Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 170/2007
Az.:
Amt: - 70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 22.03.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.06.2007
Ausschuss für Stadtentwicklung
05.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Entsorgung der Grünabfälle
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.03.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat am 14.12.2006 die 18. Satzung des Rhein-Erft-Kreises zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung nach der
Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis vom 21.12.2006 beschlossen.
Nach dem § 3 Punkt 8 dieser Satzung gelten ab 01. Januar 2007 folgende Gebührensätze:
Grünabfälle, PKW-Kofferraumanlieferungen, VZEK Erftstadt 5,00 € / Anlieferung.
Die Gebühr für die Abfallentsorgung ist lt. § 5 Abs. 2 sofort in bar bzw. EC-Cash an der Kasse der
Abfallentsorgungsanlage zu entrichten. Demnach müsste ein evlt. Antrag auf Gebührenerlass
unmittelbar beim Rhein-Erft-Kreis gestellt werden.
Die Bevölkerung wurde Anfang 2007 durch Pressemitteilungen des Rhein-Erft-Kreises (Januar)
und der Stadt Erftstadt (Januar und März) auf die neue Situation hingewiesen.
(Bösche)