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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW hier: Verkehrsaufkommen Nordstraße, Kerpen-Sindorf )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW
hier: Verkehrsaufkommen Nordstraße, Kerpen-Sindorf ) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW
hier: Verkehrsaufkommen Nordstraße, Kerpen-Sindorf )

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 214.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 22.05.2007 07.05.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW hier: Verkehrsaufkommen Nordstraße, Kerpen-Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den angesprochenen Bereich der Nordstraße (zwischen Kampstraße und Erftstraße) im Rahmen der Begehungen durch die Kinderunfallkommission auf besondere Gefahrenpotentiale hin zu untersuchen und gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder zu formulieren. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Die vorliegende Anregungen und Beschwerde nach § 24 der GO NRW wurde vom Haupt- und Finanzausschuss an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Entscheidung verwiesen. Die Antragstellerin hat über die im Antrag formulierten Anregungen und Beschwerden hinaus in einem persönlichen Gespräch mit der Verwaltungsführung im März 2007 eingehend auf die Sorgen und Ängste um das Wohl der Kinder hingewiesen. Dabei wurde vorgetragen im Namen aller Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner des Antrages zu sprechen. Die Verwaltung hat sich bereits seit geraumer Zeit (seit 2004) mit vorgetragenen Problemen bezüglich der Verkehrssicherheit auf der Nordstraße auseinander gesetzt. Es hat mehrfache Verkehrsbeobachtungen mit und ohne Polizei gegeben, das Unfallgeschehen wurde im Detail abgefragt und verdeckte Geschwindigkeitsmessungen (siehe Anlage) wurden durchgeführt. Als Ergebnis wurden bauliche Maßnahmen auf der Nordstraße im Bereich der fußläufigen Anbindung zur Kampstraße im Kurveninnenbereich durchgeführt. Hier wurden 4 Stellplätze eingezogen, um querenden Fußgängern bessere Sichtverhältnisse zu schaffen. Es liegen derzeit keine objektiven Erkenntnisse vor, die zu Maßnahmen inj dieser Tempo 30-Zone Anlass bieten könnten. Das Geschwindigkeitsniveau liegt in einem unauffälligen Bereich, es gibt kein erkennbar auffälliges Unfallgeschehen und alle durchgeführten Verkehrsbeobachtungen verliefen ohne jegliche Gefahrensituationen. Es gibt im angesprochenen Bereich der Nordstraße Möglichkeiten sicherer Querungen für den fußläufigen Verkehr, die ermittelten Verkehrsbelastungen bieten ausreichend viele und ausreichend große Zeitlücken für Querungsvorgänge. Die Verwaltung empfiehlt auf sofortige Maßnahmen (wie Fahrbahnkissen, Einziehung weiterer öffentlicher Stellplätze) zunächst zu verzichten und die Kinderunfallkommission bei ihrer Begehung in Sindorf (Ende 2007/Anfang 2008) auf die vorgetragenen Bedenken insofern hinzuweisen, so dass dieser Bereich der Nordstraße auf besondere Gefahrenquellen hin bei der Begehung zu untersuchen ist. Von der Kinderunfallkommission würden dann gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Nordstraße vorgetragen. Beschlussvorlage 214.07 Seite 2