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Dringlichkeitsentscheidung (Kanalsanierung Blessem, Kanalerneuerung mit RÜ -Vergabe der Kanalbauarbeiten- Dringlichkeit zur V 482/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Kanalsanierung Blessem, Kanalerneuerung mit RÜ
-Vergabe der Kanalbauarbeiten-
Dringlichkeit zur V 482/2006)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 485/2006 Amt: 65 Az.: 66 19-3476/15 Datum: 20.06.2006 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 26.09.2006 Bemerkungen TOP Kanalsanierung Blessem, Kanalerneuerung mit RÜ -Vergabe der KanalbauarbeitenDringlichkeit zur V 482/2006 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 482/2006 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die nächste Ausschusssitzung findet am 13.09.2006 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist der Bieter endet bereits am 01.08.2006. Eine Auftragsvergabe nach diesem Termin kann zu einer Angebotspreiserhöhung führen. Mit der Kanalsanierung der Radmacherstraße sollte möglichst zeitnah begonnen werden, da aufgrund der beengten Platzverhältnisse eine Einschränkung des Verkehrs nicht umgangen werden kann. Mit Beginn der Arbeiten bereits in den Schulferien kann mit einem geringeren Busverkehr gerechnet werden, da der Schulbusbetrieb entfällt. Da die Baumaßnahme technisch anspruchsvoll ist, sollte sie in den Schlechtwettermonaten (November bis März) bereits soweit wie möglich vollzogen worden sein. Aus den o. g. Gründen ist eine Vergabe der Kanalbauarbeiten über eine Dringlichkeitsentscheidung unbedingt erforderlich. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 485/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 11.07.2006 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter