Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat
50/32 Amt für Familie, Senioren und
Sozia1es
Rhein-ETft-Kreis'
Der Landrat.
50/32'
50124 Bergheim
Stadt Erftstadt
Pflegeberatung
Frau Berbuir
Holzdamm 10
Datum
02.05.2007
Mein Zeichen
50/32
50374 Erftstadt
Auskunft
erteilt
Frau Huck
Zimmer Nr.
1.146
Telefon
02271 83-2564
Fax
Pflegep1anung nach dem Landespflegegesetz
02271 83-2334
Versorgung der Region mit Kurzzeitpflegeplätzen
E-Mail
Telefonat vom 23.04.07
karin.huck@rhein-erlt-kreis.de
Hinweis:
Versenden Siekeine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail
Hausadresse
Sehr geehrte Frau Berbuir,
in Ihrem Telefonat vom 23.04.07 fragten Sie nach den zukünftigen
für die Kurzzeitpflege im Rhein-Erft-Kreis.
Bedarfen
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
Fax 02271 83-2300
, Internet
www.rhein-erlt-kreis.de
info@rhein-erlt-kreis.de
Wie bereits in dem Gespräch geschildert, werden seit Änderung des Landespflegegesetzes im Jahre 2003 keine Bedarfsmargen für den ambu1anten,
den teil- und vollstationären Pflegebereich ermittelt. Die von 1996 bis 2003
ge1tende Pflegebedarfsplanung
konnte solche Bedarfsmargen anhand von
bestimmten Indizes ermitteln. Diese Indizes wurden vom Institut für Gerontologie, Dortmund, auf der Basis der Bevölkerung, dem Anteil der weiblichen Bevölkerung und der pflegerischen Infrastruktur der jeweiligen Region
errechnet und den Kommunen für die Bedarfsplanung zur Verfügung gestellt.
Postadresse
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08 :00 Uhr bis 11:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreishaus Bergheim)
im
Bankverbindungen
Postbank
Durch die Novellierung des Landespflegegesetzes im Jahre 2003 wurde die
Errechnung der Bedarfsmargen zu Gunsten einer freien Marktwirtschaft
abgeschafft. Insofern kann jeder zukünftige Betreiber durch eine Marktanalyse selbst bestimmen, ob für die von ihm ausgewählte Region ein Markt für
sein Pflegesegment besteht. Der Kreis hat nur noch eingeschränkte Möglichkeiten auf die Angebotssituation
für bestimmte Pflegearten einzuwirken. Durch Darstellen der pflegerischen Infrastruktur wird es den zukünftigen Betreibern ermöglicht, entsprechende Marktanalysen zu erstellen.
Köln (BLZ 370 10050)
Konto: 10850505
Kreissparkasse
Köln (BLZ 370 502 99)
Konto: 142 001 200
Öffentl. Verkehrsmittel
zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus
- Weitere
Infos:
www.revg.de oder 02234 1B06-0
Seite
Die baulichen und konzeptionellen Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege
sind nach den Bestimmungen des Landespflegegesetzes und der AllgemeinenFörderPflegeVerordnung
identisch mit den Voraussetzungen der vollstationären Dauerpflege.
Der wirtschaftliche Betrieb einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung
oder
eines solitären Kurzzeitpflegebereiches in Anbindung an eine vollstationäre
Pflegeeinrichtung gestaltet sich erfahrungsgemäß
schwierig. Von 1996 bis
2003 wurde die Errichtung einer solitären Kurzzeitpflege oder eines solitären Kurzzeitpflegebereiches
durch das Land NRW mit 80 % der Baukosten
bezuschusst. Diese Förderung ist seit 2003 nicht mehr existent. Solche Einrichtungen müssen ebenso wie vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen
auf dem freien Kapitalmarkt finanziert werden.
Des weiteren ist auch der laufende Betrieb einer solitären Kurzzeitpflege
wirtschaftlich riskant, da es sich nach dem Gesetz um eine wirtschaftlich
eigenständige Pflegeeinrichtung handeln muss. Das Personal für die Kurzzeitpflege muss daher in jedem Fall vorgehalten werden. Da es sich hier
nach wie vor größtenteils um eine Saisonpflege handelt, ist die wirtschaftliche Auslastung oftmals nicht über das ganze Geschäftsjahr gegeben.
Viele Anbieter vollstationärer Pflegeeinrichtungen gehen dazu über sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegebetten anzubieten. Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze ist im Versorgungsvertrag der jeweiligen Pflegeeinrichtung
vereinbart. Die eingestreute Kurzzeitpflege ermöglicht es dem Betreiber den
Pflegeplatz individuell je nach Nachfrage als Dauerpflegeplatz oder als
Kurzzeitpflegeplatz zu nutzen. Dies bedeutet für den Betreiber ein geringeres wirtschaftliches Risiko.
Derzeit verfügt der Rhein-Erft-Kreis über 88 eingestreute
Kurzzeitpflegep lätze.
und 25 solitäre
Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Zahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in absehbarer Zeit erhöhen wird. Zur Zeit befinden sich
mehrere neue Pflegeeinrichtungen in der Bauphase. Von zweien dieser
Neubauprojekte ist bereits im Konzept aufgeführt, dass diese in Zukunft
ebenfalls eingestreute Kurzzeitpflege anbieten werden.
Des weiteren muss berücksichtigt werden, dass die Auslastung der hiesigen
Pflegeheime zur Zeit noch bei ca. 96 - 98 % liegt. Durch die Zunahme an
stationären Pflegeplätzen wird sich die Aus1astung wahrscheinlich verringern. Dies wird dazu führen, dass die Anbieter auch andere Pflegesegmente
in ihr Angebot aufnehmen werden.
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Auch kann noch nicht prognostiziert werden, wie sich die Reform der pfiegeversicherung auf Bundesebene, die Änderung des Heimgesetzes und die
für 2008 an gedachte Überprüfung des Landespfiegegesetzes auf die Situation in der Kurzzeitpfiege auswirken werden.
Für weitere Informationen
gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
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(Engel
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(
steht Ihnen Frau Huck unter der o.g. Rufnummer