Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Umlage für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Umlage für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Herr Bartsch 0 22 35 / 409-411 Mein Zeichen Ihr Zeichen Ihre Anfrage vom 10.01.2006 Rat Betrifft: Datum 13.10.2008 F 79/2006 21.03.2006 Anfrage bzgl. Umlage für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung Sehr geehrter Herr Bohlen, die Aufwendungen für die Unterhaltung von Gewässern belaufen sich jährlich auf ca. 700 TEUR Hierbei sind die Personal- und Verwaltungskosten die durch eine Erhebung dieser Umlage entstehen würden berücksichtigt. Die größte Einzelposition ist hierbei der Beitrag an den Erftverband mit etwa 590 TEUR. Die erwartete Mehreinnahmen liegen grob geschätzt bei ca. 350 TEUR Nicht alle Kosten können ins Umlageverfahren einbezogen werden. Die Stadt hat selbst einen großen Grundstücksbestand der durch die Umalge Beitragsflichtig wird (z.B. die Eigenbetriebe Immobilienwirtschft und Stadtwerke). zu 2. Eine Anhebung der Hebesätze wirkt sich wie folgt aus: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 10 % Punkte 10 % Punkte 10 % Punkte ca. ca. ca. 9.000 EUR 132.000 EUR 112.000 EUR Je nach Gewichtung in welchem Bereich die Hebesätze angehoben werden ergeben sich verschiedene Rechenmodelle. Mit freundlichen Grüßen (Bösche)