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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Lärmbelästigung und Gefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der Straße "Bonner Ring" in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Lärmbelästigung und Gefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der Straße  "Bonner Ring" in E.-Lechenich) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Lärmbelästigung und Gefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der Straße  "Bonner Ring" in E.-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 147/2007 Az.: 66 19-3327/56 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 05.03.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 29.03.2007 Anregung bzgl. Lärmbelästigung und Gefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der Straße "Bonner Ring" in E.Lechenich Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.03.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Auf dem Bonner Ring im Abschnitt zwischen der Straßeneinmündung „An der Patria“ und der Rotbachbrücke sind bereits zwei Verkehrsberuhigungselemente im Straßenquerschnitt vorhanden. Hierdurch soll die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge begrenzt werden.. Die beiden Elemente wurden in die nördliche Fahrbahnhälfte eingebaut, an der auch die Wohnbebauung liegt. Eine nach dem Einbau der beiden Elemente durchgeführte Geschwindigkeitsmessung am 21.11.05 ergab eine mittlere gefahrene Geschwindigkeit von Vm = 43 km/h und eine V 85 von V85 = 48 km/h. Diese Messdaten zeigen, dass der Großteil der Kfz-Führer noch unter der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50 km/h bleibt. Messwerte vor dem Einbau ergaben deutlich höhere Werte (Messung am 14.08.91 Vm= 54km/h, V85 = 57km/h). Aufgrund der Funktion des Bonner Rings als Erschließungsstraße (auch von Teilen eines Gewerbegebietes) rate ich von der Anordnung weiterer VB-Elemente in diesem Teilabschnitt des Bonner Rings ab. Dem Einbau der beiden VB-Elemente und die Anlegung der nördlichen Radfahrspur stimmten die Anlieger des Bonner Rings in einer Bürgerversammlung am 20.07.2004 zu. Für die Aufstellung von stationären Radaranlagen ist der Rhein-Erft-Kreis zuständig. Neue Anlagen werden nur in ganz besonderen Fällen aufgestellt. Eine Versetzung der vorhandenen Radaranlage von Bliesheim an den Bonner Ring ist wegen der hohen Kosten sowie dem Anlagenalter wirtschaftlich nicht sinnvoll. Aufgrund der vorliegenden Beschwerden der Anwohner werde ich die Kreispolizeibehörde bitten, in dem betreffenden Abschnitt des Bonner Rings häufiger als bisher mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die Erfahrungen zeigen, dass auch hierdurch die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung gesteigert werden kann. (Bösche) -2-