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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Familienzentrums bzw. Mehrgenerationenhauses in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
08.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Familienzentrums bzw. Mehrgenerationenhauses in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Familienzentrums bzw. Mehrgenerationenhauses in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Familienzentrums bzw. Mehrgenerationenhauses in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Familienzentrums bzw. Mehrgenerationenhauses in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Familienzentrums bzw. Mehrgenerationenhauses in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 53/2006 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 18.01.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter. Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 31.01.2006 Jugendhilfeausschuss Betrifft: Bemerkungen 08.02.2006 Antrag bzgl. Einrichtung eines Familienzentrums bzw. Mehrgenerationenhauses in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: siehe Seite 5 der Vorlage Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Mit Datum vom 10.01.2006 trafen kurzfristig die Auschreibungsunterlagen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration bei der Verwaltung ein. Die Absichten der Landesregierung und die Beschreibung von Familienzentren werden hier wiedergegeben. ( Dem Schreiben des Ministeriums entnommen.) Warum Familienzentren? Eltern und Kinder brauchen in wachsendem Maße Unterstützung bei der Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen. Dazu gehört vor allem eine kontinuierliche Förderung in den frühen Lebensjahren. Hier werden die zentralen Weichen für die Lebenschancen der Kinder gestellt. Wir wollen daher Eltern so früh wie möglich die erforderliche Hilfe und Unterstützung umfassend, zielgenau und vor allem unmittelbar zukommen lassen. Das können wir am besten erreichen, wenn wir Eltern dort abholen, wo ihre Kinder betreut werden, in den Tageseinrichtungen für Kinder. Warum Kindertageseinrichtungen? Kindertageseinrichtungen sind besonders geeignet, über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern hinaus auch als Orte der Familienförderung zu wirken. Sie sind i. d. R. wohnortnah und erfahren eine große Akzeptanz von Eltern. Hier können Eltern angesprochen werden und - wenn erforderlich - frühzeitig Hilfe erfahren. Deshalb wollen wir Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwickeln. Was sollen Familienzentren anbieten? Familienzentren sollen zu einer Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung und Förderung beitragen, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe stärken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern. Tageseinrichtungen für Kinder werden auf diese Weise Knotenpunkte in einem neuen Netzwerk, das Familien umfassend berät und unterstützt. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die vorhandenen Angebote vor Ort stärker miteinander vernetzt und durch die Kindertageseinrichtung gebündelt werden. Um dies zu gewährleisten, kooperieren die Familienzentren mit Familienberatungsstellen, Familienbildungsstätten und anderen Einrichtungen wie z. B. den Familienverbänden und Selbsthilfeorganisationen. Sie sollen frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen ermöglichen und Eltern über die Alltagsnähe der Kindertageseinrichtung entsprechende Angebote leichter zugänglich machen. Auch die Einbeziehung weiterer bedarfsorientierter Hilfsangebote für Familien ist denkbar. Dies führt zu einer nachhaltig verbesserten Frühprävention und ist ein Beitrag für mehr Familienfreundlichkeit vor Ort. Schließlich kann ein Familienzentrum auch zu einem Ort der Begegnung zwischen den Generationen werden. Die