Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 209.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
22.05.2007
03.05.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bushaltestelle Brüggen, Heerstraße
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2007
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 500 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Haltestelle Brüggen Feuerwehr (Fahrtrichtung Nord)
in den Bereich der Hausnummer Heerstraße 405 zu verlegen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
500 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 209.07
Seite 2
Begründung:
Die vom Antragsteller vorgeschlagene Verschiebung der Bushaltestelle wurde in der Örtlichkeit
überprüft. Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Verschiebung zum einen sinnvoll, da für
wartende Fahrgäste (insbesondere Schülerinnen und Schüler) ein deutlich breiterer Gehweg zur
Verfügung steht, wodurch Gefährdungen durch unbeabsichtigtes Betreten der Fahrbahn
nennenswert reduziert werden können.
Weiterhin bietet die Verschiebung der Haltestelle für vorbeifahrende Fahrzeuge deutlich bessere
Sichtverhältnisse auf den Gegenverkehr. Auch unter diesem Aspekt ist die Verschiebung der
Haltestelle der Verkehrssicherheit zuträglich.
Von Seiten der Polizei und der Verkehrsbetriebe werden keine Bedenken gegen eine
Verschiebung der Haltestelle vorgetragen.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bereits vor einer Entscheidung über die Verlegung
der Haltestelle von einer betroffenen Grundstückseigentümerin Bedenken in Form einer Anregung
und Beschwerde nach § 24 GO NRW vorliegen. Dieser Antrag wird lediglich zur Kenntnis
beigefügt (zuständig ist zunächst der Haupt- und Finanzausschuss, allerdings auch nur dann,
wenn dieser Ausschuss eine Verlegung beschließt).
Die Verwaltung empfiehlt die Verlegung der Haltestelle aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Beschlussvorlage 209.07
Seite 3