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Beschlussvorlage (Stromlieferungen in den Segmenten "Allgemeiner Tarif" und Straßenbeleuchtung hier: Ergänzung der Treuebonusvereinbarung )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Stromlieferungen in den Segmenten "Allgemeiner Tarif" und Straßenbeleuchtung
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäudewirtschaft und Bäder Az.: TOP Drs.-Nr.: 223.07 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 05.06.2007 08.05.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stromlieferungen in den Segmenten "Allgemeiner Tarif" und Straßenbeleuchtung hier: Ergänzung der Treuebonusvereinbarung Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2007 ff HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzauschuss beschließt, die Angebote der RWE Rhein-Ruhr AG vom 03.05.2007 zur Ergänzung der Treuebonusvereinbarung über die Stromlieferungen in den Segmenten „Allgemeiner Tarif“ (neu „Premium kommunal“ = Lieferstellen ohne Leistungsmessung) und „Licht kommunal“ (= Straßenbeleuchtung) anzunehmen. Die Laufzeit soll für beide Segmente bis 31.12.2012 gelten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Gegenstand der bestehenden Stromlieferverträge der Stadt Kerpen mit der RWE Rhein-Ruhr AG als Regionalversorger ist die bestehende Treuebonusvereinbarung (TBV) mit folgenden Segmenten und Laufzeitvereinbarungen: 1. TBV 10./24.02.2005 - AT (Allgemeiner Tarif – rd. 133 Lieferstellen bis rd. 30000 kWh ohne Leistungsmessung) = jährliche Anpassung der Strompreise / Laufzeit 31.12.2008 2. TBV 10./24.02.2005 – Sonderverträge (9 Lieferstellen über 30000 kWh mit Leistungsmessung) = feste Preisvereinbarung bis 31.12.2008 3. TBV 17.03./07.04.2006 – Straßenbeleuchtung (Tarif „RWE Licht kommunal“) = Laufzeit und Preisvereinbarung bis 30.06.2011 Nach der Änderung des ENWG (Energiewirtschaftgesetz) zum 01.07.2006 ist nachfolgend zum 07.11.2006 die Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) erlassen worden. Dies führt dazu, dass gem. Mitteilung des RWE die Kommunen ab 01.07.2007 nicht mehr der Belieferung mit Strom nach dem AT, welcher wegfällt und in einen Haushaltskundentarif umgewandelt wird, unterliegen, sondern der Lieferung zu den Konditionen der Pauschalprodukte (Standardtarif). Diese Pauschalprodukte werden kostenmäßig jährlich der Marktsituation angepasst, was nach allgemeiner Einschätzung, wie bisher auch im AT, mit entsprechenden periodischen (jährlichen) Erhöhungen der Lieferkonditionen verbunden sein wird. Mit Schreiben vom 03.05.2007 bietet die RWE Rhein-Ruhr AG erneut, nachdem das erste Angebot im Februar 2007 zunächst mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit des Wettbewerbs zurück gewiesen wurde, den Abschluss einer Ergänzung der bestehenden Treuebonusvereinbarung bzgl. der Lieferstellen im bisherigen AT mit einem Tarif „RWE Premium Kommunal“ mit einer Laufzeit bis 31.12.2011 bzw. 31.12.2012 bei unterschiedlicher Rabattierung (2 bzw. 3 %) an. Bei einer Annahme des Angebotes mit der längeren Laufzeit (31.12.2012) wird zusätzlich mit Schreiben vom 03.05.2007 angeboten, auch die Liefervereinbarung im Segment „Straßenbeleuchtung“ (=Tarif „Licht kommunal“) um 1 ½ Jahre bis 31.12.2012 zu den bestehenden Konditionen zu verlängern. Trotz der Ablehnung des Angebotes im Februar 2007 aus Gründen des eigentlich erforderlichen Wettbewerbs sprechen nun zwischenzeitlich mehrere Gründe für eine Annahme: 1. Eine europaweite Ausschreibung des Kreises Euskirchen u.a. für ein Los mit 31 Lieferstellen im Allgemeinen Tarif (AT) wurde Ende 2006 wegen eines unwirtschaftlichen Ergebnisses aufgehoben. Der Kreis hat sich nachfolgend entschieden, diese Lieferstellen weiterhin vom RWE nunmehr mit dem Tarif „Premium kommunal“ versorgen zulassen. Das Ergebnis bestätigt frühere Einschätzungen und die Ergebnisse von Ausschreibungen, dass die überwiegende Zahl in diesem Segment als auch bei der Straßenbeleuchtung keine wirtschaftlich günstigeren Konditionen bringt. 