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Bürgerantrag (2. Anlage zu B472/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (2. Anlage zu B472/2006) Bürgerantrag (2. Anlage zu B472/2006)

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Inhalt der Datei

66 19-3383/51 15.02.2007 NIEDERSCHRIFT Anwohnerversammlung am 14.02.2007, 17.00 Uhr in der Straße Vilskaul (Hs.Nr. 1 – 13) Themen: 1) Entfernen der vorhandenen Aufpflasterung sowie Errichtung neuer Pflanzbeete bzw. Straßeneinbauten zur Verkehrsberuhigung der Straße „Vilskaul“ 2) Umbau der Kreuzung Vilskaul/ Am Böttchen zu einem „echten“ Kreisverkehrsplatz Teilnehmer: Aus der Politik: Herr Ortsvorsteher Hans Oberhofer Aus der Verwaltung: Betriebsleiter des Eigenbetriebes Straßen, Herr Böcking Techn. Angestellter, Herr Coenders Sowie 13 Anwohner/innen Herr Böcking und Herr Coenders eröffnen die Anwohnerversammlung und begrüßen die Anwesenden. In einer kurzen Einführung erläutert die Verwaltung die Gründe für die Einberufung dieser Anliegerversammlung. Nachfolgend die Ergebnisse der Gespräche zusammengefasst: Zum Thema 1) In seiner Sitzung hatte der Ausschuss beschlossen, die vorhandenen Aufpflasterungen gegen Einbauten zu ersetzen (siehe B472/2006). Der Eigenbetrieb Straßen hat hierzu zwei Varianten erarbeitet und diese den Gesprächsteilnehmern vorgestellt. Die beiden Varianten unterscheiden sich überwiegend nur durch die Platzierung der Elemente. Variante I: Variante II: Einbau von 5 versetzten Verkehrsberuhigungselementen in Höhe Haus Nr. 1, 3, 4, 6 und 10. Einbau von 5 versetzten Verkehrsberuhigungselementen in Höhe Spielhalle, Haus Nr. 3, 5, 6 und gegenüber Haus Nr. 10. Die anwesenden Anwohner befürworten mehrheitlich den I.Vorschlag. Die Elemente sollen bis auf das in Höhe des Geh- und Radweges (neben Haus Nr.3) mit kleinkronigen Bäumen bepflanzt werden. Die Anwohner erklären sich spontan bereit, die Bepflanzung und Pflege der Beete zu übernehmen. Für die Durchführung der Maßnahme wird der Aufwand auf ca. 15.000,00 Euro geschätzt. Diese Mittel sind teilweise schon im Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Straßen angesetzt (Herstellungsaufwand Straßen 12.000 Euro für 4 Elemente). Es ist beabsichtigt, die noch fehlenden Mittel durch Einsparungen im laufenden Wirtschaftjahr zu erwirtschaften. Die Mehrheit der Anwohner befürworten eine Bepflanzung der Elemente mit kleinkronigen Bäumen. Hierfür sind Kosten in Höhe von 2.000,00 Euro einzukalkulieren. Ein entsprechender Mittelansatz ist im Wirtschaftsplan 2008 zu berücksichtigen. Ich schlage daher vor, die Bepflanzung im Januar/ Februar 2008, nach den Wirtschaftsplanberatungen ausführen zu lassen. Zum Thema 2) Hinsichtlich der Vorfahrtsregelung an der kreisförmigen Mittelinsel (Tempo 30-Zone) hatte der Ausschuss die Umwandlung in einen „echten“ Kreisverkehrsplatz beschlossen (V7/2948). Aufgrund der Erfahrung bei dem „Umgestaltungsversuch“ des Kreisels auf der Frauenthaler Straße in Blessem sollte u.a. bei dem Kreisel Vilskaul/Am Böttchen eine zusätzliche Anwohnerversammlung durchgeführt werden (V684/2006). Die anwesenden Anlieger sprechen sich mehrheitlich gegen die Einrichtung eines „echten“ Kreisverkehrs und gegen eine Änderung der vorhandenen Verkehrsregelung aus. Sie wünschen auch keine Veränderung der vorhandenen Beschilderung. Entsprechend den Erfahrungen und Beobachtungen der Anwohner scheint die bestehende Regelung vollkommen unproblematisch zu sein. Sowohl bautechnische Änderungen als auch eine Anpassung der Markierung und Beschilderung werden von ihnen nicht gewünscht. Unfallhäufungen liegen nach Angaben des Rhein-Erft-Kreises hier nicht vor. Die Umwandlung in einen „echten“ Kreisverkehr ist an dieser Kreuzung wegen der Fahrkurven von größeren Fahrzeugen (Lkws über 10m Länge oder mit Anhängern) nur mit sehr aufwendigen Umbauten möglich. Die Kosten für einen solchen Umbau lassen sich wegen eines Rückhaltebeckens unter der Kreuzung nur mit einem erheblichen Aufwand abgrenzen (Lüftungsrohre, Einstiegsschächte etc.). Durch eine Beschränkung der Fahrzeuglängen auf 10m (Lkws) könnte die Befahrbarkeit der Kreuzung ohne bauliche Maßnahmen auch bei einer Einführung der Kreisregelung gewährleistet werden. Lediglich die Markierung und Beschilderung ist in diesem Fall jedoch anzupassen. Aufgestellt (Coenders)