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Beschlussvorlage (Gegenfinanzieriung Sonderreinigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Gegenfinanzieriung Sonderreinigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 123/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 23.01.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 22.02.2006 Bemerkungen Vorlage zur Gegenfinanzierung von Sonderreinigungen, Antrag der StV Siebolds im WA Straßen am 29.11.05 zur Vorlage V 08/0944 „2. Zwischenbericht 2005 des Eigenbetriebes Straßen“ Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von ca. 25.500,00 € im Jahr. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.01.2006 Stellungnahme des Eigenbetriebes Straßen: Die Kosten für die Sonderreinigung fallen im wesentlichen für die Reinigung nach den Karnevalsumzügen und dem Gymnicher Ritt sowie den zusätzlichen Reinigungen nach den Markttagen an. Je nach Abfallmenge ergeben sich Kosten in Höhe zwischen 500,00 € und 1000,00 € pro Umzug. Diese Kosten (13.000,00 € - 15.000,00 € pro Jahr) dürfen von den Straßenreinigungsgebühren nicht aufgebracht werden. Sie sind auch ansonsten nicht gegenfinanziert. Für eine Kostenerstattung an den EB Straßen sind folgende Regelungen denkbar: - Weitergabe der Kosten an das Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport (Brauchtumspflege). - Änderung der Gebührensatzung mit dem Ziel die Verursacher im Rahmen der Sondernutzungsgenehmigungen (Auflagen) für die Kosten aufkommen zu lassen. - Einstellung der Leistungen mit der Genehmigungsauflage an die Veranstalter/ Nutzer/ Verursacher, die Reinigung selbst zu organisieren. Die bisherige Praxis wird seitens der Gemeindeprüfungsanstalt und der Wirtschaftsprüfer bemängelt, da ohne eine Gegenfinanzierung seit 2000 bisher ein Verlust von ca. 81.000 € aufgelaufen ist (Bz. Straßenreinigung). Die zusätzliche Platzreinigung nach Markttagen beläuft sich auf ca. 11.500 € pro Jahr. Diese sollten über die Markgebühren vollständig abgegolten werden. (Bösche)