Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
-70- La
15.08.2007
Anlage zum
- A 170/2007 –Entsorgung der Grünabfälle- und
- B 283/2007 –Einrichtung einer kostenlosen Sammelstelle für Grünabfälle-
Ausschuss für Stadtentwicklung vom 05.06.2007:
Beantwortung folgender Anträge bis zur nächsten Ausschussitzung am 05.09.2007
Die Anlage wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
1.) Führen von Gesprächen mit der Fa. Remondis bzgl. einer unentgeltlichen Grünabfall-Annahme
Es wurden Gespräche mit der Fa. Remondis geführt: Die Annahme von Kleinmengen von Garten- und
Parkabfällen im VZEK betreibt die Fa. Remondis im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises. Die Fa. Remondis
wird vertragsgemäß vom Rhein-Erft-Kreis für diese Tätigkeiten bezahlt. Der Rhein-Erft-Kreis erhebt
gemäß seiner Satzung 2007 für diese Leistung im VZEK eine Gebühr i.H.v. zurzeit 5 EUR (Satzung
2008 wird im Herbst kalkuliert). Die Fa. Remondis als Betreiber nimmt diese 5 EUR-Gebühr im Auftrag
des Rhein-Erft-Kreises an und leitet diese Gebühreneinnahmen zu 100% an den Rhein-Erft-Kreis
weiter. Die Fa. Remondis hat daher keine Einflussmöglichkeiten auf die Gebührengestaltung bzw. die
Kosten für die Erftstädter Bürger.
Lösungsvorschlag: die Fa. Remondis würde als Betreiber mit entsprechendem Auftrag des Rhein-ErftKreises bei den Erftstädter Bürgern kein Entgelt erheben, sondern die Anlieferung in einer Liste
dokumentieren, so dass die Stadt Erftstadt eine Gebührenrechnung vom Rhein-Erft-Kreis über die
angelieferten Fallzahlen erhält. Aufgrund einer Hochrechnung durch die Fa. Remondis auf Basis des
1. Halbjahres ergibt sich ein Gebührenaufkommen für 2007 i.H.v. ca. 90.000 EUR. Fa. Remondis
schätzt den Anteil Erftstädter Bürger auf 2/3, so dass ca. 60.000 EUR jährlich durch die Stadt Erftstadt
zu übernehmen wären. Es muss jedoch bedacht werden, dass eine kostenlose Annahme zu einer
stärkeren Inanspruchnahme und damit zu weit höheren Kosten führen wird.
2.) Darstellung, wie in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises die Grünabfall-Annahme geregelt ist
Annahmestelle innerhalb der
Kommune für Grünabfälle
(Ausweiskontrolle!)
ja- kostenfrei (bis 3 cbm)
Kerpen
ja – kostenfrei (bis 2 cbm)
Hürth
Wesseling ja – kostenfrei (Pkw-Ladung und
Hänger bis 150 kg)
Nein
Elsdorf
ja- kostenpflichtig
Brühl
(6 Euro pro Kofferraumladung)
Pulheim
Frechen
Bergheim
Nein
ja – kostenfrei
Nein
Bedburg
Erftstadt
Nein
ja – kostenpflichtig
(5,00 € pro Kofferraumladung)
Containerbereitstellung
oder Säcke im Herbst / Frühjahr
nein
nein
nein
nein
Kostenfreie Jute-Säcke im Herbst an betroffene
Anwohner von städt. Bäumen (Anlieferung o.
Abholung kostenlos)
Kostenlose Annahme von allen Grünabfällen auf
dem Bauhof vom 6.-11.11.
nein
nein
24 Container im Stadtgebiet- von September bis
November (werden mit den Biotonnen geleert – d.h.
bis Oktober wöchentlich; noch alte Regelung aus 99)
nein
Nein
.../2
-23.) Praktische Lösungsmöglichkeiten für die Grünabfälle (u.a. Grünabfall-Sammelstelle)
Grünabfall-Sammelstelle
-> zurzeit sind keine Plätze innerhalb der Stadt Erftstadt für eine solche Annahmestelle vorrätig; d.h.
es müsste ein Standort hergerichtet werden mit Container-, Personal-, Aufenthaltsraum- und
Toilettenbereitstellung (sehr hohe Kosten, siehe Stellungnahme zum B 283/2007)
kostenlose Anlieferung für Erftstädter Bürger im VZEK mit direkter Abrechung zwischen Rhein-ErftKreis und Stadt Erftstadt
->Personalausweiskontrolle am VZEK und Führen einer Liste. Umlegung der Kosten (Schätzwert ca.
90.000 EUR jährlich) über Abfallgebühren. Mit einer großen Fallzahl an Rückgabe von Biotonnen ist
hier zu rechnen (Wegfall der Gebühreneinname)
Satzungsänderung durch Rhein-Erft-Kreis
-> Erftstädter Politiker aller Fraktionen, die im Kreistag die Abfallsatzung mit beschließen, wirken auf
eine „kostenlose Annahme Grün wie bisher“ ein
zeitlich begrenzte kostenlose Anlieferung Grün im VZEK
-> in der Herbstzeit könnte das VZEK für zwei Wochen als kostenlose Anlieferung von Laubabfall und
Herbstschnitt „geöffnet“ werden. Geschätzte Kosten i.H.v. 15.000 EUR werden über Abfallgebühren
umgelegt
Ehrenamtliche Pflege von „städtischem Grün“ und Entsorgung von Laub „städtischer Bäume“ durch
Anlieger
-> mit einem zeitlich begrenzten „Berechtigungsschein“ könnte sich der ehrenamtliche Pfleger als
kostenloser Anlieferer von städtischem Grün und Laub von städtischen Bäumen ausweisen. Die
Gebührenrechnung würde dann vom Rhein-Erft-Kreis an die Stadt Erftstadt erfolgen. Die Umlegung
der Kosten erfolgt über die Straßenreinigungsgebühren
oder
-> die Stadt Erftstadt würde den ehrenamtlichen Pflegern von städtischem Grün 1-2 kostenlose
Anmeldungen an der regulären monatlichen Grünabfuhr ab Grundstücksgrenze anbieten (Wert: 20
EUR je Abfuhr). Die Umlegung der Kosten erfolgt über die Straßenreinigungsgebühren
(Bösche)