Daten
Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Az.: 11.1 Sg
TOP
Drs.-Nr.: 83.07
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
17.04.2007
Stadtrat
X
05.03.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2007
hier: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle innerhalb der Abteilung 22.2, Schulen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 12.400 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: Personalkosten gesamt 1.200.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt, innerhalb der Abteilung 22.2,
Schulen, zusätzlich eine Stelle (Umfang 0,55 Stelle) einzurichen. Die Stelle entspricht in ihrer
Wertigkeit der Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. A 8 BBesG.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle (Umfang 0,55) innerhalb der
Abteilung 22.2, Schulen.
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
12.400
Personalkosten
17.900
18.300
18.600
18.900
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 83.07
Seite 2
Begründung:
In der Organisations- und Personalvorlage für die Haushaltsjahre 2006/2007 vom 06.04.2006
wurde darauf hingewiesen, dass bereits im Vorgriff auf den Wegfall einer Stelle im Bereich der
Schulverwaltung ab Stellenplan 2007 (Stelle 90000160) eine aus der Beurlaubung zurückkehrende
Beschäftigte in diesem Bereich in Teilzeitbeschäftigung eingesetzt werden sollte. Da mit dem
Wegfall der Stelle Einsparpotentiale der Aufgabenanalyse im Umfang von 0,25 Stelle realisiert
werden konnten wurde für die zurückkehrende Mitarbeiterin lediglich eine Stelle im Umfang von
0,75 Stelle ab Stellenplan 2006 eingerichtet (Stelle 90000077). Tatsächlich kann die Mitarbeiterin
aus persönlichen Gründen z.Zt. nur in einem Umfang von rund 0,3 Stelle eingesetzt werden, so
dass nach dem Wegfall der Stelle 90000160 im November letzten Jahres im Bereich der
Schulverwaltung 0,45 Stelle unbesetzt ist.
Sowohl bei der Durchführung der Aufgabenanalyse als auch bei der Erstellung der o.g.
Stellenplanvorlage waren die Auswirkungen der Implementierung und Begleitung der offenen
Ganztagsschule für den Bereich der Schulverwaltung noch nicht absehbar. Daneben werden z.Zt.
Vorarbeiten für die Implemetierung der gebunden Ganztagshauptschule an der Adolf-KolpingSchule erledigt. Sofern diese Maßnahme ebenfalls umgesetzt wird, liegt auch hier ein dauerhafter
Aufgabenzuwachs vor. Insgesamt ist aus v.g. Gründen z.Zt. ein Personalbedarf in Höhe von 1,0
Stelle innerhalb der Abteilung 22.2 gegeben.
Für die Deckung dieses Personalbedarfes stehen im Stellenplan 2007 derzeit zur Verfügung:
Stelle 900000077:
Besetzung z.Zt.:
derzeit unbesetzt:
0,75 Stelle
0,30 Stelle
0,45 Stelle
benötigter Stellenumfang:
derzeit verfügbar im Plan 2007:
noch benötigter Stellenanteil:
1,00 Stelle
0,45 Stelle
0,55 Stelle
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Stellenplan 2007 innerhalb der Abteilung 22.2, Schulen,
zusätzlich eine Stelle im Umfang von 0,55 Stelle mit dem Stellenwert Entgeltgruppe 8 TVöD bzw.
A 8 BBesG einzurichen. Die für 2007 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 12.400 € können
durch Einsparungen im gesamten Personalkostenbereich, die durch den Wegfall von
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall von mehr als 6 Wochen erzielt wurden und werden, gedeckt
werden.
Beschlussvorlage 83.07
Seite 3