Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 214.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
22.05.2007
07.05.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW
hier: Verkehrsaufkommen Nordstraße, Kerpen-Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den angesprochenen Bereich der Nordstraße (zwischen
Kampstraße und Erftstraße) im Rahmen der Begehungen durch die Kinderunfallkommission auf
besondere Gefahrenpotentiale hin zu untersuchen und gegebenenfalls Vorschläge zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder zu formulieren.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die vorliegende Anregungen und Beschwerde nach § 24 der GO NRW wurde vom Haupt- und
Finanzausschuss an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Entscheidung verwiesen.
Die Antragstellerin hat über die im Antrag formulierten Anregungen und Beschwerden hinaus in
einem persönlichen Gespräch mit der Verwaltungsführung im März 2007 eingehend auf die
Sorgen und Ängste um das Wohl der Kinder hingewiesen. Dabei wurde vorgetragen im Namen
aller Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner des Antrages zu sprechen.
Die Verwaltung hat sich bereits seit geraumer Zeit (seit 2004) mit vorgetragenen Problemen
bezüglich der Verkehrssicherheit auf der Nordstraße auseinander gesetzt. Es hat mehrfache
Verkehrsbeobachtungen mit und ohne Polizei gegeben, das Unfallgeschehen wurde im Detail
abgefragt und verdeckte Geschwindigkeitsmessungen (siehe Anlage) wurden durchgeführt.
Als Ergebnis wurden bauliche Maßnahmen auf der Nordstraße im Bereich der fußläufigen
Anbindung zur Kampstraße im Kurveninnenbereich durchgeführt. Hier wurden 4 Stellplätze
eingezogen, um querenden Fußgängern bessere Sichtverhältnisse zu schaffen.
Es liegen derzeit keine objektiven Erkenntnisse vor, die zu Maßnahmen inj dieser Tempo 30-Zone
Anlass bieten könnten. Das Geschwindigkeitsniveau liegt in einem unauffälligen Bereich, es gibt
kein erkennbar auffälliges Unfallgeschehen und alle durchgeführten Verkehrsbeobachtungen
verliefen ohne jegliche Gefahrensituationen.
Es gibt im angesprochenen Bereich der Nordstraße Möglichkeiten sicherer Querungen für den
fußläufigen Verkehr, die ermittelten Verkehrsbelastungen bieten ausreichend viele und
ausreichend große Zeitlücken für Querungsvorgänge.
Die Verwaltung empfiehlt auf sofortige Maßnahmen (wie Fahrbahnkissen, Einziehung weiterer
öffentlicher Stellplätze) zunächst zu verzichten und die Kinderunfallkommission bei ihrer Begehung
in Sindorf (Ende 2007/Anfang 2008) auf die vorgetragenen Bedenken insofern hinzuweisen, so
dass dieser Bereich der Nordstraße auf besondere Gefahrenquellen hin bei der Begehung zu
untersuchen ist. Von der Kinderunfallkommission würden dann gegebenenfalls Vorschläge zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Nordstraße vorgetragen.
Beschlussvorlage 214.07
Seite 2