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Antrag (Antrag bzgl. Entsorgung der Grünabfälle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Entsorgung der Grünabfälle)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 170/2007 Az.: Amt: - 70 BeschlAusf.: - 70 Datum: 22.03.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.06.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Entsorgung der Grünabfälle Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.03.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat am 14.12.2006 die 18. Satzung des Rhein-Erft-Kreises zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung nach der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis vom 21.12.2006 beschlossen. Nach dem § 3 Punkt 8 dieser Satzung gelten ab 01. Januar 2007 folgende Gebührensätze: Grünabfälle, PKW-Kofferraumanlieferungen, VZEK Erftstadt 5,00 € / Anlieferung. Die Gebühr für die Abfallentsorgung ist lt. § 5 Abs. 2 sofort in bar bzw. EC-Cash an der Kasse der Abfallentsorgungsanlage zu entrichten. Demnach müsste ein evlt. Antrag auf Gebührenerlass unmittelbar beim Rhein-Erft-Kreis gestellt werden. Die Bevölkerung wurde Anfang 2007 durch Pressemitteilungen des Rhein-Erft-Kreises (Januar) und der Stadt Erftstadt (Januar und März) auf die neue Situation hingewiesen. (Bösche)