Einrichtung von Familienzentren bietet Kommunen und Trägern die Möglichkeit, die durch den demografischen Wandel in den Kindertageseinrichtungen frei werdenden Ressourcen für diese neue Aufgabe zu nutzen. Wie wird die Umsetzung gestartet? Ziel der Landesregierung ist es, im ganzen Land flächendeckend Familienzentren einzurichten. In einer Umsetzungsphase, die sich vom 31. März 2006 bis zum 31. März 2007 erstreckt, soll in jedem Jugendamtsbezirk Nordrhein-Westfalens eine Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum weiterentwickelt werden. Welche Unterstützung erhalten die beteiligten Einrichtungen? Die Einrichtungen, die sich an der Pilotphase beteiligen, werden bei dem Entwicklungsprozess unterstützt. Vorgesehen sind folgende Begleitmaßnahmen: ! Einsatz von regionalen Kompetenzteams zur Begleitung des Aufbaus der Familienzentren, Bearbeitung von generellen Fragestellungen und Auswertung von Erfahrungen aus Coaching und Fortbildungen. In den Kompetenzteams wird das vorhandene Know-how der Träger und Experten gebündelt. Jedes Kompetenzteam besteht neben dem externen Projektmanagement aus sachverständigen Personen: aus den Landesjugendämtern, den Trägerverbänden und der kommunalen Ebene (z. B. Fachberater der Landesjugendämter, Experten aus den Bereichen Familienbildung und beratung). ! Prozessbegleitung und -steuerung durch ein externes Projektmanagement (Organisation und Koordination von Coaching und Fortbildung, Begleitung der arbeit der Kompetenzteams). ! Prozessbezogene Beratung der Einrichtungen durch öffentliche und private Institute, die den Kompetenzteams als Coacher zugeordnet werden. ! Fortbildung für die Leitungskräfte in den ausgewählten Einrichtungen. ! Erarbeitung fachlicher Standards für ein Gütesiegel „Familienzentrum“, das nach der Pilotphase im Mai 2007, allen erfolgreich arbeitenden Einrichtungen verliehen wird. ! Wissenschaftliche Begleitung von ausgewählten Einrichtungen. Die besten 25 Einrichtungen werden prämiert und mit einem Geldpreis ausgezeichnet. Die Auswahl trifft eine unabhängige Jury. -2- Wer kann mitmachen? Diejenigen Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die sich für die Pilotphase bewerben möchten, sollten - neben ihrem Auftrag als Einrichtung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern - die nachfolgend genannten Grundvoraussetzungen erfüllen: ! Schriftliche Verankerung von Sprachförderung im Konzept der Einrichtung und Unterbreitung von konkreten Angeboten vorschulischer Sprachförderung, ! Kooperation mit den örtlichen Familienberatungsstellen, den Familienbildungsstätten, ggf. den Familienverbänden sowie anderen Einrichtungen der Familienhilfe, ! Leistung von Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern sowie ! Ausrichtung des Angebots an den Bedingungen des Sozialraums. Was muss eine Bewerbung beinhalten? Ihre Bewerbung sollte grundsätzlich nicht länger als 3 DIN-A-4-Seiten sein (ggf. mit Anlagen) und neben einer Kurzbeschreibung Ihres pädagogischen Konzeptes konkret darlegen, ob Ihre Einrichtung bereits zum jetzigen Zeitpunkt den v.g. Grundvoraussetzungen eines Familienzentrums entspricht oder wie die Entwicklung zu einem Familienzentrum zum Ende der Pilotphase (31. März 2007) konkret erfolgen soll. Ich möchte Sie ermutigen, Ihre Bewerbung zur Teilnahme an der Pilotphase einzureichen. Bitte senden Sie die Bewerbung bis zum 31. März 2006 an die folgende Adresse: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Horionplatz 1 40213 Düsseldorf Stichwort: Familienzentren in NRW Die Verwaltung des Jugendamtes begrüßt die Absichten der Landesregierung voll inhaltlich. Kritisch muss aber angemerkt werden, dass die Kindertagesstätten einen Primärauftrag im Bereich Bildung, Förderung und Erziehung erfüllen, der mit den gegebenen Personalkapazitäten erschöpft ist. Weitere zusätzliche