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Antrag (1. Anlage: Beantwortung von Anträgen aus dem AfStadtentwicklung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (1. Anlage: Beantwortung von Anträgen aus dem AfStadtentwicklung) Antrag (1. Anlage: Beantwortung von Anträgen aus dem AfStadtentwicklung)

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Inhalt der Datei

-70- La 15.08.2007 Anlage zum - A 170/2007 –Entsorgung der Grünabfälle- und - B 283/2007 –Einrichtung einer kostenlosen Sammelstelle für Grünabfälle- Ausschuss für Stadtentwicklung vom 05.06.2007: Beantwortung folgender Anträge bis zur nächsten Ausschussitzung am 05.09.2007 Die Anlage wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: ja 1.) Führen von Gesprächen mit der Fa. Remondis bzgl. einer unentgeltlichen Grünabfall-Annahme Es wurden Gespräche mit der Fa. Remondis geführt: Die Annahme von Kleinmengen von Garten- und Parkabfällen im VZEK betreibt die Fa. Remondis im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises. Die Fa. Remondis wird vertragsgemäß vom Rhein-Erft-Kreis für diese Tätigkeiten bezahlt. Der Rhein-Erft-Kreis erhebt gemäß seiner Satzung 2007 für diese Leistung im VZEK eine Gebühr i.H.v. zurzeit 5 EUR (Satzung 2008 wird im Herbst kalkuliert). Die Fa. Remondis als Betreiber nimmt diese 5 EUR-Gebühr im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises an und leitet diese Gebühreneinnahmen zu 100% an den Rhein-Erft-Kreis weiter. Die Fa. Remondis hat daher keine Einflussmöglichkeiten auf die Gebührengestaltung bzw. die Kosten für die Erftstädter Bürger. Lösungsvorschlag: die Fa. Remondis würde als Betreiber mit entsprechendem Auftrag des Rhein-ErftKreises bei den Erftstädter Bürgern kein Entgelt erheben, sondern die Anlieferung in einer Liste dokumentieren, so dass die Stadt Erftstadt eine Gebührenrechnung vom Rhein-Erft-Kreis über die angelieferten Fallzahlen erhält. Aufgrund einer Hochrechnung durch die Fa. Remondis auf Basis des 1. Halbjahres ergibt sich ein Gebührenaufkommen für 2007 i.H.v. ca. 90.000 EUR. Fa. Remondis schätzt den Anteil Erftstädter Bürger auf 2/3, so dass ca. 60.000 EUR jährlich durch die Stadt Erftstadt zu übernehmen wären. Es muss jedoch bedacht werden, dass eine kostenlose Annahme zu einer stärkeren Inanspruchnahme und damit zu weit höheren Kosten führen wird. 2.) Darstellung, wie in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises die Grünabfall-Annahme geregelt ist Annahmestelle innerhalb der Kommune für Grünabfälle (Ausweiskontrolle!) ja- kostenfrei (bis 3 cbm) Kerpen ja – kostenfrei (bis 2 cbm) Hürth Wesseling ja – kostenfrei (Pkw-Ladung und Hänger bis 150 kg) Nein Elsdorf ja- kostenpflichtig Brühl (6 Euro pro Kofferraumladung) Pulheim Frechen Bergheim Nein ja – kostenfrei Nein Bedburg Erftstadt Nein ja – kostenpflichtig (5,00 € pro Kofferraumladung) Containerbereitstellung oder Säcke im Herbst / Frühjahr nein nein nein nein Kostenfreie Jute-Säcke im Herbst an betroffene Anwohner von städt. Bäumen (Anlieferung o. Abholung kostenlos) Kostenlose Annahme von allen Grünabfällen auf dem Bauhof vom 6.-11.11. nein nein 24 Container im Stadtgebiet- von September bis November (werden mit den Biotonnen geleert – d.h. bis Oktober wöchentlich; noch alte Regelung aus 99) nein Nein .../2 -23.) Praktische Lösungsmöglichkeiten für die Grünabfälle (u.a. Grünabfall-Sammelstelle) Grünabfall-Sammelstelle -> zurzeit sind keine Plätze innerhalb der Stadt Erftstadt für eine solche Annahmestelle vorrätig; d.h. es müsste ein Standort hergerichtet werden mit Container-, Personal-, Aufenthaltsraum- und Toilettenbereitstellung (sehr hohe Kosten, siehe Stellungnahme zum B 283/2007) kostenlose Anlieferung für Erftstädter Bürger im VZEK mit direkter Abrechung zwischen Rhein-ErftKreis und Stadt Erftstadt ->Personalausweiskontrolle am VZEK und Führen einer Liste. Umlegung der Kosten (Schätzwert ca. 90.000 EUR jährlich) über Abfallgebühren. Mit einer großen Fallzahl an Rückgabe von Biotonnen ist hier zu rechnen (Wegfall der Gebühreneinname) Satzungsänderung durch Rhein-Erft-Kreis -> Erftstädter Politiker aller Fraktionen, die im Kreistag die Abfallsatzung mit beschließen, wirken auf eine „kostenlose Annahme Grün wie bisher“ ein zeitlich begrenzte kostenlose Anlieferung Grün im VZEK -> in der Herbstzeit könnte das VZEK für zwei Wochen als kostenlose Anlieferung von Laubabfall und Herbstschnitt „geöffnet“ werden. Geschätzte Kosten i.H.v. 15.000 EUR werden über Abfallgebühren umgelegt Ehrenamtliche Pflege von „städtischem Grün“ und Entsorgung von Laub „städtischer Bäume“ durch Anlieger -> mit einem zeitlich begrenzten „Berechtigungsschein“ könnte sich der ehrenamtliche Pfleger als kostenloser Anlieferer von städtischem Grün und Laub von städtischen Bäumen ausweisen. Die Gebührenrechnung würde dann vom Rhein-Erft-Kreis an die Stadt Erftstadt erfolgen. Die Umlegung der Kosten erfolgt über die Straßenreinigungsgebühren oder -> die Stadt Erftstadt würde den ehrenamtlichen Pflegern von städtischem Grün 1-2 kostenlose Anmeldungen an der regulären monatlichen Grünabfuhr ab Grundstücksgrenze anbieten (Wert: 20 EUR je Abfuhr). Die Umlegung der Kosten erfolgt über die Straßenreinigungsgebühren (Bösche)