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Dringlichkeitsentscheidung (Straßenfertigstellung BP 116 "Lechenicher Pfad" I.BA in Erftstadt-Gymnich -Vergabe der Straßenbauarbeiten-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Straßenfertigstellung BP 116 "Lechenicher Pfad" I.BA in Erftstadt-Gymnich
-Vergabe der Straßenbauarbeiten-)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 481/2006 Amt: 65 Az.: 66 19-BP 116/05 Datum: 16.06.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 13.09.2006 Bemerkungen TOP Straßenfertigstellung BP 116 "Lechenicher Pfad" I.BA in Erftstadt-Gymnich -Vergabe der Straßenbauarbeiten- Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 480/2006 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die nächste Ausschusssitung findet am 13.09.2006 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist der Bieter endet bereits am 17.08.2006. Eine Auftragsvergabe nach diesem Termin kann zu einer Angebotspreiserhöhung führen. Der Ausbau des Lechenicher Pfades, der als Hauptzufuhr zum dort ansässigen REWE-Marktes dient, sollte möglichst zeitnah begonnen werden. Durch Unebenheiten der Baustraße und fehlende Straßenabläufe bilden sich insbesondere im Bereich der REWE-Zufahrt größere Pfützen. Weiterhin ist das jetzige Provisorium durch die Vielzahl von Einbauten in der Straße (Schachtdeckel, Schiebergruppen), die durch das unter der Straße liegende Regenrückhaltebecken bedingt sind, relativ uneben. Eine Befahrung der Straße insbesondere mit tiefer gelegten Fahrzeugen ist daher nicht möglich. Aus den o.g. Gründen ist eine Vergabe Dringlichkeitsentscheidung unbedingt erforderlich. der Straßenbauarbeiten über DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 481/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 28.06.2006 (Bösche) Bürgermeister (Faßbender) Stadtverordneter eine