Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 248/2006
Az.: 20 50-10
Amt: - 20 BeschlAusf.: -20Datum: 10.03.2006
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
21.03.2006
Bemerkungen
Umschuldung eines Kredites und und Neuaufnahme in 2006 zum 31.03.2006
- Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2006 ff.
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt unter Verzicht auf die Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien der Umschuldung
des Darlehens Nr. 3006810950 bei der NRW.Bank zum 31.03.2006 –Ablauf der Zinsfestschreibung zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 354.493,34 € wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber:
Ein inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs:
100%
Zinssatz:
bis maximal 5 % (Höchstzinssatz)
Tilgung:
1,5 v.H. (vom Kapital 1986 = 1.740 TDM = 889 TEUR) zuzügl. ersparter Zinsen;
Resttilgung am 30.06.2012
Zinsfestschreibung: bis zum Ende der Restlaufzeit 30.06.2012
Begründung:
Das o.a. Darlehen wurde in 1978 zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt zu
einem Zinssatz von 6,35% aufgenommen. Ab 1985 bis 1996 wurde ein Zinssatz von 6,63 %
vereinbart, ab 1996 bis heute ein Zinssatz von 6,33 %.
Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann,
ist vorsorglich ein Beschluss über die evtl. Neuaufnahme erforderlich.
Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen
Konditionen weiter. Bei einer Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Retslaufzeit des Darlehens
(30.06.2012) angepasst werden, ein Betrag von 493,34 € wäre als Sondertilgung zu leisten.
Für den Wirtschaftsplan 2006 ff. wurde das Darlehen mit einem Zinssatz von maximal 5,5 v.H.
eingeplant.
(Bösche)