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Antrag (Presseinfo)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Presseinfo) Antrag (Presseinfo)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Margret Leder Rathaus, Holzdamm 10 50374 Erftstadt Tel. 0 22 35 / 409-306 Fax 0 22 35 / 409-253 e-mail margret.leder@erftstadt.de INFO-NR. 070321_2 DATUM 21. März 2007 Wohin mit dem Gartenabfall? Ab dem 1.1.2007 werden Grünabfälle nur noch gegen Entgelt im Verwertungszentrum Rhein-Erft-Kreis (VZEK) an der Tonstraße und auch im Entsorgungszentrum ‚Haus Forst’ in Kerpen-Manheim angenommen. Die Mindestgebühr beträgt nach einem Beschluss des Kreistages 5 Euro pro Anlieferung, wobei im VZEK dieser Preis pauschal pro Kofferraumladung (max. 100 Kilogramm) erhoben wird. In Haus Forst werden größere Mengen, die zum Beispiel im Hänger angeliefert werden, verwogen und mit der anteiligen Gebühr von 101,40 Euro pro Tonne berechnet. Die Mindestgebühr von 5 Euro ist auch hier zu zahlen. Auch wenn diese Gebühr sicherlich für viele Erftstädter ärgerlich ist, ist sie doch kein Grund seinen Grünabfall illegal zu entsorgen und Wald oder Wiese als Müllabladeplatz zu missbrauchen. Organische Abfälle stören im starken Maße den empfindlichen Lebensraum heimischer Tiere und Pflanzen. Durch die Nährstoffanreicherung breiten sich Brennnesseln aus und standorttypische Pflanzen, wie zum Beispiel das Buschwindröschen, werden unterdrückt und letztendlich verdrängt. Insbesondere Rasenschnitt gefährdet durch seinen hohen Nährstoffgehalt unsere Bäume und Sträucher. Im abgeschnittenen Gras kann Sauerstoff nicht zirkulieren. Die Folge: Der Rasen verfault, Sickerwässer entstehen. Diese dringen in den Boden ein und schädigen die Baumwurzeln oder gelangen bei Starkregen auch in Bäche oder Tümpel, wo sie ebenfalls das empfindliche Ökosystem stören. Das faulende Gras führt bei seiner Zersetzung durch Bakterien darüber hinaus zu Methangasbildung. Methan wirkt ähnlich wie Kohlendioxid als Treibhausgas, allerdings 30-mal stärker, und ist maßgeblich an der globalen Klimaerwärmung beteiligt. Häufig ersticken auch Käfer und Spinnen, die für das ökologische Gleichgewicht des Waldes wichtig sind, schlichtweg unter dem abgeladenen Grünabfall. All dies belegt: Zu viele Nährstoffe schaden den eher mageren Waldböden erheblich. Laut Paragraph 6a des Landesforstgesetzes ist es daher nicht erlaubt, Abfälle in der Landschaft zu beseitigen. Wer erwischt wird, muss mit einem erheblichen Bußgeld rechnen. Die einfachste Möglichkeit, Grünabfälle zu entsorgen, ist das Anlegen eines Komposthaufens. Dabei ist folgendes zu beachten: - Komposthaufen sollten an schattigen Stellen angelegt werden - Der Behälter sollte gut belüftet sein - Der Komposthaufen braucht Anschluss zur Erde, also nicht auf Beton oder Stein stellen - Organische Abfälle schichtweise auftragen, Grasschnitt nur in dünnen Lagen - Abstand zum Nachbargrundstück einhalten (0,5 Meter). Wer keinen Komposthaufen anlegen kann oder will, kann auch eine Biotonne bei der Stadt Erftstadt bestellen. Die Gebühren liegen bei 100 Euro für eine 120 Liter Biotonne und 135 Euro für eine 240 Liter Tonne pro Jahr bei 14täglicher Leerung. Bestellungen sind unter den Rufnummern 02235 / 409-803, -880 und –881 möglich oder auch übers Internet unter stadtreinigung@erftstadt.de. Nähere Infos zur Kompostierung beantwortet auch die Abfallberatung unter der Rufnummer 02235 / 409322 oder per E-Mail unter umwelt@erftstadt.de.