Aufgaben, sollen sie wirklich ernst genommen werden, bedürfen einer Personalaufstockung. Es reicht nicht, das Türschild „Kindertagesstätte“ durch „Familienzentrum“ zu ersetzen und vernetzte Angebote aufzulisten. Auch Vernetzung will erarbeitet werden. Und Vernetzung allein macht noch kein Familienzentrum. Vorerst stellt das Land allerdings keine zusätzlichen Mittel für die Arbeit der Familienzentren zur Verfügung. Sie sind im Zuge der GTK-Reform aber angekündigt. Den Antrag der CDU-Fraktion aufgreifend spricht sich die Verwaltung des Jugendamtes dafür aus, die städtische Kindertagesstätte in der Willy- Brandt-Straße als Pilotprojekt anzumelden. Die Tagesstätte ist eine Einrichtung mit 4 Kindergartengruppen und 9o Kindern. Die Sozialstruktur im Wohngebiet „Willy-Brandt-Str.“ ( gehäufter Anteil von Sozialwohnungen, hoher Migrantenanteil ) bietet sich für die Errichtung eines Familienzentrums an. Die Kindertagesstätte ist das einzige öffentliche Gebäude im Wohngebiet. Mit Errichtung dieser Kindertagesstätte hat das Jugendamt von Anfang an das Ziel verfolgt, die Kita mehr für das Gemeinwesen zu öffnen. So finden und fanden bereits zahlreiche Aktivitäten statt. Verschiedene Bürger schlossen sich zum „Willy-Brandt-Str.-Verein“ zusammen, um ihre Interessen zu vertreten und sich der sozialen Problematik des Wohngebietes anzunehmen. -3- Ausgehend von diesem Bürgerverein wurde eine Hausaufgabenbetreung für Kinder mit Migrationshintergrund angeregt. In Ermangelung besserer Räume fand die Umsetzung in dem ungeheizten Außenspielgeräteabstellraum (ca. 6 qm) der Kita statt. Der Raum wurde von den Bürgern gefließt und mit eigens angeschafften und gespendeten Möbeln eingerichtet. Durchgeführt wurde die Hausaufgabenbetreuung seit Sommer 2002. Dreimal pro Woche wurden in zwei Schichten - auf Grund der Enge des Raumes - jeweils fünf Kinder im Grundschulalter intensiv gefördert. Mit viel Engagement nahmen sich Mütter und Lehrerinnen der Grundschule E.-Bliesheim dieses Projektes an. Zuletzt engagierten sich zwei Jugendliche, die aber ohne fachliche Begleitung damit überfordert waren. Im Frühjahr 2005 konnte daraufhin das Projekt nicht mehr weitergeführt werden. Zur Zeit ist zu beobachten, dass einzelne Grundschulkinder ihre Hausaufgaben auf dem Boden des Bürgersteiges vor der Einrichtung sitzend erledigen. Jetzt wird der Außenspielgeräteabstellraum viermal wöchentlich für die Sprachförderung der Kita.Kinder und für Elterngespräche genutzt, da die Raumkapazitäten der Kita. ausgeschöpft sind. In Zusammenarbeit mit der VHS sind Vorlesenachmittage für Grundschulkinder geplant, um Lesen, Sprache und Bücher den Kindern nahe zu bringen. Die Umsetzung stockt , da die Finanzierung und auch wieder die Raumfrage noch nicht abschließend geklärt sind. 2004 wurden Kochkurse in Zusammenarbeit mit der VHS für Eltern aus dem Wohngebiet angeboten. Ziel war es, ausländische Eltern durch das gemeinsame Kochen anzusprechen und den Kontakt im Wohngebiet zu fördern. Dieses Angebot überstieg auf Dauer die Personalkapazitäten der Kita und konnte von daher nicht fortgeführt werden. Die Kita. und der Bürgerverein haben bereits gemeinsame Veranstaltungen geplant und durchgeführt. So zum Beispiel Verkehrserziehung, Straßenfeste, Hausaufgabenbetreuung. Der Bürgerverein würde gerne weitere Projekte durchführen. Eine intensivere Zusammenarbeit im Sinne eines Familienzentrums ist zu erwarten, sobald das Raumproblem gelöst ist. Kita und Erziehungsberatungsstelle haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Die EB ist einmal monatlich in der Kita vor Ort, ebenso wird eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem ASD und dem Frühförderzentrum Bergheim gepflegt. Regelmäßig bietet die Kita ein „Elterncafe“ an. Der Teilnehmerkreis beschränkt sich aber auf Kita.