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Beschlussvorlage (Fußgängerzählung in Lechenich; Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW bei HHSt. 1.610.5701)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Fußgängerzählung in Lechenich;
Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW bei HHSt. 1.610.5701)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 145/2007 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 02.03.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 05.06.2007 Bemerkungen Fußgängerzählung in Lechenich; Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW bei HHSt. 1.610.5701 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.03.2007 Beschlussentwurf: Bei der Haushaltsstelle 1.610.5701 (Bauleitplanung, Fachgutachten) im Budget 61 werden gem. § 83 Gemeindeordnung NW überplanmäßig 6.000 € bereitgestellt. Die Deckung wird im Gesamthaushalt erwirtschaftet. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.12.2006 im Zuge der Beratungen zu A 19/2006 (Antrag bzgl. Durchführung einer Fußgängerzählung in Lechenich) beschlossen, eine Fußgänger- und Radfahrerzählung in der Altstadt von Lechenich durchzuführen. Da in der Haushaltssatzung 2006/2007 für diese Zählung keine Haushaltsmittel vorgesehen sind (Ansatz 2007: 14.250 €), muss eine entsprechende überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Gemeindeordnung NW erfolgen. Aufgrund eines inzwischen vorliegenden Angebots belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 6.000 € . (Bösche)