Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 123/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 23.01.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
22.02.2006
Bemerkungen
Vorlage zur Gegenfinanzierung von Sonderreinigungen,
Antrag der StV Siebolds im WA Straßen am 29.11.05 zur Vorlage V 08/0944
„2. Zwischenbericht 2005 des Eigenbetriebes Straßen“
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von ca. 25.500,00 € im Jahr.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.01.2006
Stellungnahme des Eigenbetriebes Straßen:
Die Kosten für die Sonderreinigung fallen im wesentlichen für die Reinigung nach den
Karnevalsumzügen und dem Gymnicher Ritt sowie den zusätzlichen Reinigungen nach den
Markttagen an.
Je nach Abfallmenge ergeben sich Kosten in Höhe zwischen 500,00 € und 1000,00 € pro Umzug.
Diese Kosten (13.000,00 € - 15.000,00 € pro Jahr) dürfen von den Straßenreinigungsgebühren
nicht aufgebracht werden. Sie sind auch ansonsten nicht gegenfinanziert.
Für eine Kostenerstattung an den EB Straßen sind folgende Regelungen denkbar:
- Weitergabe der Kosten an das Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport (Brauchtumspflege).
- Änderung der Gebührensatzung mit dem Ziel die Verursacher im Rahmen der
Sondernutzungsgenehmigungen (Auflagen) für die Kosten aufkommen zu lassen.
- Einstellung der Leistungen mit der Genehmigungsauflage an die
Veranstalter/ Nutzer/ Verursacher, die Reinigung selbst zu organisieren.
Die bisherige Praxis wird seitens der Gemeindeprüfungsanstalt und der Wirtschaftsprüfer
bemängelt, da ohne eine Gegenfinanzierung seit 2000 bisher ein Verlust von ca. 81.000 €
aufgelaufen ist (Bz. Straßenreinigung).
Die zusätzliche Platzreinigung nach Markttagen beläuft sich auf ca. 11.500 € pro Jahr. Diese
sollten über die Markgebühren vollständig abgegolten werden.
(Bösche)