-Eltern, da auch hier die Personaldecke der Kita es nicht zulässt, das Angebot auf andere interessierte Eltern auszuweiten. Bedarf ist von Bürgern aus der Willy-Brandt-Str. benannt. Anlässlich dieser Treffen werden mit Eltern Erziehungs- und Lebensumfeldfragen ausführlich besprochen. Ggf. wird an andere Fachinstitutionen weitervermittelt. Die Praxis zeigt, dass der Kontakt zu den Familien möglichst früh aufgenommen werden sollte, um Hilfe und Unterstützung in Erziehungsfragen anbieten zu können. Die Kita. Willy-Brandt-Str. verfügt über einen zusätzlichen Eingang zur Straßenfront, der zur Zeit lediglich als Notausgang dient, aber als zweiter separater Eingang gut nutzbar wäre. Die beschriebene Situation zeigt aber, dass für die bisher durchgeführten und geplanten Aktivitäten im Sinne eines Familienzentrums die Raumkapazitäten nicht ausreichen. Weitergehende Angebote wie Spielgruppen und Tagespflege für den Einzugsbereich sind gar nicht erst möglich. Insofern bietet sich als Lösung an, eine Gruppe in die Kita Theodor-Heuß-Str. überzusiedeln. Dort werden zum Sommer 2006 zwei Gruppen durch die Auflösung der Hortgruppen frei. Eine Gruppe beziehen die Kinder des „Reiherweg“, so dass die zweite Gruppe von der „WillyBrandt-Str.“ genutzt werden könnte. Die vielfältigen Aufgaben des Aufbaus, der Koordinierung, Leitung und Durchführung eines Familienzentrums insbesondere im Kontext mit der Leitung von Spielgruppen und der Unterstützung und Beratung von Tagespflegeeltern und Tagepflegepersonen können nicht von einer Kindertagesstättenleitung zusätzlich übernommen werden. Die Kindertagesstättenleiterin und die Leiterin des Familienzentrums sollten zusammen arbeiten und sich damit auch gegenseitig vertreten. -4- Der Antrag an das Ministerium mit einem entsprechenden Konzept ist bis zum 31.03.2006 zu stellen. Der Wechsel der Gruppe kann zum 01.08.2006 erfolgen. Für die Einrichtung von Spielgruppen in der Willy-Brandt-Str. und den Aufbau des Familienzentrums ist zum 01.01.2007 die stellenplanmäßige Voraussetzung zu schaffen. Die Verwaltung des Jugendamtes geht aber davon aus, dass durch die Umstrukturierungen in den beiden Kitas Willy-Brandt-Str. und TheodorHeuss-Str. keine Personalausweitung erfolgt. Die Erzieherin, die für das Familienzentrum eingesetzt wird, muss ggfls. anders eingruppiert werden. Das weiter benötigte Personal vor allem für die Einrichtung von Spielgruppen soll über Honorartätigkeit, eine Erzieherin im Anerkennungsjahr oder ehrenamtliche, bürgerschaftliche Mitarbeit gewonnen werden. Wird kein Familienzentrum in der Willy-Brandt-Str. eingerichtet und bleibt die leere Gruppe in der Theodor-Heuss-Str. für die Aufnahme einer weiteren Kindertagesstättengruppe ungenutzt, kann allerdings ab dem 01.08.2006 auf eine Erzieherin verzichtet werden. Damit wären Einsparungen in Höhe von jährlich ca. 40.000 € verbunden. Die Honorarkosten für die Beschäftigten in den einzurichtenden Spielgruppen werden mit ca. 4.000 € jährlich kalkuliert. Der Einsatz einer Erzieherin im Anerkennungsjahr erfordert keine zusätzlichen Kosten, da diese Stelle der Kita WillyBrandt-Str. bereits zugeordnet sind. Die Umstrukturierung und damit der Wechsel einer Tagesstättengruppe in die Theodor-Heuss-Str. (genau wie der Wechsel des Reiherwegs in die Theodor-Heuss-Str.) kann in Einzelfällen bei Eltern auf Widerstand stoßen, weil sie dann einen längeren Weg zurück legen müssen. Alle Kinder des Wohngebietes Willy-Brandt-Str. werden aber dort einen Platz bekommen. Kein Kind wird während der Kindergartenzeit wechseln müssen. Mit dem Übergang von 26 Kindern zum 01.08.2006 in die Grundschule, kann eine Tagesstättengruppe mit 20 Kindern in die Theodor-Heuss-Str. verlegt werden. Der Wechsel schließt natürlich auch das entsprechende Personal mit ein. Hinsichtlich einer Stellungsnahme zum „Mehrgenerationenhaus“ wird auf den A 60/2006 verwiesen. In Vertretung ( Erner) -5-