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Beschlussvorlage (Bushaltestelle Brüggen, Heerstraße hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2007)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bushaltestelle Brüggen, Heerstraße  
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2007) Beschlussvorlage (Bushaltestelle Brüggen, Heerstraße  
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2007) Beschlussvorlage (Bushaltestelle Brüggen, Heerstraße  
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 209.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 22.05.2007 03.05.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bushaltestelle Brüggen, Heerstraße hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2007 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 500 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Haltestelle Brüggen Feuerwehr (Fahrtrichtung Nord) in den Bereich der Hausnummer Heerstraße 405 zu verlegen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 500 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 209.07 Seite 2 Begründung: Die vom Antragsteller vorgeschlagene Verschiebung der Bushaltestelle wurde in der Örtlichkeit überprüft. Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Verschiebung zum einen sinnvoll, da für wartende Fahrgäste (insbesondere Schülerinnen und Schüler) ein deutlich breiterer Gehweg zur Verfügung steht, wodurch Gefährdungen durch unbeabsichtigtes Betreten der Fahrbahn nennenswert reduziert werden können. Weiterhin bietet die Verschiebung der Haltestelle für vorbeifahrende Fahrzeuge deutlich bessere Sichtverhältnisse auf den Gegenverkehr. Auch unter diesem Aspekt ist die Verschiebung der Haltestelle der Verkehrssicherheit zuträglich. Von Seiten der Polizei und der Verkehrsbetriebe werden keine Bedenken gegen eine Verschiebung der Haltestelle vorgetragen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bereits vor einer Entscheidung über die Verlegung der Haltestelle von einer betroffenen Grundstückseigentümerin Bedenken in Form einer Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW vorliegen. Dieser Antrag wird lediglich zur Kenntnis beigefügt (zuständig ist zunächst der Haupt- und Finanzausschuss, allerdings auch nur dann, wenn dieser Ausschuss eine Verlegung beschließt). Die Verwaltung empfiehlt die Verlegung der Haltestelle aus Gründen der Verkehrssicherheit. Beschlussvorlage 209.07 Seite 3