2. Das Angebot des RWE ist insgesamt als wirtschaftlich günstig anzusehen. Es führt in der Überleitung des AT in den Tarif „Premium kommunal“ ab 01.07.2007 zunächst zu einer Einsparung von rd. 3.000 € durch eine pauschale Reduzierung um rd. 0,6 ct/kWh bis zum Jahresende 2007. Dem gegenüber ständen schon bei erstmaliger Anwendung des Standardtarifs (Pauschalprodukt) bezogen auf die Dauer eines Jahres bei den angenommenen Liefermengen Mehrkosten von 21.400 €. Beschlussvorlage 223.07 Seite 2 Der zum 01.07.2007 vereinbarte Preis im neuen Tarif „Premium kommunal“ würde sich zu Beginn eines jeden Jahres (erstmalig 01.01.2008) um 0,3 ct/kWh erhöhen, was jährliche Mehrkosten von rd. 3.600 € unabhängig von der Laufzeit ausmacht. Über die gesamte Laufzeit fiele diese Preiserhöhung aber geringer aus als die Preisteuerung im Standardtarif im ersten Jahr. Darüber hinaus wäre im Standardtarif wie auch im bisherigen AT mit jährlichen nicht genau zu prognostizierenden Erhöhungen zu rechnen. Um dies zahlenmäßig aufzuzeigen, sind in der beiliegenden Grafik (Anlage 1) die jährlichen Erhöhungen prophylaktisch mit zusätzlich 3 % bzw. 5 % dargestellt. Dies bedeutet, dass neben der einmaligen Erhöhung aufgrund der Tarifänderung mit jährlich weiter erhöhten Kostensteigerungen gerechnet werden muss. Eine weiter vergleichende Darstellung enthält die Anlage 2, die einzelne Lieferstellen mit unterschiedlichem Strombedarf kostenmäßig vergleicht. 3. Das jetzt vom RWE neu unterbreitete Angebot entspricht dem Angebot vom Februar dieses Jahres auch hinsichtlich der Preisgestaltung. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Preise an der Strombörse bis Anfang Mai z.B. im PEAK CAL 2008 von 72,50 um 10 € / MWh und im BASE CAL 2008 um 5,00 € / MWh auf 55,00 € /MWh erhöht haben. Dies macht im Börsenhandel Preissteigerungen von 10 % bzw. 13 % aus. 4. Nach Aussage des RWE-Kommunalberaters haben alle kommunalen Kunden im Bereich der Regionalgeschäftsstelle Düren bis auf die Städte Bergheim und Kerpen die Angebote im Rahmen der Tarifumstellung angenommen. Nach vorliegender Auskunft befindet sich auch die Stadt Bergheim nunmehr aufgrund der aktuellen Feststellungen in der konkreten Überlegung, das Angebot in dem Segment AT anzunehmen. 5. Das RWE bietet zusätzlich an, dass bei Annahme des Angebotes für den Tarif „Premium kommunal“ mit längerer Laufzeit (bis 31.12.2012) auch die bisherige Treuebonusvereinbarung für das Segment „Licht kommunal“ (Straßenbeleuchtung) mit einer Laufzeit bis 30.06.2011 um 1 ½ Jahre bis 31.12.2012 zu den bisherigen vereinbarten Konditionen verlängert werden kann. Dies bringt eine weitere Einsparung in fünfstelliger Höhe. In Ergänzung der Darstellung zur Entscheidungsfindung im Jahr 2006 ist darauf hinzuweisen, dass die Einsparung aufgrund der ziwschenzeitlichen allgemeinen Kostensteigerung im Strombezug bei der Straßenbeleuchtung zum 01.01.2007 um 0,9 ct/kWh anstatt der erwarteten Einsparung von rd. 9.600 € insgesamt netto 37.500 € beträgt (vgl. Anlage 3). Zusammenfassung: Das Angebot der RWE Rhein-Ruhr AG beinhaltet eine mehrjährige Bindung der Stromlieferungen im Segment von 133 Lieferstellen, die dem AT unterliegen und zum 01.07.2007 in einen Standardtarif zu überführen wären, im neuen Tarif „RWE Premium kommunal“ zu einer längerfristigen überschaubaren und kalkulierbaren Preisgestaltung. Dies würde für die Stadt Kerpen Planungs- und Kostensicherheit über mehrere Jahre bringen. Aufgrund des Rabattangebotes von 3 % gegenüber 2 % (bei Vertragsabschluss bis 31.12.2011) wird empfohlen, die längere Laufzeit des Vertrages zu wählen (bis 31.12.2012). Der Rabatt von 1 % mehr führt zudem zu einer jährlichen Ersparnis von 0,1275 ct/kWh, ausmachend bei rd. 1.050.000 kWh gerundet rd. 1.400 € / Jahr = bei 3 % rd. 4.200 €. Insgesamt wird das Angebot vor dem Hintergrund der aufgezeigten Gründe als wirtschaftlich vorteilhaft angesehen. Das Amt 24 schlägt daher vor, das Angebot zur Verlängerung der Treuenbonusvereinbarung zu den veränderten Konditionen mit der längeren Laufzeit von 5 Jahren (bis 31.12.2012) bei Beschlussvorlage 223.07 Seite 3 3 % Treuebonus anzunehmen. Auch die bestehende Treuebonusvereinbarung für das Segment Straßenbeleuchtung „RWE Licht kommunal“ sollte bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden. Das Modul „Sonderverträge“ mit knapp 50 % des jährlichen Strombedarfs (rd. 4.700.000 kWh) der Stadt Kerpen sollte im Jahre 2008 mit Ablauf der Treuebonusvereinbarung (31.12.2008) ausgeschrieben werden. Anlagen 1. Grafische Darstellung (Kostenvergleich) 2. Kostendarstellung bei unterschiedlichen Lieferstellen 3. Kostenauswirkung „RWE Licht kommunal“ – Straßenbeleuchtung 4. Angebot RWE vom 03.05.2007 (Ergänzung TBV „AT“ in „Premium kommunal“ 5. Angebot RWE vom 03.05.2007 ( Verlängerung TBV „Licht kommunal“ – Straßenbeleuchtung) Beschlussvorlage 223.07 Seite 4