftstadt bzgl. Verbesserung der Verkehrsberuhigung in der Straße "Vilskaul", E.-Lechenich)

öffnen download melden Dateigröße: 8,2 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 472/2006 Az.: 66 19-3383/56 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.06.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 29.08.2006 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 29.03.2007 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 30.08.2007 Betrifft: Bemerkungen Anregung von Herrn Schievenbusch u.a., Am Böttchen 1, Erftstadt bzgl. Verbesserung der Verkehrsberuhigung in der Straße "Vilskaul", E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.06.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Dem Wunsch des Antragstellers bzgl. des Abbaus der beiden Aufpflasterungen und gleichzeitigem Einbau von begrünten Pflanzelementen in der Vilskaul kann z.Zt. aufgrund des Beschlusses des Ausschusses vom 04.04.2006 (A135/2006) nicht stattgegeben werden. In dem genannten Beschluss wurde festgelegt, dass bis zum Ende der Ratsperiode keine weiteren Gelder mehr in einzelne Verkehrsberuhigungsmaßnahmen außerhalb des Gesamtkonzeptes investiert werden sollen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen zur Beseitigung von Unfall- und Gefahrenschwerpunkten in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindergärten sowie bereits beschlossene Maßnahmen. Die genannten Voraussetzungen für eine Ausnahme liegen in der Vilskaul nicht vor. Dem Antragsteller ist es freigestellt nach Ablauf der Ratsperiode seinen Antrag zu erneuern. (Bösche)