Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Margret Leder
Rathaus, Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Tel. 0 22 35 / 409-306
Fax 0 22 35 / 409-253
e-mail margret.leder@erftstadt.de
INFO-NR.
070321_2
DATUM
21. März 2007
Wohin mit dem Gartenabfall?
Ab dem 1.1.2007 werden Grünabfälle nur noch gegen Entgelt im Verwertungszentrum
Rhein-Erft-Kreis (VZEK) an der Tonstraße und auch im Entsorgungszentrum ‚Haus
Forst’ in Kerpen-Manheim angenommen. Die Mindestgebühr beträgt nach einem
Beschluss des Kreistages 5 Euro pro Anlieferung, wobei im VZEK dieser Preis
pauschal pro Kofferraumladung (max. 100 Kilogramm) erhoben wird. In Haus Forst
werden größere Mengen, die zum Beispiel im Hänger angeliefert werden, verwogen
und mit der anteiligen Gebühr von 101,40 Euro pro Tonne berechnet. Die
Mindestgebühr von 5 Euro ist auch hier zu zahlen. Auch wenn diese Gebühr sicherlich
für viele Erftstädter ärgerlich ist, ist sie doch kein Grund seinen Grünabfall illegal zu
entsorgen und Wald oder Wiese als Müllabladeplatz zu missbrauchen. Organische
Abfälle stören im starken Maße den empfindlichen Lebensraum heimischer Tiere und
Pflanzen. Durch die Nährstoffanreicherung breiten sich Brennnesseln aus und
standorttypische Pflanzen, wie zum Beispiel das Buschwindröschen, werden
unterdrückt und letztendlich verdrängt. Insbesondere Rasenschnitt gefährdet durch
seinen hohen Nährstoffgehalt unsere Bäume und Sträucher. Im abgeschnittenen Gras
kann Sauerstoff nicht zirkulieren. Die Folge: Der Rasen verfault, Sickerwässer
entstehen. Diese dringen in den Boden ein und schädigen die Baumwurzeln oder
gelangen bei Starkregen auch in Bäche oder Tümpel, wo sie ebenfalls das
empfindliche Ökosystem stören. Das faulende Gras führt bei seiner Zersetzung durch
Bakterien darüber hinaus zu Methangasbildung. Methan wirkt ähnlich wie Kohlendioxid
als Treibhausgas, allerdings 30-mal stärker, und ist maßgeblich an der globalen
Klimaerwärmung beteiligt.
Häufig ersticken auch Käfer und Spinnen, die für das ökologische Gleichgewicht des
Waldes wichtig sind, schlichtweg unter dem abgeladenen Grünabfall. All dies belegt: Zu
viele Nährstoffe schaden den eher mageren Waldböden erheblich.
Laut Paragraph 6a des Landesforstgesetzes ist es daher nicht erlaubt, Abfälle in der
Landschaft zu beseitigen. Wer erwischt wird, muss mit einem erheblichen Bußgeld
rechnen.
Die einfachste Möglichkeit, Grünabfälle zu entsorgen, ist das Anlegen eines
Komposthaufens. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Komposthaufen sollten an schattigen Stellen angelegt werden
- Der Behälter sollte gut belüftet sein
- Der Komposthaufen braucht Anschluss zur Erde, also nicht auf Beton oder Stein
stellen
- Organische Abfälle schichtweise auftragen, Grasschnitt nur in dünnen Lagen
- Abstand zum Nachbargrundstück einhalten (0,5 Meter).
Wer keinen Komposthaufen anlegen kann oder will, kann auch eine Biotonne bei der
Stadt Erftstadt bestellen. Die Gebühren liegen bei 100 Euro für eine 120 Liter Biotonne
und 135 Euro für eine 240 Liter Tonne pro Jahr bei 14täglicher Leerung.
Bestellungen sind unter den Rufnummern 02235 / 409-803, -880 und –881 möglich
oder auch übers Internet unter stadtreinigung@erftstadt.de. Nähere Infos zur
Kompostierung beantwortet auch die Abfallberatung unter der Rufnummer 02235 / 409322 oder per E-Mail unter umwelt@erftstadt.de.